Fortsetzung von Teil 1: „Winterpaket“ 2016/2017: EU-Kommission legt Maßnahmenpaket für erneuerbare Energien & Energieeffizienz vor


Branchen- und Sektorenfokus

Die Bauwirtschaft

Da die Bauwirtschaft nach der Kommission in Europa 18 Millionen direkt Beschäftigte aufweist und 9 % des BIP erwirtschaftet, wird sie von der Kommission besonders in den Blick genommen. So schlägt sie neben neuen Rechtsvorschriften eine Reihe unterstützender Maßnahmen vor, um die Ziele der Energieunion und die Modernisierung des Bausektors sowie der Beschäftigung in diesem Bereich schon vor dem Inkrafttreten der Rechtsvorschriften voranzutreiben. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen

  • die Digitalisierung von Gebäudefunktionen,
  • der Aufbau der benötigten Kompetenzen im Bausektor, etwa in den Bereichen Energieeffizienz und Digitaltechnik,
  • die Gewährleistung der Kohärenz im Binnenmarkt und
  • die Unterstützung neuer Initiativen zur Verbesserung der Umweltbilanz von Gebäuden im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft.

Der Bau neuer Gebäude oder die Nachrüstung bestehender Gebäude zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz eröffnet nach Vorstellung der Kommission die Möglichkeit, die bisherigen Bau- und Abrisspraktiken zu überdenken und dabei umfassendere Aspekte der Ressourceneffizienz zu berücksichtigen. So will die Kommission

  • im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft im kommenden Jahr einen EU-Rahmen zur Bewertung der allgemeinen Umweltleistung von Gebäuden vorlegen und
  • an der Aufstellung von Grundsätzen und Regeln für die nachhaltige Gestaltung von Gebäuden arbeiten, um die Menge an Bau- und Abbruchabfällen zu verringern und das Recycling von Materialien zu erleichtern.

Die europäische Bauwirtschaft verfügt über das Potenzial, auf eine Reihe von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie Beschäftigung und Wachstum, Verstädterung, soziale Netzwerke und digitale Kommunikation, demografischer Wandel und globalisierte Wertschöpfungsketten, ökologische Belastungen und gleichzeitig auf Herausforderungen in den Bereichen Energie und Klimawandel zu reagieren.


Der Gebäudesektor

Laut der Kommission fällt die Bestandsaufnahme im Gebäudesektor nicht sonderlich rosig aus:

  • Auf Gebäude entfallen derzeit 40 % des Gesamtenergieverbrauchs in Europa.
  • Zwei Drittel der Gebäude in der EU wurden errichtet, bevor Energieeffizienzstandards eingeführt wurden mit der Folge, dass etwa 75 % der Gebäude nicht energieeffizient sind.
  • Die Renovierungsrate beträgt derzeit je nach Mitgliedstaat jährlich lediglich 0,4-1,2 %. Bei der heutigen Renovierungsquote von jährlich ca. 1 % der Gebäude würde es ein Jahrhundert dauern, den gesamten Gebäudebestand auf das Niveau moderner Niedrigstenergiestandards zu bringen.
  • Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch zu geringe Investitionen und zahlreiche weitere soziale, finanzielle und technische Hindernisse beeinträchtigt. So werden Gebäude zwar regelmäßig instandgesetzt oder verbessert, Investitionen in Energieeinsparungen dabei jedoch oft außer Acht gelassen aufgrund
    • knapper Finanzmittel,
    • fehlender verlässlicher Informationen,
    • eines Mangels an qualifizierten Arbeitskräften oder
    • aufgrund von Zweifeln an den möglichen Vorteilen.

Bei Gebäuden, die mit sauberer Energie funktionieren, geht es um weit mehr als um Energieeinsparungen: sie steigern den Komfort und die Lebensqualität und bieten die Möglichkeit der Einbeziehung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung, digitaler Technologien und der Gebäudevernetzung mit dem Verkehrssystem. Investitionen in einen Gebäudebestand auf der Grundlage sauberer Energie können den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringeren CO2-Emissionen vorantreiben.

Mit den Änderungen an der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (siehe hierzu schon im 1. Teil) möchte die Kommission die Renovierung des Gebäudebestands durch Erhöhung der Renovierungsraten beschleunigen und dessen CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts so weit wie möglich senken.

So sollen unter anderem geeignete Rahmenbedingungen entstehen, um Geschwindigkeit, Qualität und Umfang der Renovierung des Gebäudebestands zu erhöhen. Zudem soll ein stabiler Rahmen mit einer langfristigen Perspektive und einem Dekarbonisierungskonzept für Gebäude (bis 2050) geschaffen werden, der auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes von Gebäuden ausgerichtet ist.

Folglich besteht im Gebäudesektor nach wie vor ein beträchtliches Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen. Die Steigerung der Renovierungsrate, -qualität und -effektivität ist die größte Herausforderung in den kommenden Jahrzehnten.

Durch

  • die Stärkung der Rolle von Energieeffizienzausweisen,
  • die Bereitstellung von Informationen über den operationellen Energieverbrauch öffentlicher Gebäude und
  • die Koppelung der Höhe öffentlicher Unterstützung an die erreichten Energieeinsparungen

will die Kommission dafür sorgen, dass Projektträger und Investoren bessere Informationen erhalten.

Wegen der Vielfalt und Uneinheitlichkeit der Wertschöpfungskette des Gebäudesektors ist es nach wie vor schwierig, zuverlässige Daten über Gebäudekennwerte, Energieverbrauch und finanzielle Auswirkungen der Renovierungen in Form von Kosteneinsparungen oder Vermögenswerten zu sammeln.

Das Anliegen der Stärkung von Information und Transparenz prägt in besonderer Weise die Reform der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dies zeigt ein Blick in deren Erwägungsgründe (auszugsweise):

  • Erwägungsgrund 15: Die derzeit bestehenden unabhängigen Kontrollsysteme für Energieeffizienzausweise sollten gestärkt werden, um sicherzustellen, dass die Energieeffizienzausweise von hoher Qualität sind und zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen sowie zum Erstellen von Statistiken über den nationalen/regionalen Gebäudebestand verwendet werden können.
  • Erwägungsgrund 16: Zur Verwirklichung der Ziele der Energieeffizienzpolitik für Gebäude sollte die Transparenz von Energieeffizienzausweisen verbessert werden, indem sichergestellt wird, dass alle für Berechnungen, für die Zertifizierung und die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erforderlichen Parameter einheitlich festgelegt und angewandt werden.
  • Erwägungsgrund 17: Zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung sollte der allgemeine Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aktualisiert werden, wobei die Arbeiten des Europäischen Komitees für Normung (CEN) im Rahmen des Normungsauftrags M/480 der Europäischen Kommission herangezogen werden sollten.

Smart Finance for Smart Buildings

Um die Renovierung von Gebäuden weiter voranzutreiben und den Übergang zu einem Gebäudebestand auf der Grundlage sauberer Energie zu fördern, lanciert die Kommission eine Europäische Gebäudeinitiative mit der Komponente „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude. Diese Initiative soll es ermöglichen, bis 2020 zusätzlich 10 Mrd. EUR aus öffentlichen und privaten Mitteln zu mobilisieren.

Ferner wird die europäische Gebäudeinitiative den Bausektor beleben, der mit verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen konfrontiert ist. Die Energieeffizienz von Gebäuden kann eine der Triebkräfte für die Modernisierung des Sektors und seiner Arbeitskräfte sein.

Ausgangspunkt für die Finanzierungsinitiative der Kommission ist die Feststellung, dass viele Projektentwickler nach wie vor auf Hindernisse bei der Beschaffung der notwendigen Mittel für die Vorlaufkosten ihrer Projekte stoßen und keinen Zugang zu attraktiven und angemessenen Finanzierungprodukten des Marktes haben. Die Kommission spricht von einem Marktversagen und macht hierfür die folgenden Ursachen aus:

  • Mangelndes Verständnisses von Geldgebern und Investoren in Bezug auf die Risiken, zahlreichen Vorteile und Geschäftsszenarios im Zusammenhang mit Investitionen in nachhaltige Energie, insbesondere in Energieeffizienz.
  • Hohe Umsetzungskosten durch die geringen Investitionsraten und den Mangel an schlüsselfertigen Lösungen.
  • Fehlende Kapazitäten und Kompetenzen zur Entwicklung bankfähiger Projekte.

Aufbauend auf der Investitionsoffensive für Europa und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds wird die Kommission eine Initiative einleiten, um Investitionen des öffentlichen Sektors, von Energiedienstleistungsunternehmen, KMU/MidCap-Unternehmen und Haushalten in Energieeffizienzmaßnahmen und intelligente Gebäude weiter zu fördern. Durch die in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten durchgeführte neue Initiative können bis 2020 zusätzliche 10 Mrd. EUR aus öffentlichen und privaten Mitteln für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien mobilisiert werden.

Zur Lösung sieht die Initiative der Kommission das folgende Modell vor:

Säule I: Wirksamerer Einsatz öffentlicher Mittel

  • Entwicklung von Modellen für die Finanzierung nachhaltiger Energie
  • Entwicklung flexibler Finanzierungsplattformen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf nationaler oder regionaler Ebene
  • Einrichtungen, die bereit sind, Portfolios für Investitionen in nachhaltige Energie zu finanzieren, sollen die folgenden Vorteile zur Verfügung gestellt werden:
    • Verstärkte Fremdfinanzierung durch die EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen;
    • Ein Mechanismus für die Risikoteilung, um das Risiko von Portfolioinvestitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich zu verringern und attraktivere Kreditbedingungen für die Endempfänger zu ermöglichen;

    • Technisches Know-how und Hilfestellung bei der Einführung von Kreditprogrammen, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung und anderen nationalen und regionalen Finanzierungsquellen entwickelt werden.

Während sich die Banken auf neuen Energiemärkten, insbesondere bei Großprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien, zunehmend aktiv zeigen, wird die Energieeffizienz nur selten als eigenständiges Marktsegment angesehen. Dies führt zu einem Mangel an angemessenen und erschwinglichen kommerziellen Finanzierungsprodukten für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.

  • Stärkung und Ermöglichung von Energieleistungsverträgen, da diese Verträge einen ganzheitlichen Ansatz für Renovierungen, einschließlich Finanzierung, Durchführung der Bauarbeiten und des Energiemanagements bieten.

  • Unterstützung bei der Verwaltung öffentlicher Gelder durch Strukturierung und Einführung von Finanzierungsinstrumenten.

  • Entwicklung eines Musters für die Erhöhung des im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verfügbaren Anteils an Finanzierungsinstrumenten als ein Standardfinanzierungsinstrument für Investitionen in die Energieeffizienz.

  • Gemäß überarbeiteter Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Verknüpfung der durch öffentliche Mittel geschaffenen finanziellen Anreize mit den erzielten Energieeinsparungen.

Das Ziel besteht darin, die Verwendung der verfügbaren öffentlichen Mittel durch Finanzierungsinstrumente, die festgestellte Marktversagen ausgleichen, und durch gezieltere Finanzhilfen für schutzbedürftige Verbraucher zu optimieren.


Säule II: Projektbündelung und Unterstützung bei der Projektentwicklung

  • Stärkung bestehender Fazilitäten zur Unterstützung der Projektentwicklung auf EU-Ebene.
  • Bestärkung der Mitgliedstaaten, auf lokaler oder regionaler Ebene spezielle zentrale Anlaufstellen für Projektentwickler einzurichten, in denen der Kunde alles, von Informationen und technischer Unterstützung über Strukturierung und Bereitstellung finanzieller Unterstützung bis hin zur Überwachung von Einsparungen unter einen Dach vorfindet.
  • Gemäß überarbeiteter Energieeffizienzrichtlinie: Die Energieeinsparverpflichtungen sollen der Bündelung kleinerer Projekte zusätzlichen Schwung verleihen.

Die Verfügbarkeit einer großen Anzahl bankfähiger Projekte, die für Investitionsplattformen und Finanzierungsinstrumente infrage kommen, ist für den Erfolg dieser Initiative von entscheidender Bedeutung. Vielen Projektträgern – Behörden, Einzelpersonen oder Unternehmen – fehlen die Kompetenzen und Kapazitäten zur Einführung, Umsetzung und Finanzierung von ehrgeizigen Projekten im Bereich CO2-armer Gebäude.


Säule III: Risikominderung

  • Einrichtung einer Plattform für die Risikominderung von Energieeffizienzinvestitionen, über die die technische und finanzielle Leistungsfähigkeit von mehr als 5 000 europäischen Energieeffizienzprojekten im industriellen und im Gebäudebereich offengelegt wird.

  • Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Finanzinstituten, Vertretern der Wirtschaft und Sachverständigen des Sektors, um einen einvernehmlichen Rahmen für die Absicherung von Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich zu schaffen.
  • Gemäß überarbeiteter Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Gewährleistung des Zugangs privater Investoren zu mehr und besseren Informationen, einschließlich zuverlässigeren Energieeffizienzausweisen, zur Erhebung der tatsächlichen Daten über den Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und zur Weiterentwicklung von Plänen für langfristige Renovierungsstrategien, die Investitionsentscheidungen erleichtern sollen.
  • Einrichtung einer Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand , die sämtliche relevante Informationen über den Gebäudebestand und die energetische Gebäuderenovierung in der EU zentral erhebt.

Wie von den Finanzinstituten gefordert, müssen Investoren und Geldgeber auf der Grundlage von Marktdaten und Leistungsausweisen ein besseres Verständnis der tatsächlichen Risiken und Vorteile von Investitionen in nachhaltige Energie im Gebäudebereich entwickeln.



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