Der Deutsche Bundestag hat am 09. März 2017 gleich mehrere Gesetze beschlossen, die in diesem Forum bereits thematisiert wurden. Eine Übersicht:
Reform des Städtebaurechts
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe ausführlich hier) wurde vom Bundestag in der Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angenommen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Erweiterung des beschleunigten Verfahrens. Befristet bis zum 31.12.2019 sollen nach dem Ursprungsentwurf Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden könne. Einschränkend wurde hierzu nun das Folgende ergänzt:
- Das Verfahren zur Aufstellung eines solchen Bebauungsplans kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden;
- der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
Des Weiteren hat der Bundestag die folgende Entschließung angenommen:
I. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
- dass mit der Novelle des Baugesetzbuchs die Möglichkeiten der Kommunen erweitert werden, lebendige nutzungsgemischte Quartiere und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ soll es den Kommunen ermöglichen, das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten zu erleichtern. Ziel ist es, zu einer „nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ beizutragen. Hierzu ist auch eine höhere Bebauungsdichte vorgesehen.Um insbesondere in innerstädtischen Lagen die Grundlagen für eine stärkere Verdichtung und Nutzungsmischung zu schaffen und um die Errichtung von Wohnraum in diesen Lagen zu fördern, sollen mit der Änderung der TA Lärm auch die Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete gegenüber den Kern-, Dorf- und Mischgebieten in angemessenem Umfang um 3 dB(A) erhöht werden.
- die Klarstellung in § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB, mit der die nach geltender Rechtslage bestehenden Möglichkeiten der Gemeinden, innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte (zusätzlich) pas- sive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, bekräftigt werden. Als Ergebnis einer planerischen Abwägung kann durch entsprechende Festsetzungen zusätzlich zum Immissionsschutzrecht (TA Lärm-Richtwerte für urbane Gebiete) Innenraumlärmschutz ermöglicht werden.
II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus:
- mit der Änderung der TA Lärm für das urbane Gebiet um 3 dB(A) höhere Werte als für das Mischgebiet vorzusehen und unterstützt den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der TA Lärm, der dem Bundesrat vorliegt.
Zur Beschlussempfehlung siehe hier: 1811439
Reform des Bauvertragsrechts
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe schon hier) zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde in der Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom Bundestag angenommen.
Zum Entwurf: 1808486
Zur Beschlussempfehlung: 1811437
Corporate Social Responsibility-Gesetz
Schließlich hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz angenommen (siehe schon hier).
Zur Beschlussempfehlung: 1811450
Weitere Einzelheiten zu den Neuerungen folgen in diesem Forum.
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