BGH zum Kaufrecht: Auch geringfügige Mängel rechtfertigen Zahlungs- und Abnahmeverweigerung

Der BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 211/15, hat die Rechte des Käufers bei einer mangelhaften Lieferung gestärkt und sowohl einen Zahlungsverzug wie auch einen Annahmeverzug des Käufers verneint, der wegen angeblich nur geringfügiger Mängel seine Leistungen verweigert: Verweigerung der vollständigen Kaufpreiszahlung Gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB kann im…