„Green Lease“ und Betriebskosten: BGH klärt Kosten- und Mangelfragen zu Grünanlagen und Baumbestand

Gebäudegrün, Stadtgrün und Gartengrün, das wird gerne und zunehmend gefordert und begrüßt. Richtig so. Nur, was ist mit den Kosten? Können solche insbesondere in Zeiten hitziger Mietpreisdiskussionen auch auf Mieter umgelegt werden? Der BGH hat nun Grundlegendes zugunsten der Vermieter entschieden - und dabei auch gleich eine Mangelfrage mitentschieden.

Berliner Kammergericht bestätigt Nichtigkeit des Aufteilungsverbots nach § 250 BauGB und Grundrechtsschutz für Eigentümer

Nach der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels und der rechtswidrigen Ausübung von Vorkaufsrechten erleben Berliner Behörden die nächste Niederlage vor höchsten Gerichten. Nach dem Bundesverfasungsgericht und dem Bundeverwaltungsgericht erteilt nun das höchste Zivilgericht Berlins eine Lehrstunde in Sachen Recht und Gerechtigkeit: Das Kammergericht.

Bündnis für Nachhaltigkeit und Fortschritt? Zum Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung für Bau, Immobilien und Energie

Nicht weniger als "Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" nennen sich SPD, DIE GRÜNEN und die FDP in ihrem Koalitionsvertrag für 2021-2025. "Mehr Fortschritt wagen" möchten die Koalitionäre der zukünftigen Bundesregierung. Wir werfen einen Blick auf ausgewählte Bereiche.

BVerwG: Ausübung von Vorkaufsrechten in Berliner Milieuschutzgebieten rechtswidrig – so auch Aufteilungsverbote?

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde.

Heizkostenverordnung & Smart Metering: Neue Pflichten zur Ausstattung, Mieter-Information, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 der Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung zugestimmt, jedoch mit der Bedingung einer Evaluierung der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter drei Jahre nach dem Inkrafttreten, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter. Ab Inkrafttreten gelten weitreichende Änderungen.

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