Eine aktuelle BGH-Entscheidung stärkt die Auftraggeberrechte bei Mängeln im Bauvertrag.

Die Ausgangslage

Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

Der Maßstab

Nachhaltig muss es sein

Der Auftragnehmer kann daher zu einer bestimmten Nachbesserung verpflichtet sein, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann.


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