„Mietpreisbremse“ beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2015 die sog. Mietpreisbremse beschlossen, d.h. die Grundlage für eine gesetzliche Beschränkung von Mietpreiserhöhungen. Die Attraktivität urbaner Lebensbereiche hat zu einer hohen Nachfrage an Wohnraum geführt, was aufgrund des begrenzten Angebots zu steigenden Mieten in städtischen Ballungsgebieten geführt hat. Der Gesetzgeber möchte dem nun über das Wohnraummietrecht entgegenwirken und sieht sich dabei vom…