Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 12.10.2022 die von dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum beschlossenen Maßnahmen bekannt gemacht. Beteiligt waren der Bund und die Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohnungs- und Bauwirtschaft, der Gewerkschaften, der Kirchen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Fokus steht das Ziel der Bundesregierung, 400.000 Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert, pro Jahr zu errichten. Ein Ziel, das in den aktuellen Krisenzeiten sehr ambitioniert ist und tatsächlich das erfordert, was man sich nun vorgenommen hat: Eine gemeinsame Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive. Die von den Bündnis-Mitgliedern für die Umsetzung vereinbarten Maßnahmen sollen nachfolgend aufgeführt werden (darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur weiteren Erörterung beschlossen):

„Um die Rahmenbedingungen für mehr bezahlbaren Wohnraum weiter zu verbessern, werden Maßnahmen zum klimagerechten und ressourcenschonenden Bauen, zur nachhaltigen Baulandpolitik und bedarfsgerechten Baulandmobilisierung, zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie für eine effiziente Umsetzung von Bauprojekten vereinbart. Die Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten sowie gemeinsame Anstrengungen zur Verbreiterung der Fachkräftebasis sind weitere wichtige Voraussetzungen.“
BMWSB, Bündnis bezahlbarer Wohnraum, Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive, 12.10.2022

Klimagerechter und ressourcenschonender Wohnungsbau

Weiterentwicklung der ordnungsrechtlichen Anforderungen für den
Neubau

  • Konstruktiv-kritische Begleitung der Weiterentwicklung der Neubaustandards durch die Bundesregierung hin zur Angleichung an EH40 im Zusammenhang mit der Umstellung der Anforderungssystematik auf einen Ansatz, der Treibhausgasemissionen sowie Energie- und Ressourceneffizienz betrachtet und – so weit wie möglich – lebenszyklusorientiert ist.
  • Anpassung einer handhabbaren Bilanzierungsmethode zur Integration eines sachgerechten Lebenszyklus-Ansatzes im GEG.

Weiterentwicklung Neubauförderung

  • Etablierung einer eigenständigen Neubauförderung,cfinanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds, um Anreize für Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum, verbunden mit übergesetzlichen baulichen Standards im Hinblick auf den Lebenszyklus der Gebäude, zu setzen. Diese wird anhand der Nachhaltigkeits- und Sozialkriterien sowie unter Sicherstellung der Beihilfefreiheit konzipiert.
  • Anpassen des Förderrahmens für klimaneutrale und nachhaltige quartiersbezogene Versorgungslösungen durch die bessere Verzahnung gebäudebezogener Neubauförderung mit quartiers- und netzbezogenen Fördermöglichkeiten.

Verstärkung von ressourcenschonendem, ökologischem und kreislauffähigem Neubau

  • Entwicklung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses für Neubauten bei vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand, um u. a. die verwendeten Bauprodukte des Gebäudes transparent zu dokumentieren und bei Abbruch deren Wiederverwendung planen und ‚urban mining‘ voranbringen zu können, dabei
    Prüfung einer Integration in den Energieausweis nach dem GEG. Das hat im Einklang mit Vorgaben
    der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zu erfolgen.
  • Entwicklung einer Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie.
  • Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsbewertung für Neubauten zu in der Breite anwendbaren, niedrigschwelligen und kostengünstigen Nachweisen für eine ganzheitliche, material- und technologieoffene Betrachtung mit Schwerpunkt auf Treibhausgase (THG) sowie Energie- und Rohstoffeinsatz im Lebenszyklus.
  • Prüfung von geeigneten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz recycelter bzw. wiederverwendbarer Bauprodukte, von nachwachsenden Baustoffen sowie wiederverwendbaren Bauteilen und Hinwirken auf deren vermehrte Nutzung.
  • Weiterentwicklung von Produktdatenbanken, u. a. durch Bereitstellung einer Online-Datenbank mit Ökobilanz-Datensätzen von Bauprodukten als Datenbasis für die Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitsbewertung durch Übernahme, Pflege und Fortentwicklung der ÖKOBAUDAT.

Umweltgerechtes Wohnumfeld und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Bestandsaktivierung

  • Ausarbeitung einer Expertise für eine Unterstützung von mehr Umnutzungen, Dachausbauten und
    Aufstockungen zu bezahlbaren Mieten, die auf die speziellen Bedarfe und Mehraufwände ausgerichtet
    und mit bestehenden Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
  • Erarbeiten eines Leitfadens zur Flächeneffizienz durch Stärkung von Multifunktionalität, innovative Wohnformen und Nutzungsflexibilität im Wohnungsneubau.
  • Stärkung der kommunalen Beratungsangebote zur Umsetzung von Wohnungstausch und Umbauprojekten durch Länder und Kommunen.
  • Erarbeitung einer Strategie zur Aktivierung des Leerstands durch Steigerung der Attraktivität von v.a. strukturschwachen Regionen (z. B. durch eine verbesserte infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung).

Begrenzung von Baukosten

Überprüfung von Normen und Standards

  • Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Folgekostenabschätzung in Normungsprozessen.
  • Normen, auf die bauordnungsrechtlich Bezug genommen wird, werden im nach dem DIN-Länder-Vertrag gesetzten Rahmen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Stärkere Ausrichtung des Innovationsprogramms Zukunft Bau auf Fragen des ökologischen und kostengünstigen Bauens/Wohnens.
  • Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Einbeziehung der Folgekosten des Klimawandels in die Betrachtung der Kosten von Energieeffizienzmaßnahmen (Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile von Effizienzmaßnahmen).

Bauordnungen und planungsrechtliche Vorgaben

  • Weiterentwicklung der Musterbauordnung und weitere Harmonisierung der Landesbauordnungen.
  • Entwicklung von gesetzlichen Regelungen im Bauordnungsrecht, mit denen beim Wohnungsbau der Bestandserhalt und die Wiederverwendung von Bauteilen/Baustoffen gestärkt wird.
  • Erleichterung von Neubau, Umbauten und Aufstockungen von Wohngebäuden, durch eine Fortentwicklung der Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht im Sinne eines intendierten Ermessens.

Serielles und modulares Bauen

  • Ausweitung der Förderung für den Aufbau von Kapazitäten für den seriellen und modularen Neubau.
  • Dokumentation und Veröffentlichung von Good-/Best-Practice-Beispielen für die Planung und Errichtung qualitätsvoller serieller und modularer Bauweisen.
  • Ausschreibung und Abschluss einer Nachfolgevereinbarung zum Rahmenvertrag „Serielles und modulares Bauen“, u. a. mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte stärker einzubeziehen.
  • Verankerung von Regelungen in allen Landesbauordnungen, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen auch bundesweit gelten, sofern keine landesrechtlichen Aspekte (z. B. Wind-, Schnee- oder Erdbebenlasten, Regelungen zur Barrierefreiheit) dagegensprechen.
  • Einrichtung einer Geschäftsstelle und eines runden Tisches „Serielles Bauen“, um allen Akteuren Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und mittelstandsgerechte Lösungen in die Wohnungsbaupraxis zu bringen.

Alternative Baustoffe und Baustoffrecycling

  • Berücksichtigung der Belange des Bausektors bei der Rohstoffsicherungsstrategie des Bundes (heimische und nachwachsende Bau- und Rohstoffe, Importe, Recycling).
  • Durchführung von Forschungsvorhaben und Pilotprojekten zur Wiederverwendbarkeit, zur Verlängerung der Lebenszyklen und dem Baustoffrecycling und Anpassung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen auf Grundlage der Ergebnisse.
  • Erhöhung der Recyclingquoten im Wohnungsbau (u. a. Aufbau von Datenbanken, Baustoffzertifizierung) unter Einhaltung des Kostenbegrenzungsgebots, verbunden mit einer umfassenden Umsetzungsstudie als notwendiger erster Schritt. Hierbei Berücksichtigung/Implementierung von Regelungen zum Abfallende und Produktstatus von Recyclingmaterial.

Nachhaltige Bodenpolitik und Baulandmobilisierung

Liegenschaftsmanagement der öffentlichen Hand

  • Stärkung und Fortentwicklung des Instruments der Konzeptvergabe mit einem Fokus auf die Bezahlbarkeit des Wohnraums sowie den sozialen und ökologischen Nutzen.
  • Weiterentwicklung der Kriterien für die Weitergabe öffentlichen Bodens im Rahmen der Konzeptvergabe zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen und bei gleichberechtigtem Zugang aller Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer durch eine stärkere Gewichtung der vorhabenbezogenen Gemeinwohlorientierung.
  • Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Erbbaurechts, z. B. durch geeignete Publikationen, Verbreitung von Best-Practice-Beispielen und Informationsveranstaltungen.
  • Untersuchung der konkreten Hemmnisse sowie Prüfung und Erarbeitung von Vorschlägen, welche Maßnahmen zur Behebung konkret notwendig sind, um eine mögliche Benachteiligung des Erbbaurechts gegenüber dem Vollerwerb zu beheben und eine verstärkte Nutzung des Erbbaurechts möglich zu machen.
  • Vorzugsweise Abgabe von Grundstücken im Erbbaurecht an gemeinwohlorientierte Akteure u. a. mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und auf Dauer zu sichern.
  • Weitere Abkehr vom Höchstpreisprinzip und stattdessen Vergabe von öffentlichen Grundstücken grundsätzlich nach qualitativ ausgerichtetem Konzept.
  • Evaluierung der bestehenden Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum und bei Bedarf Fortentwicklung der bestehenden Vorgaben.
  • Im Rahmen der Möglichkeiten des Aktienrechts verstärktes Einwirken des Bundes als Eigentümer auf die Deutsche Bahn AG, für die Zwecke des Schienenverkehrs nicht mehr benötigte Grundstücke zu vergünstigten Konditionen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum abzugeben.
  • Bedarfsgerechte Einrichtung kommunaler und regionaler Bodenfonds u. a. mit dem Ziel einer zeitnahen Aktivierung für Investitionen in bezahlbares Wohnen.
  • Bei der Errichtung von Bodenfonds, bei Bedarf Bodenbeiräte zur Beratung der Gemeindeorgane einrichten, besetzt mit Akteuren u. a. aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Baulandmobilisierung und -entwicklung

  • Stärkung des Instruments der Entwicklung von Baulandstrategien in den Kommunen.
  • Etablierung von Wohnungsbaukoordinatorinnen und -koordinatoren als zentrale Ansprechpartner für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungsbauunternehmerinnen und -unternehmer und Akteure der Stadt- und Zivilgesellschaft.
  • Bei Bedarf Einrichtung von runden Tischen durch die Kommunen mit lokalen Wohnungsanbietern, Bauträgern und weiteren Akteuren der Stadt- und Zivilgesellschaft.
  • Gute und qualitätsvolle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere bei Wohnungsbauvorhaben, die der Verdichtung und stärkeren Innenentwicklung dienen.
  • Bereitstellung von transparent zugänglichen Informationen zu Flächen, die sich als Kompensationsflächen für Ausgleichmaßnahmen für den Wohnungsbau eignen.
  • Möglichst flächendeckende Einrichtung und niedrigschwellige Zugänglichkeit digitaler Potenzial- und Brachflächenkataster, um zusätzliche Transparenz zu schaffen.
  • Prüfung des rechtlichen (Anpassungs-)Bedarfs für die Baulandumlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (SEM) und Innenentwicklungsmaßnahmen, um zusätzliches Bauland zu mobilisieren.
  • Beratung der Städte und Gemeinden zu zentralen planungsrechtlichen Instrumenten.

Verbesserung des Verhältnisses von Umwelt- und Bauplanungsrecht;
bauplanungsrechtliche Instrumente

  • Anpassung der Immissionsschutzanforderungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, u. a. in der TA Lärm, z. B. durch die Einführung einer Experimentierklausel und Einbeziehung des dörflichen Wohngebietes (MDW) in die Auflistung der Immissionsrichtwerte.
  • Flexibilisierung und Fortentwicklung der Baunutzungsverordnung (BauNVO), um den geänderten Lebensverhältnissen in den Städten und Gemeinden gerecht zu werden, z. B. zur Beseitigung von etwaigen Hemmnissen in Bezug auf das „Urbane Gebiet“ (MU) und das „Dörfliche Wohngebiet“ (MDW), und um geeignete Bauflächen für Wohnungsbau und Mischnutzungen gezielt aktivieren zu können.
  • Stärkung der Raumordnung und Regionalplanung, um die vorhandenen Flächenpotenziale im Umland von Städten und Gemeinden zu nutzen und die Kommunen gezielt durch den Ausbau der regionalen Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen.
  • Verbesserung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit für die gemeinsame räumliche Planung, Entwicklung von Bauland und Gebietsentwicklung.
  • Bei Bedarf, Weiterentwicklung der Landesentwicklungspläne zur Schaffung zusätzlicher, vorzugsweise innerörtlicher Flächenpotenziale für den Wohnungsbau.
  • Verknüpfung der Bereitstellung von Bauland außerhalb der Ballungszentren mit infrastrukturellen Maßnahmen (insbesondere ÖPNV) zur besseren Anbindung von ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Bodenpolitische Instrumente

  • Nutzung etablierter Instrumente wie städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (SEM), um einen Ausgleichsbetrag für Bodenwertsteigerung zu erheben, und städtebauliche Verträge zur Beteiligung an den Kosten von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur.
  • Im Rahmen des qualitativen Konzeptvergabeverfahrens Festlegung der Art und des Umfangs der wirtschaftlichen Beteiligung und Mitverantwortung der Grundstückskäufer an der Erstellung, dem Ausbau und der Instandsetzung der sozialen, verkehrlichen und digitalen Infrastruktur für entstehende Wohnquartiere zur örtlichen Bedarfsdeckung der Bewohnerinnen und Bewohnern.

Beschleunigung von Planung, Genehmigung und
Realisierung

Beschleunigung von Planungen

  • Selbstverpflichtung, die Fristen zur zeitnahen Umsetzung von öffentlichen Planungs‐ und Genehmigungsverfahren in der Praxis zu verkürzen. Gleichzeitig sollte die dafür notwendige Qualität der Antragsunterlagen sichergestellt werden.
  • Reform des Baugesetzbuches (BauGB), u. a. mit dem Ziel, weiteres Potenzial zur Beschleunigung der Planung zu heben, etwa im Bereich der Digitalisierung, verbunden mit einem Praxistest von Reformansätzen im Rahmen von Fachexperten-Gesprächen und einem Planspiel.
  • Gesetzliche Grundlagen für die stärkere Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens in der Bauleitplanung unter Beibehaltung des analogen Verfahrens schaffen.
  • Flexibilisierung der rechtlichen Vorgaben für die Erstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben, mit denen Investoren bzw. Bauträger Baurecht erlangen können.
  • Identifizieren von Hindernissen und bei Bedarf Fortentwicklung rechtlicher Vorgaben für die Anpassungen von nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplänen.
  • Verbesserung der Anwendung des § 9 Abs. 2d BauGB (sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung) in den Kommunen durch zusätzliche Handreichungen und Informationen, die zur Baubeschleunigung und zur Schaffung von mehr Wohnungen beitragen.
  • Identifizierung möglicher rechtlicher Hürden für die Umnutzung von Gewerbegebäuden wie z. B. Ladenlokale, Shoppingmalls und Bürogebäude in bezahlbaren Wohnraum und bei Bedarf Entwicklung von Maßnahmen zur Flexibilisierung und Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben, um zur Belebung der Innenstädte und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beizutragen.
  • Standardisierung zur Vereinfachung der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
  • Bei Bedarf rechtliche Klarstellung, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowohl durch den Abstand zwischen unverträglichen Nutzungen als auch teilweise durch technische und planerische Maßnahmen erfolgen kann, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insbesondere im verdichteten Raum zu vereinfachen.
  • Möglichst weitgehend abgestimmte Bearbeitung der für die Instrumente Umweltprüfung (UP), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Eingriffsregelung und FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlichen Fachinhalte – unter Beachtung der jeweils spezifischen materiell-rechtlichen Anforderungen sowie frühzeitige Abstimmung/Koordination der erforderlichen Untersuchungen.
  • Aufbau einer digital zugänglichen Datenbank mit verfügbaren Umweltdaten (z. B. Hitzeströme, Abstandsregeln, Daten zum Hochwasserschutz, Starkregen, Einstufung von Umweltrisiken, Geothermie), um die Durchführung von Umweltuntersuchungen zu beschleunigen.
  • Identifizieren und Umsetzung von Beschleunigungspotenzial in den Abläufen aller raumbedeutsamen Planverfahren im vorhandenen Rechtsrahmen.

Beschleunigung von Genehmigungen

  • Bedarfsgerechte Ausstattung, verbunden mit einer adäquaten Personalsteuerung in den Zulassungs-, Bau- und Planungsbehörden.
  • Stellenoffensive für den öffentlichen Dienst in Ländern und Kommunen für Fachkräfte in planerischen Berufen, verbunden mit einer Initiative für eine stärkere Aus- und Fortbildung für das technische Personal (u. a. Bauvorlagenberechtigte) und für mehr technische Referendariate, um dort (wieder) eine umfassende Planungs‐ und Bauherrenkompetenz zu etablieren.
  • Vernetzungsangebote der Länder für einen behördenübergreifenden Austausch von Wissen und Personal zwischen den Kommunen aufbauen und nutzen.
  • Inaussichtstellung, bei Bedarf landesweite Personalpools unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner einzurichten. Dabei soll – soweit möglich – die Entsendung von zusätzlichem Personal (qua Amtshilfe) durch die Landesebene organisiert werden, um Kommunen bei besonderen Belastungsspitzen im Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau personell zeitlich begrenzt zu unterstützen.
  • Stärkung der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ als Inhouse-Beratungsgesellschaft der öffentlichen Hand zur Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung von Städtebau- und Wohnungsprojekten.
  • Mögliche Einführung von Innovationsklauseln in der Musterbauordnung und Übernahme in die Landesbauordnungen, um den Wohnungsbau z. B. durch den Umbau, die Umnutzung sowie das serielle Bauen und die Nutzung von alternativen und innovativen Baumaterialien zu erleichtern.
  • Erarbeitung und Beratung einer Regelung für die Musterbauordnung und Übernahme in die Landesbauordnungen, dass Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1. Satz 1 BauGB unter zu definierenden Bedingungen genehmigungsfrei sind.

Beschleunigung durch Digitalisierung

  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nach Maßgabe des
    „Einer-für-Alle-Prinzips“ (EfA), insbesondere Anpassung der rechtlichen Regelungen der Länder verbunden mit einem vollständig medienbruchfreien digitalen Baugenehmigungsverfahren, bei dem auch eine der Schriftform genügende Baugenehmigung als elektronisches Dokument in einem Postfach nach dem Onlinezugangsgesetz bekanntgegeben und zugestellt werden kann.
  • Gleichstellung des digitalen Genehmigungsverfahrens zum Papierverfahren im Verwaltungsverfahren.
  • Änderung der Musterbauordnung und der MBauVorIV zur Erleichterung digitaler bauaufsichtlicher Verfahren.
  • Zusätzliche Errichtung von digitalen Planungs- und Genehmigungsplattformen, die nutzerfreundlich untereinander vernetzt und technisch kompatibel sind.
  • Bundesweite Einführung eines digitalen Bauantrags.
  • Schrittweise Einführung der E-Akte für Genehmigungsverfahren und Digitalisierung aller prüfrelevanten Bestände an Bauakten mit nutzerfreundlichem digitalem Zugang.
  • Bereitstellung von im Genehmigungsverfahren zu prüfenden Dokumente durch die Behörden in digitaler Form, d. h. Dokumente in einem freien, standardisierten Datenformat (z. B. GPKG) anzubieten, die eine Verschneidung mit anderen Daten von externen ermöglichen.
  • Flächendeckende Implementierung von XPlanung und XBau in allen digitalen Baugenehmigungsverfahren.
  • Einsatz von digitalen Tools, wie Künstliche Intelligenz zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
  • Verstärkte Anwendung des E-Siegels.
  • Einbindung der Kommunen in den interdisziplinären Planungsprozess durch den Einsatz digitaler Planungsmethoden.
  • Stärkere Berücksichtigung der gemeinsamen Datenbank der Planerkammern zur Bauvorlageberechtigung di.BAStAI in der Digitalisierung.
  • Stärkung des BIM-Kompetenzzentrums des Bundes.
  • Vereinheitlichung und Standardisierung von BIM-Anwendungen und -Prozessen.
  • Förderung der Automatisierung am Bau durch gezielte Investitionsanreize z. B. für die Einführung für Robotik sowie der Intensivierung der Forschung.

Beschleunigte Realisierung durch Aus- und Fortbildung,
Qualifizierung sowie Gewinnung von neuen Fachkräften sowie gute
Arbeitsbedingungen

  • Selbstverpflichtung der Unternehmen der Bauwirtschaft zur Ausweitung des bestehenden
    Engagements in der Berufsorientierung, der Ausbildung, der Anwerbung aus dem Ausland sowie
    bei Kooperationsprojekten und Anreizen zum Umstieg in die Bauwirtschaft, um einen bedarfsgerechten Beschäftigtenzuwachs in der Hochbausparte zu erreichen, dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken und die Realisierung von Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum zu unterstützen.
  • Stabilisierung des Lohngefüges durch Stärkung der Tarifbindung in der Bauwirtschaft.
  • Intensivierung der Aus- und Weiterbildungs- sowie Qualifizierungstätigkeit, z. B. durch eine Stärkung des umlagebasierten Berufsbildungsverfahrens in der Baubranche und die konsequente, bedarfsorientierte Neuausrichtung der Berufsbilder auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimawandels.
  • Ausbau und passgenaue Förderung der Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für Beschäftigte aus anderen Berufsfeldern und Branchen in die Bauwirtschaft, möglichst unter Einbeziehung bereits bestehender gemeinsamer Einrichtungen der Sozialpartner.
  • Fortführung der Entlastung der Betriebe bei den Ausbildungskosten bei der überbetrieblichen Auszubildendenunterweisung grundsätzlich für alle Bauberufe in der Fachstufe mit dem Ziel einer Verbesserung der Attraktivität der Bauausbildung.
  • Verbesserung der Strukturen zur zügigen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Vereinheitlichungen in den Ländern und Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten bei Anerkennung und Aufenthaltsrecht.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Anwerbung ausländischer Fachkräfte für die Bauwirtschaft z. B. durch beschleunigte Verwaltungsverfahren, verbunden mit verbindlichen fairen tariflichen Rahmenbedingungen für Bezahlung und Qualifizierung.

Beschleunigte Realisierung durch ein vereinfachtes Vergaberecht

  • Zeitlich befristete Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für Wohnzwecke für Direktaufträge, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, um Vergaben im Wohnungsbau zu erleichtern. Tariftreuevorgaben und strategische Ziele sind im Rahmen des geltenden Rechts weiter zu berücksichtigen.
  • Unter Berücksichtigung strategischer Ziele des Bundes und der Länder, sachgerechte Weiterentwicklung des Vergaberechts durch weitere Vereinfachung des Verfahrens, um beispielsweise eine bessere frühe Zusammenarbeit und Kooperation von Planen und Bauen zu fördern.
  • Verbesserte personelle und materielle Ausstattung der Behörden in der Vergabepraxis.

Öffentliche Förderung und investive Impulse

Soziale Wohnraumförderung

  • Aufstockung der Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau auf 14,5 Mrd. Euro.
  • Bedarfsgerechte Kofinanzierung der Sozialen Wohnraumförderung für die Förderung von Investitionen in die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie Nachweis des zweckgebundenen Einsatzes und vollständiger Abruf der Mittel des Bundes.
  • Zielgerichtete Kumulierung der Sozialen Wohnraumförderung mit anderen Förderungen des Bundes für wirtschaftlich tragfähige Investitionen in bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum sicherstellen.
  • Langfristige, an den regionalen Bedarfen ausgerichtete Miet- und Belegungsbindungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung anbieten, verbunden mit einer im Vergleich höheren Förderung als Anreiz für langlaufende Belegungsbindungen.
  • Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung mit der Förderung z. B. von energetischen Modernisierungsmaßnahmen (mit Finanzhilfen des Bundes) und dem Erwerb von neuen Miet- und Belegungsbindungen (mit Mitteln der Länder) sowie der Optimierung des Belegungstausches bezahlbaren Wohnraum im Bestand schaffen.
  • Besonderer Schwerpunkt der Sozialen Wohnraumförderung auf Investitionen in bezahlbaren Wohnraum in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.
  • Investitionen in bezahlbaren Wohnraum durch Aufstockung von Wohngebäuden und Umwidmung z. B. von Gewerbegebäuden im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung fördern.
  • Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften für Investitionen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung.

Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und
Auszubildende

  • Etablierung eines Bund-Länder-Programms für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung.
  • Neubau von weiteren Wohnheimplätzen, unter der Voraussetzung einer Förderung im Sozialen Wohnungsbau.
  • Bestandserhaltung und energetische Sanierung von Wohnheimplätzen im Bestand, unter der Voraussetzung einer Förderung im Sozialen Wohnungsbau.

Förderung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum

  • Bedarfsgerechte Förderung, um den altersgerechten Umbau von Wohnungen, die Barrierefreiheit und den Abbau von Barrieren in Wohngebäuden besonders zu unterstützen, verbunden mit der besseren Abstimmung von Bundes- und Landesförderprogrammen.
  • Entwicklung und Umsetzung eines Bundesprogramms Barrierefreiheit, um die Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich zu stärken.
  • Besonderer Fokus auf die Förderung von Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien bezahlbaren Wohnraum im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und auf der Grundlage einer einheitlichen abzustimmenden Definition jährliche Dokumentation der geförderten barrierefreien Wohnungen.
  • Verstärkter Aus- und Umbau der öffentlichen Gebäude des Bundes, um den Zugang barrierefrei zu gestalten.

Förderung des Erhalts von und des Zugangs zu bezahlbarem
Wohnraum für wohnungslose Menschen

  • Etablierung eines Nationalen Forums Wohnungslosigkeit.
  • Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 mit Schwerpunktsetzung auf die Wohnraumbereitstellung für wohnungslose Haushalte durch gezielte Akquise von Wohnungen und die Prävention gegen den Verlust der Wohnung.

Förderung der Bildung von Wohneigentum

  • Einführung von KfW-Darlehen zur Stärkung des Eigenkapitals, um den Eigentumserwerb für Ersterwerberinnen und Ersterwerber mit mittleren Einkommen aus Schwellenhaushalten zu fördern.

Steuerliche Anreize für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum

  • Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für neue Wohngebäude von zwei auf drei Prozent.
  • Evaluierung der Sonder-Abschreibung für den Mietwohnungsneubau (§7b EstG).
  • Rechtliche Verankerung der Möglichkeit für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder, z. B. durch Freibeträge zur Erleichterung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • In begründeten Fällen Stundung der Grunderwerbsteuer bei Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum bzw. Erlass bei Investitionen in die Sanierung.
  • Weitere Novellierung steuerlicher Regelungen beim Immobilienerwerb von Unternehmen bei der Grunderwerbsteuer (Share Deals).
  • Bei Bedarf können Kommunen im Rahmen der Grundsteuer baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern, um Anreize dafür zu schaffen, dass baureife Grundstücke auch tatsächlich für Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum genutzt werden und nicht als Spekulationsobjekt dienen (Grundsteuer C).

Öffentliche Förderung von Genossenschaften und kommunalen
Wohnungsunternehmen, Umsetzung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit sowie
Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen für Projekte für das
bezahlbare Wohnen

  • Ausbau der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum durch Privatpersonen zur Stärkung der erforderlichen Eigenkapitalausstattung.
  • Ausbau der Beratung bei der Gründung von kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.
  • Konstruktiv-kritische Begleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung eine Neuen Wohngemeinnützigkeit.
  • Vereinbarung gestaffelter Erbbauzinsen zur Entlastung bzw. Ermöglichung von Projekten für das bezahlbare Wohnen in der Startphase, soweit im Einzelfall erforderlich.
  • Förderung einiger baulicher und sozialer Maßnahmen für Wohnungsbau und Wohnen durch kirchliche sowie diakonische/caritative Körperschaften und kirchliche Siedlungswerke als auch kirchliche Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Städtebauförderung

  • Dauerhafte Sicherung der Städtebauförderung, um das städtische Wohnumfeld des zusätzlich zu schaffenden bezahlbaren Wohnraums zu stärken.
  • Unterstützung der klimagerechten Entwicklung der Städte und Gemeinden und Stärkung der „doppelten Innenentwicklung“ im Rahmen der Städtebauförderung.
  • Entbürokratisierung der Städtebauförderung durch eine Vereinfachung der Fördersystematik und der Prozesse, u. a. z. B. durch die Digitalisierung der Kontroll- und Nachweisstrukturen.