Der Gesetzgeber hatte bis zum 06. Dezember 2016 Zeit, die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (CSR-Reporting-Richtlinie) umzusetzen. Die Bundesregierung hatte zwar mit Stand vom 21. September 2016 den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, siehe hierzu ausführlich hier). Bis heute ist das Gesetz aber nicht vom Bundestag verabschiedet.
Auch die Europäische Kommission hält die ursprüngliche Frist nicht. Die CSR-Reporting-Richtlinie sieht vor, dass die Kommission bis zum 6. Dezember 2016 unverbindliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen verfassen sollte. Auch diese Frist ist gerissen. Die Veröffentlichung der unverbindlichen Leitlinien soll nun so bald wie möglich im Frühjahr 2017 erfolgen. Die Kommission will dann auch die Arbeiten der vom FSB (Financial Stabilität Board) eingesetzten und von Branchenvertretern geleiteten Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“ (Task Force on Climate-related Financial Disclosures – TCFD) weitestmöglich berücksichtigen.
Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ihrerseits hat zwischenzeitlich ihre Empfehlungen für klimabezogenes Reporting für Unternehmen am 14. Dezember 2016 vorgelegt: Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures.
Siehe schon:
- Corporate Responsibility, Sustainability & ESG/CSR-Reporting – Teil 1/2: Leitfäden und Reports der Immobilienwirtschaft
- Corporate Sustainability & ESG/CSR-Reporting – Teil 2/2: Gesetz führt 2016/2017 nichtfinanzielle Angaben im Lagebericht bzw. Nachhaltigkeitsbericht ein
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