E-Autos und Chips made in Germany – East: Klimapolitik als Wachstumsstrategie und Tesla, Intel & Co. als Vorbild für zukunftsfähige Planungskultur?

Diversifizierung und Ausbau erneuerbarer Energien in „Tesla-Geschwindigkeit“. Das begrüßt nicht nur der Bundeswirtschaftsminister. Zwei Mega-Projekte und eine aktuelle Studie erweisen Klimapolitik als reale Wachstumsstrategie und schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Lösung der angespannten Fachkräftesituation als unabdingbar.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022 und EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Nachhaltigkeit nach innen und nach außen

Die Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 greift die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren auf und berücksichtigt erweiterte Berichtspflichten nach der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Nachhaltigkeit wird zum integralen Bestandteil der Geschäftsstrategie.

BGH zur bauvertraglichen Gewährleistungssicherheit: Keine Verschärfung der Bürgschafts-AGB

Der BGH hat wiederholt erkannt, dass der Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden kann. Es gab aber Kritik - und manche Nebelkerze. Dem tritt der BGH nun entgegen. Es gebe keinen Anlass, die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung in Zweifel zu ziehen. Der Fall gibt aber Anlass zur weiteren Klärung.

Anspruch auf Green Building? Praxisbeispiele zum Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf Bauverträge

Das Recht ist der wesentliche Nachhaltigkeitstreiber mit normativen Vorgaben und Förderanreizen, wird aber wiederum selbst von Nachhaltigkeitsaspekten beeinflusst. Insbesondere das Vertragsmanagement und Haftungsmanagement erfährt eine zunehmende Beeinflussung. Zugleich dient das Recht der Abbildung, Absicherung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, insbesondere über Verträge. Hier einige Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung.

„Green Lease“ und Betriebskosten: BGH klärt Kosten- und Mangelfragen zu Grünanlagen und Baumbestand

Gebäudegrün, Stadtgrün und Gartengrün, das wird gerne und zunehmend gefordert und begrüßt. Richtig so. Nur, was ist mit den Kosten? Können solche insbesondere in Zeiten hitziger Mietpreisdiskussionen auch auf Mieter umgelegt werden? Der BGH hat nun Grundlegendes zugunsten der Vermieter entschieden - und dabei auch gleich eine Mangelfrage mitentschieden.