Sektorkopplung: Real Estate meets E-Mobility
Auf Bundesebene wird derzeit der Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität diskutiert, der es Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen soll, die Errichtung von Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des § 2 Elektromobilitätsgesetz gegenüber dem Vermieter bzw. gegenüber den Miteigentümern durchzusetzen. Siehe hierzu schon:
- Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht: Bundesregierung kündigt eigenen Reformentwurf an
- WEG- und Mietrechtsreform: Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Errichtung von Stellplatz-Ladestationen für Elektromobilität
- WEG- und Mietrechtsreform: Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Errichtung von Stellplatz-Ladestationen für Elektromobilität, ZfIR 2016, 856.
Der nationale Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung bezeichnet eine solche Verknüpfung von Mobilitäts- und Gebäudebereich als Sektorkopplung und meint damit die zunehmende Bedeutung der Vernetzung von Gebäuden mit dem Verkehrs- oder Industriesektor sowie der Energiewirtschaft, etwa wenn gebäudenah erzeugter Strom in Teilen zur Aufladung von Elektrofahrzeugen verwendet wird. Auch das Grünbuch Energieeffizienz des BMWi greift den Aspekt der Sektorkopplung auf.
Auf europäischer Ebene setzt die Europäische Kommission nun auf die Einbeziehung von Gebäuden in ein System, bei dem Energie, Speicherung, Digitalisierung und Verkehr miteinander verbunden sind und das zu Europas Strategie für emissionsarme Mobilität beiträgt.
Durch Innovationen und neue Technologien können Gebäude auch zur allgemeinen Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen. So können Gebäude als Hebel für die Entwicklung der notwendigen Infrastrukturen für das intelligente Aufladen von Elektrofahrzeugen dienen und den Mitgliedstaaten eine Grundlage bieten, wenn sie sich für die Nutzung von Autobatterien als Energiequelle entscheiden. Erwägungsgrund 10 der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Ladestationen und Vorverkabelungen als neue Pflichtausstattung
Um die Umsetzung der EU-Strategie für eine emissionsarme Mobilität und die vermehrte Nutzung der Elektrizität im Verkehr zu fördern, soll in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Installation elektrischer Ladestationen gefordert werden.
Der Richtlinienentwurf differenziert dabei im Wesentlichen nach
- Wohn-/Nichtwohngebäuden,
- nach der Art der verpflichteten Maßnahme (Errichtung von Ladestationen oder nur Durchführung der Vorverkabelung) und
- nach einer anlassbezogenen (Neubau oder umfangreiche Sanierung) und zeitbezogenen (ab 2025) Verpflichtung.
Im Einzelnen:
Nichtwohngebäude:
Als Verpflichtung zur Errichtung von Ladestationen
- Bei neu errichteten gewerblichen Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen und bei gewerblichen Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden, muss jeder zehnte Parkplatz mit Ladestationen versehen werden.
- Bestandsgebäude: Ab 2025 muss bei allen gewerblichen Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, einschließlich Gebäuden, in denen die Installation von Ladepunkten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vorgesehen ist, jeder zehnte Parkplatz mit Ladestationen versehen werden.
Wohngebäude:
Als Verpflichtung zur Durchführung der Vorverkabelung
- Bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen und bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden, müssen Vorverkabelungen vorgenommen werden, die die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge für jeden Parkplatz ermöglichen.
- Bestandsgebäude: Keine Verpflichtung.
Ausnahmen
Bei der Umsetzung in nationales Recht können die Nationalstaaten Ausnahmen vorsehen für
- Gebäude, die sich im Eigentum von KMU (kleine und mittelständische Unternehmen, siehe zur Definition eines Nicht-KMU schon hier) befinden oder von ihnen genutzt werden, und
- öffentliche Gebäude, die unter die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe fallen.
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