Die Immobilienbranche kommt nicht umhin, sich mit dem Schutz von Daten und Informationen zu befassen. Dafür sorgt nicht nur eine Markttransformation im Immobilien- und Bausektor, welche mit Automatisierung, Digitalisierung und Big Data umschrieben werden kann und in einer Vielzahl an Branchenstudien und -reports hinlänglich beschrieben ist.
Auch der Gesetzgeber hat auf die technologische Entwicklung reagiert.
- So hat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 zusammen mit dem neugefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) längst auch den Immobilien- und Bausektor erreicht (siehe dazu schon hier: DSGVO, BDSG und Datenschutzerklärung bei Vermietung: Bringt die Verordnung neue Herausforderungen für Immobilienunternehmen?).
- Auch die EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (2016/943) versteht sich u.a. als Reaktion auf die technologische Entwicklung und wird nach Abschluss der derzeit laufenden Umsetzung in nationales Bundesrecht durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ebenfalls Auswirkungen auf den Immobilien- und Bausektor haben.
Ein kurz vor der Veröffentlichung stehender Fachbeitrag wird aus der Perspektive des Immobilien- und Bausektors und der dort bestehenden Standardisierungsbestrebungen den Blick richten auf neue Prozessanforderungen aus den gesetzlichen Neuerungen.
Die Veröffentlichung erfolgt in der renommierten Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR), ZfIR Heft 20/2018 vom 15.10.2018 (ZfIR 2018, 677).
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