Die Anordnung im Bauvertragsrecht: Recht des Bestellers – und auch seine Pflicht?

Das einseitige Leistungsbestimmugsrecht des Auftraggebers gehört zu den Wesensmerkmalen des Bauvertragsrechts, auch unabhängig von § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und § 650b BGB. Das funktioniert in der Praxis auch ganz wunderbar und steht praktisch außer Frage, ungeachtet akademischer Diskussionen. Was aber ist, wenn der Auftraggeber diese Dispositionsfreiheit missbraucht und eine zwingend angezeigte Anordnung nur aus dem Grund zurückhält, um dem Aufttragnehmer eine Mehrvergütung zu versagen?

Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025: Was wird aus der Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich, von E-Autos und Ladeinfrastruktur?

My read of the week: "Prematurely repealing energy tax credits, particularly those which were used to justify investments that already broke ground, would undermine private investments and stop development that is already ongoing. A full repeal would create a worst-case scenario where we would have spent billions of taxpayer dollars and received next to nothing in return."

BauGB-Reform 2024: Frischer Wind für Wohnungsbau, Innenentwicklung, Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung – mit Hindernissen für Wohnungeigentum und Share Deals?

In den letzten Jahren hat sich § 34 BauGB, wenn man das so sagen kann, zu einer meiner Lieblingsnormen entwickelt. Für Projektentwicklungen im unbeplanten Innenbereich muss sich das Vorhaben, um baurechtlich zulässig zu sein, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ende Juli 2024 hat nun das BMWSB seinen Referentenentwurf zur "großen Novelle des BauGB" vorgelegt. Auch § 34 BauGB soll u.a. im Interesse einer Nachverdichtung von Baulücken im Innenbereich reformiert werden.

Commercial Chambers & Courts: Stärkung des Justiz- und Wirtschaftsstandorts durch internationale Kammern am Landgericht – und Reform des AGB-Rechts?

Neues Jahr, neue Vorsätze. Altes hinter sich lassen. Neue Wege gehen, manchmal auch getrennte Wege. So hat es das Landgericht Berlin zum neuen Jahr gemacht. Ab dem 01. Januar 2024 wird aus diesem das Landgericht I und das Landgericht II. Und am Landgericht II nimmt, ganz im Bundestrend liegend, auch das Projekt „Commercial Chambers / Commercial Courts“ weiter Fahrt auf.

KTF- gegen KSG-Entscheidung: Mit Planungssicherheit, hohem Innovations-, Investitions- und Förderungsniveau und Belastungsstopp bei Bauvorschriften gegen den Kahlschlag des BVerfG und die Wohnungsbaukrise

Das Bundesverfassungsgericht bremst sich selbst und das Land aus. Die Bundesregierung, die Landesbauminister und die Bau- und Immobilienwirtschaft suchen nach Lösungen, v.a. auch zur Wohnungsbaukrise.