Die Bundesregierung hat sich auf die Agenda gesetzt, im Lichte der Pariser Klimaschutzkonferenz einen „Klimaschutzplan 2050“ zu erarbeiten, der die weiteren Schritte und Weichenstellungen auf dem Weg zu einer weitgehenden Treibhausgasneutralität Deutschlands skizzieren soll. Dem vorgelagert war ein wissenschaftlich begleiteter Dialogprozess unter Beteiligung von Kommunen, Bundesländern, Verbänden und Bürgerinnen/Bürgern, dessem Ergebnis im März 2016 vorgestellt worden ist: Ein Maßnahmenkatalog einerseits für die Handlungsfelder

  • Energiewirtschaft,
  • Gebäude,
  • Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen,
  • Verkehr und
  • Landwirtschaft/Landnutzung

und andererseits für handlungsübergreifende Maßnahmen.

Das BMUB wird diesen immerhin 350 Seiten schweren Katalog auswerten und einen Entwurf für den Klimaschutzplan 2050 erarbeiten, der im Sommer 2016 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Der Maßnahmenkatalog gibt in Form von einzelnen Streckbriefen mit Hintergrundinformationen, Maßnahmevorschlägen, Empfehlungen der Beteiligten und wissenschaftlicher Bewertung für jede Einzelmaßnahme ein aufschlussreiches Stimmungs- und Meinungsbild zu denkbaren Maßnahmen wieder. Im vorliegenden Zusammenhang von Interesse sind das Handlungsfelder Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, sowie bestimmte handlungsübergreifende Maßnahmen.

Hierzu auszugsweise einige rein subjektiv ausgewählte Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog 3.1:


Energiewirtschaft
  • KSP-E-05: Verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien in der KWK: Die Bundesregierung soll das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in einer Form anpassen, durch die die steigende Einbindung der Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien sichergestellt werden kann.
  • KSP-E-11: Robuster Rahmen für die Umsetzung der 2030 Energie- und Klimaziele: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass:
    • Das EU THG-Minderungsziel von „40%“ bis 2030 1) revidiert wird um den Zusatz „mindestens“ zu füllen; und 2) verschärft wird, damit der Beitrag Europas ihrer historischen Verantwortung gerecht wird. Dabei muss ein Teil der zusätzlichen Minderungen innerhalb der EU erbracht werden.
    • Ein robuster Governance-Rahmen für die Umsetzung der Ziele in den Bereichen der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz beschlossen wird. Sowohl die Energieeffizienzrichtlinie als auch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sollten auch nach 2020 den verlässlichen Rahmen für die europäische Energiewende setzen.
    • Die dem Emissionshandel unterliegenden Bereiche und die nicht dem Emissionshandel unterliegenden Bereiche einen wesentlichen Beitrag leisten.
  • KSP-E-13: Vernetzung von Kampagnen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung: Die Bundesregierung soll eine zentrale Koordinierungsplattform für Beratungsinitiativen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung einrichten, in der alle Akteure auf Bundesebene ihre Aktivitäten abstimmen und koordinieren können. Dabei sollen Energieeffizienz und die fortschreitende Digitalisierung sowie Reboundeffekte mit betrachtet werden.
  • KSP-E-14: Gestaltung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Teilnahme von Kleinstprosumern in Stromnetzen: Die Bundesregierung soll rechtliche Rahmensetzung schaffen, damit Tarifmodelle für HaushaltskundInnen einfacher und praktikabler werden und die Investitionsmotivation steigt.
  • KSP-E-15: Demokratisierung durch Dezentralisierung der Energiewirtschaft: 
    • Verstärkte Förderung dezentraler Speicher in Verbindung mit optimiertem Lastmanagement.
    • Vorrangige Förderung kommunaler, regionaler Anbieter und Genossenschaften; verstärkte Förderung von BHKW im Haus.
    • Ende der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Kleinerzeuger, Einbezug aller externen und Folgekosten für die konventionellen Stromerzeuger, Ende der indirekten Subventionen für die Braunkohle.
    • Vereinfachung des Genossenschaftsrechts zur leichteren Beteiligung.
    • Schaffung von Investitionsmöglichkeiten und Sicherheiten für Bürger, z.B. EEBundesanleihen, Crowdfunding.
    • Ende des Zwangs zur europaweiten Ausschreibung von Energieprojekten.
  • KSP-E-18: Entwicklung neuer, effizienter Stromspeicher und Energieträger:
    • Stärkung universitärer Forschungseinrichtungen und Public-Private Partnerships für Speicherlösungen und Aufbau eines europäischen Forschungsclusters mit den Schwerpunkten synth. Wasserstoff/PtG als Speichermedium, dezentrale Energiespeicherung, Nutzung von Industriebrachen und Bergwerken.
    • Förderung und Entwicklung großer Pilotanlagen (PtG, Pumpspeicher).
    • Bürgerbeteiligung an solchen Projekten ermöglichen durch Crowdfunding, Anleihen o. ä.; Vereinfachung des Genossenschaftsrechts.
  • KSP-E-21: Einführung einer CO2-Steuer und Umsetzung des Verursacherprinzips: Die Bundesregierung soll den Emissionshandel ergänzen durch
    • Einrichtung eines Klimafonds, finanziert aus den Einnahmen einer CO2-Steuer und/oder einer an der CO2-Intensität orientierten Steuer auf Strom und Wärme.
    • Ende der EEG-Privilegierung (BesAR), aller steuerlichen Vorteile der Braunkohle und vollständige Internalisierung aller externen Kosten der konventionellen Energieerzeugung.
    • Einbezug aller Emittenten (und Verkehrsarten).
    • Finanzierung von EE-Ausbau und -Forschung aus dem Fonds, um Senkung der EEGUmlage zu ermöglichen.

Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen
  • KSP-IGHD-03: Stärkung des Marktes für Energieeffizienz: 
    • Risikobürgschaften für Effizienzprojekte mit langen Amortisationszeiten und erhöhten Risiken, um privates Kapital für Effizienzinvestitionen zu mobilisieren.
    • Schaffung eines Effizienzfonds mit staatlicher Beteiligung, der Effizienzmaßnahmen mit längeren Amortisationszeiten finanziert; möglichst haushaltsunabhängige Gegenfinanzierung gewährleisten.
    • Förderung von Bürgerfinanzierungsmodellen (dazu z.B. kommunales Vergaberecht vereinfachen, Bürgschaften für Bürgergenossenschaften zugänglich machen, Ausschreibungsmodell (NAPE) an Anforderungen von Bürgerfinanzierungsmodelle anpassen und dadurch Wettbewerb erhöhen).
    • Ökonomische Effizienzanreize stärken, um Rebound-Effekten entgegen zu wirken.
    • Stimulation des Einspar-Contractings insb. durch verstärkte kommunale Nachfrage (öffentliche Liegenschaften); dazu rechtliche und administrative Hürden bei Kommunen abbauen.
    • Ergänzend Beratungsangebote für KMU/Mittelstand/Bürgerfinanzierungsmodelle fördern, Rechtsberatung und Informationsplattformen anbieten.
  • KSP-IGHD-04: Fiskalische Anreize (Subventionen, Steuern) auf Klimaschutz ausrichten unter Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit: Die Bundesregierung soll:
    • Ausnahmetatbestände bei den Energiepreisen (allgemeine Energie-/ Stromsteuervergünstigung, Spitzenausgleich, besondere Ausgleichregelung im EEG, Ausnahmen bei diversen anderen Umlagen, etc.) harmonisieren und verschlanken und diese vor dem Hintergrund ihrer technologischen und wirtschaftlichen Implikationen auf den Prüfstand stellen, um negative Auswirkungen auf Klima- und Umwelt zu reduzieren.
    • Tatsächlich notwendige Ausnahmen bei den Energiepreisen einheitlich an Gegenleistungen knüpfen: verpflichtende Einführung eines Energiemanagementsystems für alle Begünstigten sowie verpflichtende Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen.
  • KSP-IGHD-05: Weiterentwicklung bestehender Reporting-Normen zu mehr Klimatransparenz: Die Bundesregierung soll bei Unternehmen des Sektors Industrie und GHD dafür werben und sie dabei unterstützen, ein Reporting für mehr Klima-Transparenz zu entwickeln und dabei insbesondere bestehende Reporting-Normen weiterzuentwickeln. Die jeweilige Betriebsgröße sollte bei der Definition der Weiterentwicklung der Reporting-Normen berücksichtigt werden.

Gebäude
  • KSP-G-01: Integrale und langfristige Sanierungsstrategie: Die Bundesregierung soll ein integrales Konzept erarbeiten, welches zentrale Hemmnisse wie z.B. das Investor-Nutzer-Dilemma oder das Problem der haushaltsabhängigen Sanierungsförderung verringert und den Sanierungsstau auflösen kann. Folgende Bausteine können enthalten sein:
    • Einführung von Klimaschutzklassen: Jedes Gebäude wird in Zukunft einer Klimaschutzklasse zugeordnet. Analog dem EUEnergielabel für Elektrogeräte spiegelt die Klimaschutzklasse die Position des Gebäudes in einem System von Qualitätsstufen wider. So wird auf transparente, allgemein verständliche Weise der Zustand unter dem Aspekt des Klimaschutzes – gegliedert nach Gebäudehülle, Anlagentechnik und Gesamtklima- sowie Gesamtenergieeffizienz – signalisiert. Die Klassifizierung nach Klimaschutzklassen soll auf dem bestehenden System der Energieausweise aufbauen. Eine Weiterentwicklung (z.B. durch verbindliche Angaben über CO2-Emissionen) und Vereinheitlichung der derzeit verschiedenen nebeneinander existierenden Ausweissysteme (Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, unterschiedliche Berechnungsverfahren) ist dabei mittelfristig unerlässlich.
    • Treppenkurve als dynamische Messlatte für die energetische Qualität jedes Gebäudes: Differenziert nach Gebäudetypen und nach Wohn- und Nichtwohngebäuden werden schrittweise anspruchsvoller werdende Klimaschutzklassen bis hin zum Jahr 2050 fixiert, die Bestandsgebäude im Zeitablauf einhalten müssten, damit bis 2050 das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes eingehalten wird. Mit dieser Treppenkurve ist kein Sanierungszwang verbunden, sondern ein Anreizsystem, welches frühzeitiges und ambitioniertes Sanieren belohnt und spätes Sanieren unattraktiv macht (vgl. nächster Punkt zur Förderung). Durch die frühzeitige Beschreibung der Treppenkurve im Zeitverlauf wird eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen in die energetische Sanierung geschaffen.
    • Gebäude-Förderung: Hauseigentümer, die ihr Gebäude im Sinne einer verbesserten Klimafreundlichkeit energetisch besser als den aktuellen Schwellenwert modernisieren, erhalten – abhängig vom erreichten zum geforderten Niveau der Treppenkurve – einen Förderanspruch. Dabei sollen auch bisher nicht berücksichtigte Akteure wie z.B. Sportvereine berücksichtigt werden.
    • Sanierungsfahrplan im Rahmen einer Beratungsoffensive: Sanierungsfahrpläne für einzelne Gebäude zeigen verschiedene Sanierungsstrategien auf und dokumentieren erforderliche Teilschritte, um die jeweils geltende Klimaschutzklasse einzuhalten und somit die Förderberechtigung zu erhalten. Im Rahmen einer bundesweiten Sanierungsoffensive werden die Sanierungsfahrpläne entwickelt, vermarktet und von qualitätsgeprüften Energieberatern erarbeitet.
    • Kontrolle: Es sollen die vorhandenen Unterstützungs- und Kontrollinstitutionen zur Sicherstellung der dauerhaften Wirkungsentfaltung der Maßnahmen (Beratung, Wartung, Kontrolle, Auflagen) genutzt und erforderlichenfalls neue geschaffen werden.
  • KSP-G-02: Hochwertige Verwendung und Verwertung von Stoffen, Bauteilen und Baugruppen, Einsatz nachhaltiger Baustoffe: Die Bundesregierung soll
    • die Erforschung, Entwicklung, Anwendung und Umsetzung von Verfahren, Technologien und Bauweisen fördern, die eine Aufbereitung zur Wiederverwendung von Stoffen, Bauteilen und Baugruppen oder eine Verwertung von Recyclingstoffen in Stoffkreisläufen ermöglichen.
    • die Erforschung und Entwicklung in Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen sowie die Steigerung zur Akzeptanz von Recyclingmaterialien und der Wiederverwendung von Bauteilen- und Baugruppen fördern. Wichtige Aspekte sind
      • Schaffung innovativer Produkte (nachhaltiges Produktdesign)
      • Schaffung innovativer Prozesse (geschlossene Stoffkreisläufe, hohe Stufe der Recyclingkaskade)
      • Demonstrationsobjekte zur Entwicklung und Erprobung
      • Verbreitung / Markteinführung (z.B. durch Förderung der Finanzierungslücke gegenüber billigeren Standard-Komponenten)
    • den Vollzug des ordnungsgemäßen Recyclings von Baustoffen sicherstellen
    • die Forschung in Hinblick auf nachhaltige Baustoffe verstärkt fördern, verbunden mit dem Ziel, die Herstellungskosten der entsprechenden Baustoffe zu verringern
    • im Rahmen der Bauvorschriften die Kennwertberechnung dahingehend modifizieren, dass neben dem Energieverbrauch während der Nutzungsphase eines Gebäudes auch der Energieverbrauch der Herstellungs- und Entsorgungsphase erfasst werden
    • die Förderung von Neubau und Gebäudesanierung dahingehend neu justieren, dass nicht nur das energetische Niveau sondern auch die verwendeten Baustoffe berücksichtigt werden
    • sicherstellen, dass Beratungen von unabhängigen Experten angeboten werden.
  • KSP-G-03: Vollzug stärken zur Einhaltung gesetzlicher Standards bei der energetischen Sanierung: Die Bundesregierung soll
    • den Vollzug vereinheitlichen z.B. durch eine Mustervollzugsverordnung, die durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden kann.
    • schrittweise die Befreiung der Nachrüstungspflichten im Rahmen der EnEV (z.B. Austauschpflicht für alte Heizungen oder Pflicht zur Wärmedämmung der obersten Geschossdecke) für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser aufheben.
    • im Schlüsselfertigbau gesetzlich regeln, dass den Bauherren die Planungs- und Berechnungsunterlagen zu überlassen sind, um ihn selbst in die Lage zu versetzen, Handlungsbedarf zu erkennen.
    • Kommunen u.a. durch finanzielle und personelle Ausstattung in die Lage versetzen, ihre behördlichen Prüfpflichten wahrnehmen zu können.
  • KSP-G-04: Angleichung der Standards für Neubauten an die Erfordernisse des Klimaschutzes: Die Bundesregierung soll
    • das Kriterium „Klimaschutz“ in die EnEV (und Energieausweise) verbindlich aufnehmen,
    • die Anforderungen der EnEV für Neubauten kurzfristig (bis 2020) mindestens auf das Niveau des heutigen KfW-55 Effizienzhauses oder niedriger steigern,
    • die Standards für Neubauten mittelfristig (bis 2030) in Richtung Plusenergiehaus weiterentwickeln und
    • die Betrachtung der THG-Emissionen auf die bei der Herstellung der Baumaterialien entstehenden Emissionen erweitern.
  • KSP-G-05: Etablierung von Plusenergiequartieren: Die Bundesregierung soll
    • im Rahmen eines Förderprogramms Modellprojekte für Plusenergiequartiere finanziell fördern,
    • einen Fokus auf die Sektorkopplung (z.B. durch Betreiberkooperationen) auf Quartiersebene legen, um Systemoptimierung zu ermöglichen,
    • auf Basis von bisherigen Modell- und F&E-Projekten die konkrete Umsetzung durch Finanzierungshilfen bei Investitionen unterstützen und
    • eine Evaluierung der Musterquartiere (inklusiv ihrer Einbindung in den städtischen Kontext) und einen Wissenstransfer sicherstellen.
  • KSP-G-06a: Einführung einer Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung im Gebäudebestand: Die Bundesregierung soll
    • eine Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien im Gebäudebestand einführen, differenziert nach Art des Gebäudes (Wohn- und Nichtwohngebäude), Größe bzw. Eigentümerstruktur (Ein- und Zweifamilienhaus / Mehrfamilienhaus) und Art der Wärmenutzung (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme),
    • begleitende Anreizsysteme implementieren wie z.B. eine aufkommensneutrale steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Sanierung bzw. zum Einsatz erneuerbarer Energien oder die Durchführung einer ökologischen Steuerreform
    • die Forschung, Entwicklung und Markteinführung von kostengünstigen und innovativen Technologien (z.B. außenliegende Wandheizung) vorantreiben, die eine Systemumstellung in Richtung Niedertemperaturheizung (Low-Ex) im Bestand ermöglichen.
    • Anreizsysteme entwickeln, welche die gebäudeseitige Nutzung von Wärme auf niedrigem Temperaturniveau belohnen („Low-Ex-Zähler“, die nicht nur Kilowattstunden, sondern auch die Wertigkeit der Energie berücksichtigt, s. Bsp. Dänemark)
  • KSP-G-06b: Erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung im Gebäudebestand – Weiterentwicklung der Regelwerke EnEV und EEWärmeG: Die Bundesregierung soll die EnEV und das EEWärmeG hin zu einem aufeinander abgestimmten System zusammenführen, um die Integration erneuerbarer Energien in den Wärmebereich sowie die Verbesserung des Vollzugs sinnvoll zu regeln.
  • KSP-G-08: Integrale Förderkonzepte für Speichertechnologien (Wärme/Strom) im Gebäudebereich: Die Bundesregierung soll
    • eine zielgerichtete und ausdifferenzierte Förderung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von Speichern für erneuerbare Energien (Wärme und Strom) im Gebäudebereich im Zusammenhang mit dem Zusammenwachsen des Strom-, Wärmeund Verkehrsmarktes einrichten,
    • Aspekte der Netzdienlichkeit sowie der Dynamisierung und Regionalisierung (Nähe zu dezentralen EE-Einspeisern / Regionen mit hohen EE-Überschussanteilen) berücksichtigen,
    • geeignete Rahmenbedingungen (z.B. über zeitvariable Strompreise bzw. Umlagen und Netznutzungsentgelte) schaffen, so dass systemdienliche Speicherkonzepte mittelfristig auch ohne direkte Förderung marktfähig werden,
    • in Demonstrationsvorhaben Flexibilisierungsoptionen im Bereich Lastmanagement (bedarfsgerechte Regelung/Steuerung) testen und wirtschaftliche Umsetzungsmodelle prüfen sowie
    • Demonstrationsvorhaben in der quartiersbezogenen Vernetzung vorantreiben, bei denen verschiedene Betreiberstrukturen adressiert werden und systemdienliche Aspekte als auch Sektorkopplung eine Rolle spielen, dazu gehört auch die Förderung intelligenter Steuerung der Haustechnik.
  • KSP-G-09: Höhe der Grundsteuer an Energieeffizienz koppeln: Die Bundesregierung soll die Grundsteuererhebung dergestalt ändern, dass der Einheitswert der Immobilie abhängig ist vom Stand ihrer Energieeffizienz.
  • KSP-G-10: Förderprogramme – gestalten und intensivieren: Die Bundesregierung soll
    • die spezifischen KfW-Programme auf einem Niveau von mindestens zwei Milliarden Euro verstetigen und dann die Mittel auf fünf Milliarden Euro aufstocken. Die Fördermittel der KfW-Programme sollen – insbesondere in Zeiten mit niedrigem Zinsniveau – nicht nur als Darlehen, sondern auch mit signifikanten Zuschussvarianten (Tilgungszuschuss) zur Verfügung gestellt werden,
    • bevorzugt Maßnahmen fördern, die eine hohe THG-Minderung versprechen,
    • weniger Konzepte, mehr Umsetzung fördern und private Investoren stärker in die Förderung einbinden (Bedingungen für Public-Private-Partnership Modelle verbessern),
    • den Fokus der Förderung/Zuschüsse nicht auf fossile Energieträger und nicht auf den Neubau, sondern auf erneuerbare Technologien und den Bestand legen. Bei der Förderung soll die wirtschaftliche Lücke zwischen energiebedingten Mehrkosten und tatsächlichen Energieeinsparungen adressiert werden und
    • idealerweise eine Bündelung der Beratungsleistungen organisieren („One-Stop-Shop“).
  • KSP-G-11: Nachhaltige Gestaltung der EnEV-Primärenergiefaktoren: Die Bundesregierung soll
    • das Bewertungssystem der Primärenergiefaktoren im Rahmen der EnEV überarbeiten. Eine Erhöhung der Anforderungen z.B. an die Gebäudehülle ist mit der EUGebäuderichtlinie 2010/31/EU, welche Mindestanforderungen formuliert, grundsätzlich vereinbar (vgl. Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie), soweit die Anforderung (im Sinne des § 5 Abs. 1 EnEG) nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar ist.
    • die Überarbeitung so gestalten, dass
      • niedrige PEF auch sicher mit niedrigen CO2-Emissionen korrelieren (Ressourcenschutz und Klimaschutz),
      • durch die Wahl geeigneter Allokationsmethoden (z.B. Methode nach EU-KWKRichtlinie 2004/8/EG statt Stromgutschriftmethode) sicherstellen, dass realitätsnahe Ergebnisse produziert werden und
      • ein neues bzw. geändertes Verfahren (z.B. Budgetierungs-Ansatz) entwickeln, bei dem Rechnung getragen wird, dass perspektivisch PEFne, die gegen Null konvergieren (z.B. beim Strommix), ihre Lenkungswirkung verlieren.

Handlungsfeldübergreifende Maßnahmen
  • KSP-Ü-01: Klimaschutzgesetz: Die Bundesregierung soll ein Klimaschutzgesetz mit folgenden zentralen Punkten ausarbeiten:
    • Verbindliche Ziele für das Einhalten des 2°C Limits. Das gesetzlich verankerte Langfristziel für Treibhausgasminderung muss sich aus dem Treibhausgasbudget für das Einhalten des 2°C Limits ableiten: 90-95% bis 2050.
    • Konsistente Sektoren- und Zwischenziele. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Wirtschaftssektoren einen Beitrag leisten. Zu diesem Zweck werden aus dem gesamten deutschen Emissionsbudget für alle wichtigen Wirtschaftssektoren eigene Budgets und daraus resultierende Reduktionspfade abgeleitet. Es ergeben sich Sektorenziele pro Dekade.
    • Klare Verantwortung. Die sektoralen Minderungsvorgaben werden dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Bundesministerien zugeordnet. Somit liegt die Verantwortung für die Zielerreichung nicht mehr allein beim Umweltministerium. Stattdessen ist es die Aufgabe des jeweils für den Sektor zuständigen Ressorts, sowohl Maßnahmenpakete zu erarbeiten als auch die Verfügbarkeit erforderlicher Mittel für die Zielerreichung sicher zu stellen.
    • Ein „schlanker“ regulatorischer Rahmen muss den flexiblen Einsatz von Maßnahmen zur Zielerreichung garantieren. Die Ausgestaltung der Instrumente muss über ein separates Klimaschutz- und Energieprogramm erfolgen, welches in regelmäßigen Abständen bewertet und fortgeschrieben wird.
    • Sichtbare Erfolgskontrolle. Die Bundesregierung etabliert ein umfassendes Monitoringsystem und veröffentlicht jährlich einen Fortschrittsbericht. Unabhängige Klimaschutzkommission überwacht die Zielerreichung und berät die Bundesregierung in der Klimaschutzpolitik.
    • Festschreibung von Zielen für die Klimafolgenanpassung
  • KSP-Ü-02: Effizienzgesetz: Die Bundesregierung soll ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz verabschieden, in dem verbindliche Effizienzziele verankert sind.
  • KSP-Ü-07: Ökologische Finanzreform im Bereich Klimaschutz und Energiewende: Die Bundesregierung soll alternative finanzielle Steuerungsanreize für den Klimaschutz setzen und umweltschädliche Subventionen abbauen, u.a. die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung fortführen.
  • KSP-Ü-10: Information, Beratung, Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen: Die Bundesregierung soll
    • die Energieberatung im Mittelstand ausweiten und auf substanziell höherem Niveau fortschreiben. Dabei ist es entscheidend, die Regionalpartnerschaften, z. B. mit den Kammern erneut zu beleben, um die Zahl der angesprochenen Unternehmen zu erhöhen
    • Betriebsbesuche durch neutrale Energie-Experten fördern, die – frei von eigenem Geschäftsinteresse – KMU den Einstieg in die qualifizierte Energieberatung im Mittelstand erst ermöglichen (hier kann auf Erfahrungen aus der „Partnerschaft für Klimaschutz, Energieeffizienz und Innovation“ zurückgegriffen werden)
    • die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz mit ihren Qualifizierungsangeboten kontinuierlich weiter entwickeln und über 2020 hin verstetigen, um KMU wirksam bei der Steigerung von betrieblicher Energieeffizienz zu unterstützen
    • die Qualifizierung von Mitarbeitern in KMU für Belange des Klimaschutzes und der Energieeffizienz fördern, da viele Unternehmen ihre Investitions- und Qualifizierungsschwerpunkte in anderen Bereichen setzen, die sie für rentabler als Energieeffizienz ansehen
    • das eigene Informationsangebot über eine an KMU gerichtete Kampagne zu relevanten Förderprogrammen bekanntmachen. In die Konzeption sollten Wirtschaftsvertreter eingebunden werden, da die Ansprache bisher i. d. R. nicht zielgruppenspezifisch erfolgt und daher zu wenige Unternehmen erreicht.
  • KSP-Ü-11: Vision 2050: Die Bundesregierung soll
    • Einen breit angelegten Dialog- und Informationsprozess mit allen gesellschaftlichen Gruppen über mögliche, aber machbare Transformationspfade zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2050 starten. Dazu könnte u. a. eine gemeinsame Entwicklung und Diskussion von Klimaschutzszenarien gehören, um einen besseren Vergleich der einzelnen Entwicklungsmöglichkeiten zu haben.
    • Auf Basis dieses Prozesses eine breit angelegte Informationskampagne für Bürgerinnen und Bürger entwickeln, in der die mögliche Veränderung der Lebensstile vorgestellt und diskutiert wird.

 


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