Nach Angabe des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) wird derzeit die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) reformiert. Anlass ist die zum Beginn des Jahres 2018 in Kraft tretende Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche insbesondere den Bauvertrag neu regelt.

Die Überarbeitung ist schon aus dem Grund erforderlich, da die VOB/B diverse Verweise auf das BGB enthält. Zudem ergibt sich ein Anpassungsbedarf daraus, dass das BGB bislang kaum bauvertragsspezifische Regelungen enthalten hatte, so dass die VOB/B, wenngleich „nur“ als Mustervertrag, Raum für ergänzende Bauvertragsbestimmungen hatte. Da das BGB nun aber selbst umfangreiche bauvertragsspezifische Bestimmungen erhalten wird, die inhaltlich nicht bzw. nicht vollständig mit den VOB/B-Bestimmungen übereinstimmen, bedarf es auch einer inhaltlichen Anpassung der VOB/B.

Der für die Überarbeitung der VOB/B zuständige DVA spricht von einer praxisorientierten Weiterentwicklung und Fortschreibung der VOB/B unter Einbeziehung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts und unter Berücksichtigung der Überlegungen des Gesetzgebers zur Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB.

Sowohl über die Reform des BGB wie auch über die Reform der VOB/B werden Sie in diesem Forum fortlaufend informiert.

Zum Update: VOB/B 2018: Vorerst keine Reform – und was das für die Vertragspraxis bedeutet

Hier geht es zur Übersicht über die Beitragsreihe zur Reform des Werk- und Kaufrechts: Was ab 2018 für Kauf-, Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge neu gilt.


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