BGH: Zum mietrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot

Will der Vermieter angefallene Betriebskosten von dem Mieter geltend machen, so benötigt er hierfür eine vertragliche Vereinbarung, die hinreichend bestimmt und im Rahmen des AGB-rechtlich Wirksamen (soweit AGB vorliegend) die entsprechende Kostenlast auf den  Mieter überträgt. Ist diese Voraussetzung gegeben, so muss der Vermieter im Hinblick auf die Höhe der übertragenen Kostenlast einen weiteren Gesichtspunkt beachten: Das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot.…