Fortsetzung von Teil 1/2:
„Der Schritt hin zur kooperativen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten kann als „Kulturwandel” verstanden werden und verlangt neue Rollen und Funktionen, um die reibungslose Kooperation zu organisieren. Diese Rollen und Verantwortlichkeiten müssen definiert sein, bevor eine Planung mit BIM beginnt.“ BMVI, Stufenplan Digitales Planen und Bauen, S. 4.
Die geplanten Stufen des BMVI Stufenplans
Wir befinden uns derzeit auf der ersten Stufe (Vorbereitungsphase), bei der es um die Durchführung von Pilotprojekten, Standardisierungsmaßnahmen, Aus- und Weiterbildung, Klärung rechtlicher Fragen und um die Entwicklung von BIM-Leitfäden für effektive Vorgehensweisen (Prozesse) beim Planen, Bauen und Betreiben mit BIM geht.
Die zweite Stufe bewirkt den systematischen Hochlauf des Leistungsniveaus 1 in einer größeren Zahl von Pilotprojekten. Die dritten Stufe verfolgt eine breite Implementierung des Leistungsniveaus 1. Ein weiter fortgeschrittenes Niveau von BIM wird bislang nur in Aussicht gestellt.
Voraussetzungen
Als Grundvoraussetzungen für digitales Planen, Bauen und Betreiben werden definiert:
- klare vertragliche Regelungen,
- enge Zusammenarbeit und teamorientierte Planung,
- Kompatibilität der zwischen den Beteiligten ausgetauschten Daten,
- hinreichende Kompetenz der Planer und Bauausführenden wie auch der Auftraggeber.
Als zielführend werden auch angesehen die
- Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen daraufhin, inwieweit Änderungen für eine erleichterte Anwendung von BIM sinnvoll sind, und die
- Entwicklung von Handreichungen für die Marktteilnehmer bezogen auf die Vertragsgestaltung und die BIM-Ausschreibung.
Leistungsniveau 1 und Maßnahmen
Das sog. Leistungsniveau 1 soll in der 2. Stufe ab Mitte 2017 für eine größere Anzahl an Pilotprojekten und in der 3. Stufe ab 2020 in allen neu zu planenden Projekten mit BIM die Mindestanforderungen definieren, aufgeteilt in die Bereiche
- Daten,
Z.B.: BIM ist als anzuwendendes Planungsinstrument in den Vertrag aufzunehmen. Der Vertrag sollte auch Festlegungen zu den Nutzungsrechten des Auftraggebers an den Fachmodellen enthalten. Darüber hinaus sind mit Blick auf eventuell auftretende Haftungsfragen die jeweiligen Verantwortlichkeiten detailliert festzulegen. Da auch mit BIM in getrennten Fachmodellen geplant wird, bleibt jeder Beteiligte grundsätzlich für seine Teilplanung verantwortlich.
- Prozesse,
Z.B.: Um eine kooperative und partnerschaftliche Arbeitsweise zu fördern, sollte sich der Auftraggeber mit den Auftragnehmern unter Berücksichtigung des Leitbilds Bau auf eine Projektcharta einigen, die Regeln für eine faire und offene Zusammenarbeit auf Augenhöhe festlegt.
- Qualifikation.
Z.B.: Im Vergabeverfahren ist zu gewährleisten, dass die Auftragnehmer über die zur Umsetzung des Leistungsniveaus 1 notwendigen BIM-Kompetenzen verfügen und zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bereit sind.
Die Maßnahmen der hierauf gerichteten Vorbereitungsphase sind unterteilt in die Bereiche
- Daten,
Z.B.:
Die öffentlichen Auftraggeber sollten Kataloge mit Musteranforderungen erarbeiten, die einen Großteil typischer Anforderungen umfassen.
Ferner werden Empfehlungen zur Vertragsgestaltung einschließlich der Verteilung von Haftungsrisiken sowie zu Vergütungs- und urheberrechtlichen Fragen ausgearbeitet.
- Prozesse,
Z.B.:
Die deutschen Normungsgremien sollten sich an der Entwicklung einer europäischen Spiegelnorm zur ISO 19650 aktiv beteiligen sowie die Entwicklung nationaler Umsetzungsrichtlinien weiter vorantreiben.
Es sollten Leitfäden und Musterbeispiele für den sog. „BIM-Abwicklungsplan” (BAP) erstellt werden, die für verschiedene Bauwerkstypen die optimalen Abläufe darstellen.
- Vergabe, Vertragsgestaltung und Qualifizierung.
Z.B.:
Im Vergabeverfahren muss in Erfahrung gebracht werden, ob die BIM-Kompetenzen eines Bieters für die Erfüllung des Auftrags ausreichen. Daher sollte durch geeignete Fragen die BIM-Kompetenz geprüft werden, samt der Bereitschaft und Fähigkeit zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Die Anwendung von BIM löst nach gegenwärtigem Kenntnisstand keinen zwingenden Änderungsbedarf der HOAI aus. Die 3D- und 4D-Modellbearbeitung ist im Leistungsbild für Gebäude als „Besondere Leistung“ bereits ausdrücklich benannt. Falls es bei BIM zu „Besonderen Leistungen“ kommt, können die Honorare frei vereinbart werden. Mit Blick auf eine breite Einführung von BIM sollte jedoch geprüft werden, inwieweit durch eine bessere Einbeziehung der BIM-Leistungen in die Leistungsbilder die Honorarvereinbarung erleichtert und transparenter werden kann.
Das BMVI wird prüfen, inwieweit die Entwicklung von Musterverträgen sinnvoll ist. Es sollten – wo nötig – Checklisten entwickelt werden, die den vertraglichen Regelungsbedarf für einen reibungslosen BIM-Ablauf, z. B. Festlegungen zu den Datenübergaben an den Auftraggeber, enthalten.
Zwischenfazit
Der Stufenplan spricht ausweislich des Eingangszitats zur kooperativen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit von nicht weniger als einem Kulturwandel und appelliert eindringlich an die Marktteilnehmer:
„Angesichts der fortgeschrittenen internationalen Entwicklung und des Tempos der Digitalisierung ist Auftraggebern und Auftragnehmern dringend zu empfehlen, sich dieser Herausforderung jetzt zu stellen. Wer lange zögert, riskiert den Anschluss zu verlieren.“ BMVI, Stufenplan Digitales Planen und Bauen, S. 6.
Ein „Kulturwandel“ hin zu einer kooperativen und partnerschaftlichen Projektabwicklung wurde schon vielfach angepriesen. Ein solcher kann aber kaum gesetzlich vorgegeben werden. Auch reicht eine vertragliche Vereinbarung allein nicht aus und die Kooperationsrechtsprechung des BGH greift „nur“ korrigierend ein. Partnerschaftliche und kooperative Zusammenarbeit muss tatsächlich gelebt werden.
Die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt sich etwa daran, dass vor zehn Jahren ausgerechnet der Großflughafen Berlin-Brandenburg als ein innovatives Partnering-Modell vorgestellt wurde (Eschenbruch/Brückl, Partnering bei Bauprojekten aus juristischer Sicht, in: Innovative Abwicklungsformen für Bauprojekte: Partnering und PPP, 4. IBW-Symposium, Kassel 2006, S. 91 ff.) – mit dem bekannten Ergebnis.
Es bleibt abzuwarten, ob nun mit Hilfe technischer Innovation der erhoffte „Kulturwandel“ erreicht wird.
Weiterführende Nachweise
- BIM-Blog
- CEN/TC442 – Building Information Modelling (BIM)
- ISO/TS 12911:2012 – Framework for building information modelling (BIM) guidance, reviewed 2016
- BCG, Digital in Engineering & Construction: The Transformative Power of Building Information Modeling, 2016
- buildingSmart
© Copyright by Dr. Elmar Bickert
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