Der BGH hat mit Urteil vom 22.10.2015 (VII ZR 58/14) seine Rechtsprechung zu Haftungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortgeschrieben. Dem Urteil lag ein Vertrag über die Lieferung und Verwertung von Abfällen im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen zugrunde. In diesem war vereinbart, dass der Lieferant bei Unterschreitung von…