Auf dem diesjährigen BBA Baurechtstag 2022 in Berlin ging es auch um Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche und dabei insbesondere auch um nachhaltiges und klimaangepasstes Bauen.

Als ein Aspekt wurde ausgeführt, dass Nachhaltigkeit auch und vor allem Recht ist. Recht ist der wesentliche Nachhaltigkeitstreiber mit normativen Vorgaben und Förderanreizen, wird aber wiederum selbst von Nachhaltigkeitsaspekten beeinflusst. Insbesondere das Vertragsmanagement und Haftungsmanagement erfährt eine zunehmende Beeinflussung. Zugleich dient das Recht der Abbildung, Absicherung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, insbesondere über Verträge.

Einige Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung zeigen, dass

  • Auftraggeber zur Abbildung, Absicherung und Durchsetzung etwa ihrer Energieeffizienz- und Ernergieeinsparungsvorstellungen auf eine hinreichende Vertraggestaltung achten sollten (so „Energieeffizienz-Fall“ des OLG Dresden/BGH) und
  • politische Einschätzungen von Nachhaltigkeitsaspekten direkt auf den Bauvertrag und seine Auslegung einwirken und sogar zu einer Anpassung des geschuldeten Werkerfolges führen können („KfW Standard-Fall“ des OLG München).

Zudem sind

  • witterungsbedingte Behinderungstatbestände („Witterungsbedingter Behinderungs“-Fall des BGH) und
  • besondere Haftungskonstellationen infolge technischer und normativer Entwicklungen („Photovoltaikanlagen“-Fall des OLG Oldenburg/BGH)

von Interesse. Hier einige Übersichten zu den vorgenannten Praxisbeispielen:

Zum folgenden Fall siehe auch schon: Nachtragsmanagement beim Bauvertrag – BGH entscheidet Musterfall für Behinderungen bei Schlechtwetterlagen:

Zum folgenden Fall siehe auch schon: Photovoltaikanlage auf brennbarer Dachhaut: Zur Haftung des Errichters und Planers gegenüber Eigentümer und Mieter:


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