Das Pariser Klimaschutzabkommen vom 12. Dezember 2015 wird ab dem heutigen 22. April 2016 in New York zur Unterzeichnung ausgelegt und tritt in Kraft, wenn es mindestens 55 Vertragsparteien, auf die mindestens 55 % der weltweiten Emissionen entfallen, ratifiziert haben. In einer Mitteilung vom 02. März 2016 (COM(2016) 110) hat die Europäische Kommission die Folgen des Abkommens für die EU einer Bewertung unterzogen (zu den in Deutschland diskutierten Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 siehe schon hier).

Die Mitteilung der EU-Kommission beschreibt das Pariser Übereinkommen als historischen Meilenstein, der für die EU insbesodnere auch große Chancen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beinhalte. So werde der damit einhergehende Übergang zu sauberer Energie Investitionen und Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien Auftrieb verleihen und die EU in ihrem Bestreben, bei erneuerbaren Energien weltweit Spitzenreiter zu werden, unterstützen. Der Markt für Produkte und Dienstleistungen aus der EU, beispielsweise auf dem Gebiet der Energieeffizienz, werde wachsen.

  • Der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft setze ein fundamentales Umsteuern in den Bereichen Technologie, Energie, Wirtschaft, Finanzen und letzten Endes in der Gesellschaft insgesamt voraus.
  • Das Pariser Übereinkommen sei
    • eine Chance zur Transformation der Wirtschaft und für Arbeitsplätze und Wachstum.
    • ein zentraler Baustein für die Verwirklichung umfassenderer Entwicklungsziele und der EU-Prioritäten auf den Feldern Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Kreislaufwirtschaft, Forschung, Innovation und Energiewende.
  • Die Umsetzung des Pariser Übereinkommens eröffnet der EU wirtschaftliche Möglichkeiten, ihre Vorreiterrolle bei der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und als Wettbewerber bei der Erschließung anderer Märkte für CO2-arme Technologien weltweit beizubehalten und zu ihrem Vorteil zu nutzen.

 


Kernregelungen

Die Mitteilung der EU-Kommission beschreibt zunächst die wichtigsten Bestandteile des Abkommen:

  • Langfristig soll darauf hingewirkt werden, die Erderwärmung deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Zielvorgabe von 1,5 °C wurde vereinbart, um zu ambitionierteren Maßnahmen zu animieren und die Sorgen der am stärksten gefährdeten Länder hervorzuheben, die bereits jetzt die Folgen des Klimawandels spüren.
  • Zudem sendet es das klare Signal an alle Beteiligten wie Investoren, Unternehmen, Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger aus, dass die weltweite Umstellung auf umweltverträgliche Energiequellen und die Abkehr von fossilen Brennstoffen verstärkt weiterverfolgt werden müssen. Mit 189 nationalen Klimaplänen, von denen rund 98 % sämtlicher Emissionen erfasst werden, wird die Bekämpfung des Klimawandels jetzt zu einem wahrhaft weltweiten Unterfangen. Paris markiert den Übergang vom alleinigen Handeln einiger weniger Vorreiter zu kollektiven Anstrengungen aller Länder.
  • Ein dynamischer Bestandsaufnahme-Mechanismus soll gewährleisten, dass die Anstrengungen im Laufe der Zeit intensiviert werden können. Ab 2023 kommen die Vertragsparteien alle fünf Jahre zusammen, um die Fortschritte bei der Emissionsminderung und bei den Anpassungsnahmen sowie die eingebrachte oder erhaltene Unterstützung im Hinblick auf die langfristigen Ziele des Übereinkommens einer Bestandsaufnahme zu unterziehen.
  • Die Vertragsparteien haben sich bindend verpflichtet, nationale Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen, um die mit ihren Beiträgen verfolgten Ziele zu erreichen.
  • Auch die Transparenz- und Rechenschaftspflicht der Vertragsparteien wird durch folgende Vorkehrungen gestärkt: alle zwei Jahre Vorlage von Treibhausgasinventaren mitsamt allen Informationen, die zu einer Beurteilung der Fortschritte erforderlich sind, ein Sachverständigengutachten, eine unterstützende multilaterale Erörterung der Fortschritte der Vertragsparteien und ein Mechanismus zur Erleichterung der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen.
  • Das Übereinkommen enthält auch ein ambitioniertes Solidarpaket mit Bestimmungen über die Klimafinanzierung und die Deckung von Verlusten und Schäden, die durch den Klimawandel verursacht wurden. Um einzelne und kollektive Anpassungsmaßnahmen zu fördern, wird erstmalig eine weltweite Zielvorgabe für mehr Kapazität, Klimaresilienz und eine Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimafolgen aufgestellt. International fördert es eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien beim Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie von Praktiken und Strategien.

Umsetzung durch die EU

Die Umsetzung der Kernregelungen durch die EU wird von der Kommission (hier auszugsweise) wie folgt beschrieben:

Übergang zur Energieunion

  • Die Energieunion ist vorrangig bestrebt, sich von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft abzuwenden, in der die Energieversorgung zentralisiert ist und von der Angebotsseite gesteuert wird und die sich auf alte Technologien und veraltete Geschäftsmodelle stützt, sowie die Position der Verbraucher zu stärken.
  • Das fragmentierte System mit unkoordinierten nationalen Strategien, Markthemmnissen und in Bezug auf die Energieversorgung isolierten Gebieten muss der Vergangenheit angehören.
  • Die vielschichtige Energieunion stellt den breiteren Rahmen dar, innerhalb dessen die EU die richtigen Rahmenbedingungen für die Energiewende schaffen kann.
  • Laut der Internationalen Energieagentur wird die vollständige Durchführung der Klimapläne zwischen 2015 und 2030 Investitionen in Energieeffizienz und CO2-arme Technologien in Höhe von 13,5 Billionen USD auslösen, was einem Jahresdurchschnitt von 840 Mrd. USD entspricht.

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

  • Das Pariser Übereinkommen legt einen klaren und ambitionierten Kurs für Innovationen in CO2-arme Tätigkeiten fest.
  • Die EU-Mittel für Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Verringerung des CO2-Ausstoßes wurden im Programm „Horizont 2020″ im Zeitraum 2014-2020 de facto bereits verdoppelt und die EU hat sich verpflichtet, mindestens 35 % der Programm-Mittel für klimabezogene Tätigkeiten zu verwenden.
  • Darüber hinaus wird die künftige integrierte Strategie der Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Synergien zwischen den Innovationstätigkeiten in den Bereichen Energie, Verkehr, Kreislaufwirtschaft, Industrie und Digitales erschließen.

Investitionen und Kapitalmärkte

  • Die Mobilisierung und rasche Steigerung privater Investitionen ist unabdingbar, um den Übergang zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft zu fördern und der langfristigen Bindung an emissionsintensive Infrastrukturen und Anlagen entgegenzuwirken.
  • EU-Mittel werden eine wichtige Rolle dabei spielen, die Märkte zu mobilisieren. Die Investitionsförderung im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa mit ihrem Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen in der Europäischen Union sowie eine mögliche Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollten für Investitionen in Emissionssenkung und Energieeffizienz im Binnenmarkt eingesetzt werden.
  • Die Kommission wird vorrangig ihre technische Unterstützung für Interessenträger beschleunigen, damit im Jahr 2016 Maßnahmen eingeführt werden können, durch die kleinere Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz zu einer kritischen Masse zusammengeführt werden. Diese Maßnahmen dürften Investoren bessere Möglichkeiten für Energieeffizienzinvestitionen bieten und kommunalen, regionalen und nationalen Plattformen und Programmen im Bereich der Energieeffizienz Kapital leichter zugänglich machen. Sie werden den Ausbau der technischen Unterstützung und der Unterstützung der Projektentwicklung im Rahmen der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) beinhalten, die die Kommission und die Europäische Investitionsbank eingerichtet haben, um öffentlichen Projektträgern bei der Strukturierung ihrer Projekte zu helfen und Finanzierungsinstrumente mit Standardvorschriften und -bedingungen, insbesondere im Bereich der Gebäudepolitik, zu fördern.
  • Finanzinstitute sind wichtige Partner in diesem Transitionsprozess. Ein funktionierender grenzüberschreitender Kapitalverkehr und integrierte, tragfähige Kapitalmärkte sind ebenfalls eine Voraussetzung für seinen Erfolg.
  • Auf eine Aufforderung der G20 vom April 2015 zur Untersuchung, wie Klimabelange vom Finanzsektor berücksichtigt werden könnten, hat der Rat für Finanzstabilität (FSB) mit der Einrichtung einer Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“ eingerichtet, die Marktteilnehmer dabei unterstützen soll, klimabezogene Risiken besser abzuschätzen und zu berücksichtigen.
  • Die G20 hat vor kurzem eine Studiengruppe „Umweltschutzfinanzierung“ eingerichtet.
  • Auf europäischer Ebene hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken einen Bericht über den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und die potenziellen Risiken für den Finanzsektor veröffentlicht (ESRB, Too late, too sudden: Transition to a low-carbon economy and systemic risk, Report Nr. 6/Februar 2016).

Bepreisung von CO2-Emissionen und Subventionen für fossile Brennstoffe

  • Die Bepreisung von CO2-Emissionen ist ein wichtiges Mittel zur Förderung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für den Übergang. Sie kann – wie in der EU – durch Emissionshandel, durch eine Besteuerung oder durch andere wirtschafts- und/oder finanzpolitische Instrumente erfolgen.
  • Zwar verändert das Pariser Übereinkommen durch seinen weltumspannenden Charakter die Spielregeln, aber das Ausmaß des nationalen klimapolitischen Engagements wird von den Ländern selbst festgelegt und fällt daher unterschiedlich aus, was für bestimmte Branchen Wettbewerbsnachteile zur Folge haben können, wenn die Wettbewerbsvoraussetzungen weiterhin unterschiedlich bleiben. Die strategische Entscheidung des Europäischen Rates, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten über 2020 hinaus beizubehalten, und die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU sorgen zum jetzigen Zeitpunkt für Ausgewogenheit, sollten aber im kommenden Jahrzehnt überdacht werden.
  • Die Zukunft der Emissions- und Energiepreise wird durch den gegenwärtigen niedrigen Ölpreis weiter verkompliziert. Damit böte sich eine gute Gelegenheit, nicht nur einen Preis für CO2-Emissionen einzuführen, sondern auch jegliche Subventionierung fossiler Brennstoffe abzuschaffen, die sich laut der Internationalen Energieagentur 2013 weltweit auf 548 Mrd. USD belief. Diese Subventionen sind das größte Hindernis für Investitionen in umweltfreundliche Technologien. Die G20 und die G7 haben dies anerkannt und zur Abschaffung dieser Subventionen aufgerufen. Der anstehende EU-Bericht über Energiepreise und -kosten wird die neuesten einschlägigen Entwicklungen darstellen.

Die Rolle der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner

  • Eine andere Voraussetzung für den Übergang ist die Aktivierung breiter Kreise der Zivilgesellschaft (Bürger, Verbraucher, Sozialpartner, KMU, innovative Unternehmen und weltweit wettbewerbsfähige Branchen). Die Pariser Konferenz und die Lima-Paris-Aktionsagenda, eine Initiative des französischen und des peruanischen Konferenzvorsitzes, bezwecken die Einbindung einer beispiellosen Anzahl nichtstaatlicher Akteure aus aller Welt in die Anstrengungen zur Beschleunigung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen, die das neue Übereinkommen unterstützen sollen.
  • Intelligente Städte und städtische Ballungsgebiete sind der Ort, an dem die künftige Transformation zu großen Teilen tatsächlich Gestalt annehmen wird. Die Arbeiten auf Ebene der Kommunen und die Stadtentwicklungspolitik werden deshalb 2016 intensiviert werden, u. a. mittels unterstützender, vom Bürgermeisterkonvent, einem integrierten weltweiten Gremium, entwickelter Maßnahmen und der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für kommunale Behörden.

Klimadiplomatie und weltweites Handeln

  • Der Klimaschutz ist eine gewaltige strategische Herausforderung für die Außenpolitik der EU mit Folgen beispielsweise für die Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit, die Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik, die internationale wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, die Handelspolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Sicherheitspolitik. Die Beibehaltung der positiven Dynamik nach Paris wird eine kontinuierliche weltweite politische und diplomatische Mobilisierung erforderlich machen.
  • Wie vom Rat vereinbart muss die Klimadiplomatie 2016 folgende drei Aktionsschwerpunkte setzen:
    • weitere Propagierung des Klimaschutzes als strategische Priorität,
    • Förderung der Umsetzung des Pariser Übereinkommens und der beabsichtigten nationalen Beiträge und
    • Intensivierung der Bemühungen, um dem Zusammenhang zwischen Klimawandel, natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, Wohlstand, Stabilität und Migration gerecht zu werden.

Weitere Schritte

  • Im Pariser Übereinkommen sind eine Reihe mittelfristiger Wegmarken vorgesehen. Es muss eine eindeutige Vorstellung davon entwickelt werden, welche konkreten Folgen das Ziel von 1,5 °C nach sich zieht. Der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) enthält wegen spärlicher wissenschaftlicher Daten keine endgültigen Schlussfolgerungen. Deshalb wurde der Weltklimarat aufgefordert, 2018 einen Sonderbericht auszuarbeiten. Die EU wird zu den wissenschaftlichen Arbeiten beitragen, die zu diesem Zweck auf internationaler Ebene durchgeführt werden.
  • Die EU sollte am ersten unterstützenden Dialog teilnehmen, bei dem die Vertragsparteien im Jahr 2018 eine Bestandsaufnahme der gemeinsamen Bemühungen zur Verwirklichung des langfristigen Ziels und der bereits erzielten Fortschritte vornehmen.
  • Die EU wird auch an der ersten weltweiten Bestandsaufnahme im Jahr 2023 mitwirken, die eine wichtige Rolle bei der Prüfung einer schrittweisen Intensivierung der Maßnahmen aller Vertragsparteien mit Blick auf den Zeitraum ab 2030 spielen wird. Die EU ist in diesem Zusammenhang wie die übrigen Vertragsparteien aufgefordert, bis 2020 ihre langfristige, bis zur Jahrhundertmitte reichende Emissionssenkungs-Strategie offenzulegen. Um die Ausarbeitung dieser Strategien zu erleichtern, wird die Kommission eine tiefgreifende Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Umgestaltung vornehmen, die in die politische Debatte im Europäischen Parlament, im Rat und mit den Interessenträgern einfließen soll.
  • Im Oktober 2014 steckte der Europäische Rat den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ab und legte für die EU ehrgeizige gesamtwirtschaftliche Ziele fest, darunter eine Senkung der EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % und einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 % sowie eine Steigerung der Energieeffizienz in gleicher Höhe. Das Pariser Übereinkommen bestätigt den EU-Ansatz. Im Nachgang zum Pariser Übereinkommen stellt die Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 eine Priorität dar.
  • Die Kommission hat diesen Prozess mit der Vorlage eines Vorschlags zur Reform des Emissionshandelssystems (EHS) eingeleitet, von dem 45 % der Treibhausgasemissionen der EU erfasst werden. Die Kommission wird in den kommenden 12 Monaten die wichtigsten verbleibenden Legislativvorschläge unterbreiten, um die Rahmenvorgaben für 2030 EU-intern auf faire und kostengünstige Weise zu verwirklichen, wobei den Mitgliedstaaten größtmögliche Flexibilität belassen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nationalen und EU-Maßnahmen erreicht werden soll.
  • Als nächsten Schritt wird die Kommission die in Bearbeitung befindlichen Legislativvorschläge für einen Beschluss über die Lastenteilung und zur Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorlegen.
  • Des Weiteren plant sie Legislativvorschläge über einen zuverlässigen und transparenten Verwaltungsrahmen und zur Straffung der Planungs- und Berichterstattungsanforderungen hinsichtlich klima- und energiepolitischer Maßnahmen für die Zeit nach 2020.
  • Zudem wird die Kommission die erforderlichen Vorschläge auf den Tisch legen, um den EU-Regulierungsrahmen so anzupassen, dass der Energieeffizienz Priorität eingeräumt wird, und die führende Rolle der EU bei erneuerbaren Energien im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2014 zu unterstützen.
  • Dazu zählt auch eine Neukonzeption der Energiemärkte, bei der die Verbraucher in den Mittelpunkt des Energiesystems gestellt, seine nachfrageseitige Steuerung ermöglicht und seine Flexibilität gestärkt werden sollen.
  • Schließlich hat die Kommission bereits in diesem Jahr ein Paket zur Energiesicherheit auf den Weg gebracht, um die neuen durch die internationalen Entwicklungen verursachten Herausforderungen für die Versorgungssicherheit unverzüglich anzugehen.

One hundred ninety-five countries have made this commitment — now it’s up to business to make it real.“ So kann man mit Alice Garton (The Paris Agreement — It’s Down to Business, MITSloan Management Review, 15/04/2016) einen weiteren, an die Wirtschaft gerichteten Schritt beschreiben – und damit diesen Beitrag abschließen.


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