Zur Klauselkontrolle Auch im Bereich des Immobilienvertriebs treten typischerweise Kriterien in den Fokus des Vertragsmanagements, die dazu führen können, dass Klauseln von vornherein der Inhaltskontrolle und damit dem AGB-rechtlichen Unwirksamkeitsrisiko entzogen sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen schon nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind. Eine Unwirksamkeit muss jene Vertragspartei nicht fürchten, die nicht Verwender…