Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit seinem Grünbuch Energieeffizienz die These (3) aufgestellt, dass die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Energieeffizienz eine gesetzliche Verankerung des Prinzips Efficiency First erleichtert. An zentraler Stelle wird dabei vom BMWi die Einführung eines Energieeffizienzgesetzes (EnEffG) diskutiert:

  • Ausgangslage: Für das Handlungsfeld Energieeffizienz existiere bislang kein sektorenübergreifender Rechtsrahmen.
  • Idee: Ein Energieeffizienzgesetz könnte
    • eine Kaskade für das Verhältnis von Energieeinsparung, effizienter Nutzung und Energieerzeugung definieren,
    • die nationalen Effizienzziele gesetzlich verankern,
    • rechtssystematisch zur Vereinheitlichung beitragen und eine konsistente Entwicklung der Rechtsmaterie ermöglichen,
    • auch neue Anforderungen, mit denen in Zukunft zu rechnen ist (z. B. Umsetzung von EU-Recht, Qualitätssicherung in der Beratung), integrieren.
    • langfristig auch imSinne einer Sektorkopplung eine Verzahnung der Bereiche EE-Strom und Energieeffizienz, z. B. im Hinblick auf eine konsistente Festlegung von Zielvorgaben, erleichtern.
  • Klärungsbedarf: Zu klären sei,
    • inwieweit die Verankerung des Efficiency First-Prinzips als Planungs- und Organisationsprinzip im gesamten Effizienzbereich durch gesetzliche Maßnahmen weiter vorangebracht werden kann,
    • welche Vor- und Nachteile und welche Optionen einer Zusammenführung des energieeffizienzrechtlichen Normenbestandes in einem gemeinsamen Rechtsrahmen bestehen,
    • ob die gesetzliche Verankerung von Zielen tatsächlich beim Hauptproblem im Effizienzbereich, der Umsetzung der bereits bestehenden Ziele, hilft,
    • ob der Mehrwert eines Effizienzgesetzes den Aufwand und mögliche Nachteile überwiegt, die mit einer Zusammenführung des Normenbestandes verbunden sein können (wachsende Zielkomplexität im Energiebereich, mögliche neue Zielkonflikte, Verhältnis zur bestehenden Zielhierarchie des Energiekonzepts).

Das Bundesumweltministerium hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch Energieeffizienz auch zu der Idee eines Energieeffizienzgesetzes Stellung genommen:

  • Es begrüßt vom Grundsatz her die Idee, Energieeffizienz in einen rechtlichen Rahmen, etwa einem Energieeffizienzgesetz einzubetten, dessen Grundsätze und Ziele sich aus dem klimarechtlichen Rahmen ergeben.
  • Dadurch könnte die Effizienzpolitik gestärkt und die Planungs- und Investitionssicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden.
  • Auch die rechtliche Verankerung des Efficiency-First-Prinzips in Form eines allgemeinen Handlungsleitbildes wird grundsätzlich begrüßt. Das Efficiency-First-Prinzip soll die in § 1 Energiewirtschaftsgesetz formulierte Zieltrias aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung ergänzen.
  • Auch zum Inhalt hat das BMUB konkrete Vorschläge. Ein Energieeffizienzgesetz
    • solle ein Monitoring vorsehen, welches das Zusammenwirken der Energieeffizienzziele mit den Ausbauzielen bei den erneuerbaren Energien überprüft und die Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen abbildet,
    • solle auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verankern und
    • solle Energieeffizienz als Querschnittsthema betrachten und nicht den energieeffizienzrechtlichen Regelungsbestand in einem Gesetz zusammenlegen. Sektorspezifische Fachgesetze, wie beispielsweise das im Gebäudebereich etablierte Energieeinsparrecht, sollten nicht ersetzt werden.

Auf Ebene von Industrie und Unternehmen spricht sich das BMUB zudem für

  • eine Konkretisierung des Energieeffizienzgebotes des § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) und
  • eine Weiterentwicklung der deutschen Umsetzung des Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) zu einer verpflichtenden Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Nicht-KMU

aus.


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