Der Koalitionsgipfel hat am 03. Juni 2020 ein 130 Milliarden Euro umfassendes Konjunkturpaket beschlossen.
Entsprechend steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten wiederherzustellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage zu reagieren.
Aus dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken)
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Dazu bedarf es nach ihrer Vorstellung nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern vielmehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite, Deutschland solle gestärkt aus der Krise hervorgehen.
Das sog. Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket wird ergänzt durch ein Zukunftspaket und um die Stärkung der Europäischen und Internationalen Verantwortung. Werfen wir ein Blick auf unsere Sektoren, Themen und Branchen (auszugsweise):
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
- Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
- Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen, trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird.
- Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden.
- Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland.
- Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen.
- Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.
- Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
- Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
- Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
- Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen.
- Überzahlungen sind zu erstatten.
- Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
- Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind -zum Teil auch durch die Corona-Pandemie- stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit. Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen.
- Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Der kommunale Eigenanteil in einzelnen Programmen soll abgesenkt werden und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitgestellt werden.
Zukunftspaket
- Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt.
- Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung.
- Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen. Deshalb soll die Mobilität gestärkt werden und gleichzeitig soll mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sichergestellt werden.
- Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
- Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren.
Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden.
Aus dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken)
- Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert.
- Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen.
- Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
- Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden.
- Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden.
- Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden.
- Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert.
- Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann.
- Der Bund investiert in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E- Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.
- Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird.
- Neben der Bahn werden wir auch die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel stärken, modernisieren und digitalisieren. Dazu gehören unter anderem Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder.
- Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen. Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen.
- Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilot- Programm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden.
- Wir streben die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt.
- Eine verpflichtende PtL-Quote für Flugbenzin wird geprüft.
- Eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl wird geprüft.
- Die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz wird geprüft.
- Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur werden zügig umgesetzt.
- Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut.
- Die RED II Richtlinie wird ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen.
- Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie).
- In der Umsetzung der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen aufgrund der geographischen Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann.
- Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren. Siehe schon: Frischer Wind für Erneuerbare Energien: Neues zu Wind-Abstandsflächen und Photovoltaik-Deckel
- Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.
- Die Corona-Pandemie demonstriert auf vielerlei Weise, dass gerade in der öffentlichen Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig ist. Aber auch viele Unternehmen sind mit dem Bedarf vermehrter digitale Kundenkontakte konfrontiert. Neben der Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden Maßnahmen für die digitale Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt. Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation.
- Künstlichen Intelligenz (KI) wird an der Produktinnovation und damit am wirtschaftlichen Wachstum in nahezu allen Bereichen in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb werden wir die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöhen.
- Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, werden wir das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.
- Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden.
- Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können.
Europäische und Internationale Verantwortung
Ein erster wichtiger Schritt ist das 540 Mrd. Euro Kreditprogramm, mit den Elementen des SURE-Programms für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Liquiditätsmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank EIB für kleine- und mittelständische Unternehmen und den Krediten für die Mitgliedstaaten durch des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Deutschland und Frankreich haben die gemeinsame Initiative ergriffen, um mit einem Fonds von 500 Mrd. Euro die wirtschaftlichen Erholung Europas zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat ihrerseits einen Vorschlag vorgelegt. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es jetzt darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
Aus dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken)