Erst kürzlich wurden durch die KWKG-Reform 2016 (siehe schon HIER) zur Förderung von KWK-Lösungen Förderanreize für Energiedienstleister bei „Quartierlösungen“ (u.a. sog. Mieterstrommodelle) eingeführt. Der Gesetzgeber begründete den Förderbedarf damit, dass diese Energiedienstleister im Gegensatz zu reinen Eigenversorgungslösungen im KWK-Bereich die volle EEG-Umlage entrichten.


Neues EEG 2016 nähert Mieterstrommodelle den Eigenversorgungsmodellen an

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) will der Gesetzgeber nun die Mieterstrommodelle mit den Eigenversorgungsmodellen gleichstellen. Am 7. Juni 2016 hat der Bundestag das EEG 2016 beschlossen. Es ermächtigt die Bundesregierung, durch Verordnung eine verringerte EEG-Umlage festzulegen,  soweit es um Solaranlagen auf Wohngebäuden geht.

Als Sinn der Regelung formuliert der Gesetzgeber, dass auch vermietete Gebäude ebenso wie selbst genutzte Gebäude zur Energiewende beitragen und Mieter in vergleichbarer Weise umweltfreundlichen Strom vom eigenen Dach nutzen können. Die Erzeugung erneuerbarer Energien wird somit nicht nur für den ländlichen Raum, sondern auch für die urbanen Zentren relevant, wo vermehrt Photovoltaikanlagen installiert werden könnten.

Die Bundesregierung will diese Verordnung zeitnah vorlegen.


Die Voraussetzungen für eine verringerte EEG-Umlage

Nach dem EEG 2016 kann die Bundesregierung zur Förderung von Mieterstrommodellen regeln, dass Betreiber von Solaranlagen (= jede Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie) eine verringerte EEG-Umlage für Strom aus ihrer Solaranlage zahlen müssen, wenn

  1. die Solaranlage auf, an oder in einem Wohngebäude installiert ist und
  2. der Strom zur Nutzung innerhalb des Gebäudes, auf, an oder in dem die Anlage installiert ist, an einen Dritten geliefert wird;

dabei kann zwischen verschiedenen Anlagengrößen oder Nutzergruppen unterschieden werden.


Was sind Eigenversorgungsmodelle?

Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromer- zeugungsanlage selbst betreibt.


Was sind Mieterstrommodelle?

Bei Mieterstrommodellen erzeugen Gebäudeeigentümer bzw. Wohnungsunternehmen Strom, um diesen dann weder selbst zu verbrauchen noch in das allgemeine Stromnetz einzuspeisen, sondern um diesen den Mietern zum Verbrauch zu überlassen. Es geht also nicht um Fälle der Eigenversorgung von Mietern, sondern um Fälle, in denen Vermieter als Energiedienstleister gegenüber ihren Mietern auftreten.


Zur Bedeutung der Installation von Solaranlagen auf Gebäuden

Das EEG 2016 privilegiert also im Rahmen von Mieterstrommodellen Solaranlagen auf Wohngebäuden. Werden diese nachträglich auf einem Gebäude installiert, so stellen sich diverse Rechtsfragen. Eine davon hat kürzlich der BGH geklärt: Siehe hier.


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