Diese Woche ist im Bundestag die große Haushaltswoche und es stehen die Entscheidungen zum sog. Heizungsgesetz (GEG-Reform) an, während man in München auf der IAA MOBILITY 2023 die Innovationskraft der E-Mobilität diskutiert. Die vom Finanzminister propagierte Haushaltsdisziplin muss sich vor dem Hintergrund der weltweiten Dynamiken und der inländischen Stagnationen einem Realitätscheck stellen und wird mit einem erheblichen Investitionsbedarf konfrontiert – auch, aber nicht nur, im Bereich Bau, Immobilien und Mobilität.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte noch 2021 unter ihrem heutigen Finanzminister (BT-Drucksache 19/28686) gefordert, die beginnende Amtszeit des US-Präsidenten Biden zu nutzen, um die transatlantische Klimaschutzkooperation zu verstärken und zum Erfolg zu führen, allein um einen nochmaligen Rückfall in die amerikanische Blockadehaltung in der internationalen Klimapolitik zu verhindern. Verwiesen wurde auch darauf, dass die USA über eine leistungsfähige und innovative Wirtschaft verfügen, deren Beitrag zur Entwicklung klimaschonender Technologien nicht zu unterschätzen sei.

Legal Fact
Das war ganz auf der Linie der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas verlangt und insbesondere die Bundesregierung verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung (zum Beispiel durch Verhandlungen, in Verträgen oder in Organisationen) auf Klimaschutz hinzuwirken.

Nun war es aber bekanntlich gerade die FDP und ihr Finanzminister, die sich daran machten, die Energiewendetechnologien wie E-Autos und Wärmepumpen auszubremsen und Investitionen zu blockieren. Derweil waren es die USA, die mit Bidens Inflation Reduction Act (IRA) tatsächlich ein gewaltiges Investitionsprogramm für grüne Zukunftstechnologien auflegten und damit sehr erfolgreich nicht nur die US-Wirtschaft stärken, sondern vor allem auch Investitionen aus der ganzen Welt anlocken – zum Leidwesen auch der Europäer.

The Inflation Reduction Act (IRA)—signed by President Biden one year ago—is the largest climate investment in U.S. history, designed to mobilize private capital to achieve our climate goals and strengthen long-term growth. The IRA encourages innovation by giving firms various demand- and supply-side incentives to invest in developing and deploying clean energy technologies. … Invest.Gov identifies over 250 projects reflecting $500 billion in announced investment; notably, almost 150 of those projects, reflecting $200 billion, are in IRA-related sectors of clean energy, electric vehicles, and batteries.

U.S. Department of the Treasury, The Inflation Reduction Act and U.S. Business Investment, August 16, 2023

Siehe auch schon:
Europe first – or fast enough? Zum Green Deal Industrial Plan, European Sovereignty Fund und Carbon Contract for Dif­ference

The Inflation Reduction Act has shown the serious intention of the US to modernise its economy based on zero-carbon technologies. The US entered, and thus exposed, the competition occurring between China and a range of G7 countries which have the necessary fiscal space despite inflation and the related cost of living crisis. The European Green Deal, China’s 14th Five-Year Plan along with the US Inflation Reduction Act are major decarbonisation plans that have led to unprecedented levels of investment spurring the transition to a net-zero economy. Renewables and the development of electric vehicles are the most attractive sectors for investors.
Strategic Perspectives. 2023. Competing on Zero-Carbon Technologies, Brussels. P. 16

Den Erfolg des IRA erklärte Paul Krugman in der New York Times vor allem damit, dass eine neue und erfolgreiche Klimapolitik mehr „Zuckerbrot statt Peitsche“ fordert: „And this success vindicated what we might call the new climate policy, which emphasizes carrots rather than sticks.“ Das „Zuckerbrot“ der neuen Klimagesetze der USA leiten einen Zyklus des Wettbewerbs bei sauberen Energietechnologien ein. Das sieht auch die EU-Kommission so und folglich hat sie Anfang Februar 2023 ihren Green Deal Industrial Plan vorgestellt, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO2-neutralen Industrie gestärkt und der rasche Übergang zur Klima-Neutralität unterstützt werden sollen.

The European Green Deal was initiated at the right time to strengthen Europe’s position in the race to net-zero in the new industrial era and to reinforce the ongoing transformation of its economy. European laws are creating a favourable policy environment to attract investors in renewable energy, electric vehicles and heat pumps. The European Green Deal could turn into the best strategic response to the multiple crises Europe is facing, improving its energy security, restoring its competitiveness and protecting households from high energy bills. However, to continue competing in the new industrial era, Europe will need to scale up investments and bring fresh money to building new manufacturing capacities and consolidating its wind and heat pump industries.
Strategic Perspectives. 2023. Competing on Zero-Carbon Technologies, Brussels. P. 7

In Deutschland dagegen hat man sich seitens des Bundeskanzlers und des Finanzministers bislang eher schwer getan mit einer passenen Antwort. Zwar begrüßt man, dass sich die USA nun im großen Stil für Klimaschutz engagieren. Man hat aber Angst vor Abwanderung von Unternehmen und Protektionismus, wenn die Europäer sich verstärkt in den USA engagieren und so auf der „grünen Welle“ mitreiten. Zugleich hat man Schwierigkeiten damit, es den USA gleich zu tun und viel „Zuckerbrot“ in die Hand zu nehmen: Die Angst vor einem internationalen Subventionswettlauf, so die Begründung. Hierauf aber hatte schon US-Finanzministerin Yellen die passende Antwort: Es geht um Klimapolitik, und wenn Europa Subventionen einführt, wie es Biden insbesondere mit dem IRA getan hat, dann ist das doch gute Klimapolitik.

HINWEIS:
Am 07.09.2023 treffen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zur Konferenz und der Entwurf (hier vorliegend Stand 01.09.2023) zur Brüsseler Erklärung der Länder deutet bereits die Positionen an:
Darin nehmen sie zur Kenntnis, „dass verschiedene Wirtschaftsmächte außerhalb Europas Subventionsprogramme u.a. für wichtige Industriezweige und für klimaneutrale Technologien aufgesetzt haben.“ Sie betonen daher die Notwendigkeit, eine angemessene gemeinsame europäische Antwort auf die Programmezu formulieren. Nur eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft und stabile öffentliche Finanzen könnten die EU in die Lage versetzen, den Herausforderungen der Zukunft dauerhaft zu begegnen.
Gefordert wird aufgrund er Belastungsprobe für die Wirtschaft und die Gesellschaft infolge externer und interner Herausforderungen ein entsprechend hohes Innovations- und Investitionsniveau, wobei hervorgehoben wird, dass die grundsätzlichen Ziele des europäischen Green Deals die zentrale strategische Weichenstellung für den Übergang zu einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sozialen Marktwirtschaft auf EU-Ebene sind.

Beinahe wie ein kleines „Wunder von Magdeburg“ erscheint vor diesem Hintergrund die Entscheidung des US-Konzerns Intel, mit Fördermitteln des Bundes und des Landes in Sachsen-Anhalt (Magdeburg) eine hochmoderne Halbleiterfabrik zu bauen und mit einem hochmodernen europäischen Halbleiter-Ökosystem zur Verwirklichung des „European Green Deal“ beizutragen. Die Bundesregierung begleitet das Projekt von Intel in Magdeburg mit hoher Priorität, da das Ansiedlungsvorhaben in Magdeburg eine hohe industriepolitische Bedeutung hat v.a. auch für die Stärkung des Halbleiterstandorts Deutschland und
Europa.

Wären da nicht wieder die Opponenten. Ein besonders extremes Beispiel ist Professor Dr. Oliver Holtemöller, der öffentlichkeitswirksam Stimmung machte gegen das Invesitionsvorhaben. Niemand stehe Schlange, um in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, so seine Negativbewertung. Das Befremdliche daran: Er selbst arbeitet in Sachsen-Anhalt und steht im Dienst des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Und das Unschöne daran: Er lässt sich prominent im Spiegel mit provokanten Aussagen zitieren, um sich dann gegen die Kritik auf die Wissenschaftsfreiheit zurückzuziehen.

Wie gefährlich solch ein Standort-Bashing ist, zeigt auch DIW-Präsident Marcel Fratzscher, der aktuell davor warnt, die Lage Deutschlands und seiner Wirtschaft schlechtzureden. Denn Wirtschaft sei viel Psychologie. Wer den Unternehmen und Bürgern das Vertrauen in das Land und in dessen Zukunft nimmt, der bewirkt, dass die wirtschaftliche Zukunft auch schlecht sein wird. Und Bundesbank-Präsident Nagel fordert aktuell, man solle sich die Wirtschaftskraft nicht kleinreden lassen, selbst wenn das Wirtschaftsmodell ein Update braucht.

„Weniger Holtemöller wagen“ könnte also das Credo der Stunde lauten, den Standort nicht schlechtreden, sondern fördern und gerne dort auch das „Zuckerbrot“ rausholen, wo es erforderlich und angemessen ist. Nicht nur in der Halbleiterproduktion, in welcher zwischenzeitlich nicht nur Intel in Magdeburg, sondern beispielsweise die Unternehmen Wolfspeed im Saarland , Infineon in Dresden , und TSMC in Dresden erhebliche Investitionsentscheidungen bekannt gegeben haben.

Mit dem Klima- und Transformationsfonds wird der Bund Investitionen in klimaneutrale Produktion und die Versorgung Deutschlands und Europas mit strategisch wichtigen Technologien und Rohstoffen sicherstellen, z. B. mit Halbleitern. Die erfolgreichen Ansiedlungen etwa von Tesla in Brandenburg, Infineon und TSMC in Sachsen sowie Intel in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie schnelle Genehmigungsverfahren auf Seite der beteiligten Länder und Kommunen ankommt.
Infopapier „Deutschland-Pakt“, Bundeskanzler Scholz (SPD), 06.09.2023

Und so hatte kürzlich eine Reihe von Wissenschaftlern die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Finanz- und Wirtschafstpolitik aufgerufen, notwendig sei ein ökonomischer Neustart der Ampel-Koalition mit klaren wirtschafts-, finanz- und industriepolitischen Prioritäten im Rahmen einer Wachstumsagenda.

Wer Fortschritt will, muss Aufbruch wagen. Gewissheiten und Instrumente von gestern sind keine ausreichenden Antworten für die Zukunft.
Neustart – Eine Agenda für Wachstum, Investitionen und Transformation auf den Weg bringen, August 2023
von Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Sebastian Dullien, Prof. Dr. Anke Hassel, Prof. Dr. Tom Krebs, Prof. Dr. Carsten Kühl, Matthias Machnig, Prof. Dr. Barbara Praetorius, Prof. Dr. Miriam Rehm, Prof. Dr. Jens Südekum, Prof. Dr. Achim Truger

Schon der Bundeshaushalt 2024 solle demnach diesen Neustart einleiten und alle rechtlichen und finanziellen Spielräume für die Stärkung von Investitionen, industriepolitischen Projekten und wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen, die der Souveränität des Standortes dienen, nutzen. Die Maßnahmen sollen in ein europäisches Gesamtkonzept eingebunden werden, es soll ein Europäischer Transformationsfonds eingerichtet werden und der (eben erst vom BVerfG geschützte) Klima- und Transformationsfonds soll gestärkt und zukunftsfest gemacht werden. Zudem brauche es ein Update des EU-Beihilfenrechts, um die Spielräume für Investitionen in Transformations- und Zukunftstechnologien zu vergrößern und den neuen Herausforderungen im globalen Wettbewerb gerecht zu werden. Notwendig sei auch eine Reform der EU-Fiskalregeln, die eine Begrenzung der Staatsverschuldung im Auge hat, aber größere Spielräume für öffentliche Investitionen für Resilienz und Transformation ermöglicht. Schließlich müssten jetzt klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Unternehmen ihre Investitionspläne auf den Weg bringen können.

Legal Fact
Das liegt ganz auf der Linie der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach grundlegend für die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen ist, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bietet und ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt. Gerade auch die Diskussionen in Deutschland um Wärmepunpen und E-Autos zeigen, wie wichtig das für die Unternehmen und Investoren ist. Dabei darf der Gesetzgeber nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben seinen Wertungsspielräume gerade nicht nach politischem Belieben ausfüllen. Der Klimaschutz wurde gerade auch deswegen zur Angelegenheit der Verfassung gemacht, um ihn dem tages- und wahlpolitischen Taktieren zu entziehen. Und entgegen anderslautender Meinungen in Bild/FAZ könnte sich der Staat seiner Verantwortung von Verfasung wegen auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen: Aus der spezifischen Angewiesenheit auf die internationale Staatengemeinschaft folgt vielmehr umgekehrt die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene, möglichst international vereinbarte Maßnahmen zum Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen.

Der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen (Wohlstand sichern: Eine dynamische Wirtschaft für eine gerechte Gesellschaft, 31.08.2023) nahm schon direkt Bezug auf die USA und den IRA: „Die USA haben mit einem kraftvollen Investitionsprogramm für klimaneutralen Wohlstand vorgemacht, wie wir dorthin kommen können: mit Anreizen und politischem Handeln, die klar und beständig, einfach und zielorientiert sind. Sie bilden die Basis für eine klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft.

Und eine aktuelle Studie von Strategic Perspectives (2023, Competing on Zero-Carbon Technologies, Brüssel, 06.09.2023) stellt fest, dass politische Maßnahmen, die den Übergang zu Netto-Null-Emissionszielen steuern, die Wettbewerbsfähigkeit und die Energiesicherheit erheblich gestärkt haben und eine solide Grundlage für künftigen wirtschaftlichen Wohlstand bilden. Sie erscheinen demnach als die beste strategische Wahl, um auf die zahlreichen Krisen zu reagieren, mit denen die Welt konfrontiert ist. Als Ergebnis dieser Pläne zeichne sich gar eine neue industrielle Ära ab, die auf klimafreundlichen Technologien basiert. Die Studie analysiert das enge Rennen von China, den USA und der EU um die Führung bei der Einführung und Herstellung von umweltfreundlichen Technologien – erneuerbare Energien, batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Sie geht davon aus, dass die Länder, die an der Spitze dieser neuen industriellen Ära stehen, wahrscheinlich die zukünftigen Märkte gestalten, Investitionen anziehen und Tausende neuer Arbeitsplätze schaffen werden.

Manufacturing and investing in renewable energy, battery electric vehicles and heat pumps provide a competitive advantage for the countries at the forefront of the technology race.

Strategic Perspectives. 2023. Competing on Zero-Carbon Technologies. Brussels.

Auch der Finanzminister hat ausweislich seines Entwurfes eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes den Investitionsbedarf anerkannt:

Unser Land benötigt Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so kann unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und können gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden.

Das führt zu bemerkenswerten Vorgängen in Berlin. Aufgrund des Streits um die Kindergrundsicherung wurde die Beschlussfassung der Bundesregierung über das Wachstumschancengesetz verschoben – zur Freude der Immobilien- und Bauwirtschaft. Denn der ursprüngliche Entwurf des Finanzministers enthielt nicht jene dregressive AfA, welche die Bundesbauministerin vorgeschlagen hatte. Und die Gelegenheit zur Nachbesserung wurde genutzt: Die Kabinnetsfassung enthält nun die degressive AfA.

Aufgrund des akuten Wohnraummangels sowie der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen durch hohe Baukosten soll zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft die Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen befristet ermöglicht werden.

Hinweis:
Zur stärkeren Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive wurde schon zum Beginn des Jahrs der lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden (Absetzung für Abnutzung = AfA) auf 3 Prozent erhöht und eine additive Sonderabschreibung für neugebaute Mietwohnungen eingeführt, die es erlaubt, jährlich innerhalb von vier Jahren bis zu fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen abzusetzen.

Eine degressive Abschreibung i.H.v. 6 % soll für Gebäude ermöglicht werden, die Wohnzwecken dienen und

  • die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder
  • bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, zur linearen AfA zu wechseln.

Nach dem Willen der Bundesbauministerin kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden. Baukostenobergrenzen sollen keine bestehen.

Die degressive Abschreibung wird also zum einen für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird.

  • Als Beginn der Herstellung bei Gebäuden gilt das Datum in der nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften einzureichenden Baubeginnsan- zeige.

Im Fall der Anschaffung ist die Inanspruchnahme der degressiven Absetzung für Abnutzung nur dann möglich, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. Damit auch in Fällen der Anschaffung nur neue Gebäude von der Regelung umfasst werden, muss der Steuerpflichtige das Gebäude zudem bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen.

Für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung im Fall der Anschaffung müssen also Fertigstellung und Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht in einem Kalenderjahr liegen.

  • Ein Gebäude ist grundsätzlich fertiggestellt, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann.
  • Der Zeitpunkt der Anschaffung des Gebäudes ist der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht.
  • Das ist regelmäßig der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen.

Deutschland befindet sich mitten in einer großen Modernisierung seiner Volkswirtschaft. Die nächsten Jahre sind eine Zeit der Veränderungen für die Unternehmen in Deutschland: Mit der schnellen klimafreundlichen Umstellung der Energieerzeugung, der Mobilität und der Industrieproduktion, mit geoökonomischen Veränderungen im Außenhandel, einem schneller werdenden demografischen Wandel und der Digitalisierung. Eine grundlegende Modernisierung ist der beste Weg, Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich stärker und resilienter zu machen. Zugleich steht Deutschland vor teils altbekannten, teils neuen Strukturproblemen: Ein Übermaß an Bürokratie, viel zu langsame Planungs- und Genehmigungsprozesse, ein immer weiter um sich greifender Fachkräftemangel, Rückstände bei der Digitalisierung und eine verschleppte Energiewende.

Scholz/Habeck/Lindner, 10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland, August 2023

Die zehn Punkte der Bundesregierung:

  1. Wachstumschancen-Gesetz
  2. Zukunftsfinanzierungsgesetz
  3. Klima- und Transformationsfonds
  4. Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
  5. Bürokratie abbauen
  6. Sichere und bezahlbare Energie gewährleisten
  7. Digitalisierung voranbringen
  8. Fachkräfte für Deutschland
  9. Zukunft fördern
  10. Handelsagenda und Rohstoffversorgung
BMWSB

Siehe auch schon:
Quo vadis Wohnungsbau? Zwischen Bezahlbarkeit, Förderfähigkeit, Transformation und New European Bauhaus

Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung und schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können.

Regierungsentwurf Wachstumschancengesetz

HINWEIS:
Die Bundesregierung schreibt der geplanten Investitionsprämie eine zentrale Bedeutung zu. In Ergänzung zu den bestehenden Projektförderungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen soll eine steuerliche Investitionsförderung mit Rechtsanspruch für alle beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Rechtsform und unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Betätigung eingeführt werden. Unternehmerische Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz, in Dekarbonisierung, CO2-Speicherung und auch in eine Umwelt- und Klimaschutz unterstützende Digitalisierung sollen damit auch unter Einsatz geeigneter steuerlicher Maßnahmen angereizt werden.
Das Wachstumschancengesetz enthält allerdings mit Verweis auf die Schuldenbremse nur eine „kleinere“, dafür aber bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tretende Variante der Investitionsprämie. Sie soll in einem ersten Schritt Investitionen fördern, die es den Unternehmen ermöglichen, die Energieeffizienz zu verbessern.

Um die Wachstumschancen für unsere Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, werden daher zielgerichtete Maßnahmen ergriffen, die die begrenzten Spielräume der öffentlichen Haushalte in den Blick nehmen und dadurch – auch vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen Inflationsrate – keinen zusätzlichen Preisdruck erzeugen.

Regierungsentwurf Wachstumschancengesetz

Darüber hinaus hat die Bundesbauministerin angekündigt, bis Ende September 2023 ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten und zu erarbeiten, das der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll.

Und das Bundeswirtschaftsministeium hat angekündigt, Ende der Woche, sobald die GEG-Reform den Bundestag passiert hat (angesetzt für den 08.09.2023), ein Förderkonzept für den Heizungsaustausch in die Ressortabstimmung geben zu wollen.

Wenn man mit Krugman sagen kann, dass eine neue und erfolgreiche Klimapolitik wohl mehr „Zuckerbrot statt Peitsche“ fordert, dann kann gesagt werden, dass die GEG-Reform viel Peitsche hatte und erst nachträglich hektisch etwas Zuckerbrot eingestreut wurde. Das konnte nicht funktionieren. Nun aber soll auch bei der Förderung nachgearbeitet werden.

Nach bisherigen Planungen der Bundesregierung sollen die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.

  • Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 45 000 Euro sollen die Grundförderung von 30 Prozent und zusätzlich den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von bis zu 20 Prozent erhalten, wenn deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder sie eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherhei-zung besitzen, die gegen eine neue klimafreundliche Heizung ausgetauscht wird. Bei entsprechender Bonusberechtigung kann zusätzlich auch noch der Wärmepumpenbonus gewährt werden. Beim Klima-Geschwindigkeitsbonus kann bis einschließlich 2028 die volle Förderhöhe von 20 Prozent geltend gemacht werden, danach schmilzt die Förderung degressiv um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre ab. Nach der Einschätzung der Bundesregierung (BT-Drucksache 20/8076) sind selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollen.
    Anders die Einschätzung der Bundesregierung (a.a.O.) zur Wohnungswirtschaft:
    „Bei der Wohnungswirtschaft kann hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden. Denn bei Vermietenden bestehen neben der Förderung auch Abschreibungs-/ Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden sind die Kosten pro Partei zudem auf Grund der Kostendegression deutlich geringer.“
  • Zusätzlich sollen zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro in Anspruch nehmen können.
  • Die Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten von neuen Heizungen soll für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gewährt werden. Antragsberechtigt sollen wie bisher alle privaten Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Contractoren sein.
  • Daneben steht der Wohn- und Immobilienbranche das Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für systemische Sanierungsmaßnahmen auf Effizienzhausniveau mit Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüssen offen (BEG WG, BEG NWG).
  • Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten bei 30 000 Euro für die erste Wohneinheit, für die 2. bis 6. Wohneinheit bei je 10 000 Euro, ab der 7. Wohneinheit 3 000 Euro je Wohneinheit liegen. Diese Regelung soll auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften entsprechend anzuwenden sein. Bei Nichtwohngebäuden sollen ähnliche Grenzen nach Quadratmeterzahl gelten.

Die Bau- und Immobilienverbände haben aber schon angekündigt, dass es Nachbesserungen geben muss. Und auch im Automobilbereich gibt es erhebliche Proteste von Verbänden – gegen die Streichung der staatlichen Förderung für den Kauf eines Elektroautos (Umweltbonus) durch Unternehmen bzw. zu gewerblichen Zwecken. Ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwerben, dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen. Industrie und Handwerk sehen durch den Stopp der E-Auto-Förderung für Dienstwagen den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität gefährdet.

Für den Privatbereich sieht das Wachstumschancengesetz dagegen eine nochmals weitergehende Förderung vor: Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, soll der bestehende Höchstbetrag von 60 000 Euro auf 80 000 Euro angehoben werden. Am 26.09.2023 startet zudem das Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist (KfW Zuschuss 442).

Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Bereich zu schaffen und für das Laden des eigenen Elektrofahrzeugs selbsterzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zu nutzen. Um den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage zu erhöhen, werden zur zeitlichen Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch zusätzlich stationäre Speicher gefördert. Die Ladestation wird im Sinne einer Innovationskomponente optional als bidirektionale Ladestation gefördert. Damit leistet das Gesamtsystem einen Beitrag zur Stärkung der Elektromobilität sowie zur dezentralen Energieversorgung und Sektorenkopplung auf privater Ebene.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“, 25. August 2023

Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die dazugehörige Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

„Für das Gelingen der Energiewende ist die Verbreitung der hier betrachteten Technologien entscheidend. Dabei spielen viele der Technologien ihre Stärken vor allem in Kombination mit anderen Energiewendetechnologien aus. Ein Batteriespeicher hat isoliert wenig Wert, kann in Kombination mit einer PV-Anlage aber entschieden zum Ausgleich von Stromerzeugung und -verbrauch beitragen. Gleiches gilt für die Kombination von PV-Anlagen und Elektroautos, die das klimafreundliche Auftanken der Fahrzeuge ermöglichen und das Auto gleichzeitig als Speicher nutzt. Auch der Einsatz einer Wärmepumpe wird effizienter und wirtschaftlicher, wenn für deren Betrieb auf selbst erzeugten (und gespeicherten) Strom zurückgegriffen werden kann.“
KfW-Energiewendebarometer 2023, S. 16

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