Der Knoten scheint endlich gelöst zu sein. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung hat im Bundestag einen großen Schritt nach vorne gemacht. Die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen haben einen Kompromiss gefunden. Damit dürfte es bald neue Regelungen im BGB speziell zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und schließlich zu der Mangelhaftung und den Ein- und Ausbaukosten beim Bauliefervertrag geben. Ein wesentlicher Markstein wird zudem die Einrichtung spezialisierter Baukammern bei den Gerichten sein, soweit nicht ohnehin schon eingerichtet. Diese sollen insbesondere auch im einstweiligen Verfügungsverfahren die Nachtragsinteressen des Auftragnehmers sichern, etwa wenn der Auftraggeber sein nun neu geregeltes, richtigerweise aber keinesfalls neues Anordnungsrecht ausübt.

Im Bundestag wird nun der aktuelle Entwurf erarbeitet. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag soll im März 2017 erfolgen. Voraussichtlich wird das Gesetz zum Beginn des Jahres 2018 in Kraft treten.

In diesem Forum werden Sie über Details und den weiteren Verlauf der Reform unterrichtet.

Hier geht es zur Übersicht über die Beitragsreihe zur Reform des Werk- und Kaufrechts: Was ab 2018 für Kauf-, Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge neu gilt.

Zum bisherigen Entwurf: 1808486


© Copyright by Dr. Elmar Bickert