BGH zum Verbot der Aufteilung in Wohnungseigentum nach der UmwandlungsVO

Liegt ein Grundstück innerhalb eines sog. sozialen Erhaltungsgebiets und in dem Anwendungsbereich eines Umwandlungsverbots (hier: Berliner Umwandlungsverordnung), so greift eine Verfügungsbeschränkung desjenigen, der Wohnungseigentum begründen möchte. Vom Umwandlungsverbot wird jede Art der Begründung von Wohnungseigentum erfasst, also auch die Begründung durch Teilung gemäß § 8 WEG. Für alle Grundstücke im Bereich einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1…

Immobilienvertrieb & Fortgeltungsklausel: Änderungsmöglichkeit beseitigt nicht AGB-Schutz des Käufers

Zur Klauselkontrolle Auch im Bereich des Immobilienvertriebs treten typischerweise Kriterien in den Fokus des Vertragsmanagements, die dazu führen können, dass Klauseln von vornherein der Inhaltskontrolle und damit dem AGB-rechtlichen Unwirksamkeitsrisiko entzogen sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen schon nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind. Eine Unwirksamkeit muss jene Vertragspartei nicht fürchten, die nicht Verwender…