Die Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower hat in Großbritannien zur Diskussion um die Wohnungsbau- und insbesondere um die Brandschutzstandards geführt. Das Ende der Deregulierung, eine Bekämpfung billigen Wohnungsbaus sowie das Erfordernis verschärfter Standards und Regulierungen werden diskutiert. Was bedeutet das nun für das deutsche Bau- und Immobilienwesen?


Wenngleich die Ursachen des Unglücks noch nicht abschließend geklärt sind, fordern auch hierzulande bereits die ersten Verbände eine Verschärfung der Brandschutzstandards. Das ist insoweit bemerkenswert, als bislang von Seiten der Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer aus Kostengründen eine Deregulierung und eine Begrenzung der Sicherheitsstandards gefordert worden war – gerade auch bezogen auf den Brandschutz.

So definierte die Studie des Verbändebündnisses Wohnungsbau „Kostentreiber für den Wohnungsbau“ vom April 2015 die gestiegenen Qualitätsansprüche und ordnungsrechtlichen Anforderungen beispielsweise in Bezug auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Standsicherheit, Brand- und Schallschutz, Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit als wesentliche Kostentreiber. Als unausweichlich wurde es dort angesehen, diese Kostentreiber zu begrenzen.

Diese Forderung wurde von diversen Verbänden der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer in das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ eingebracht. In den Empfehlungen der vier Arbeitsgruppen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie der Baukostensenkungskommission vom 25. November 2015 heißt es dazu:

Bei den Anforderungen des Brandschutzes sollten vor Ort die öffentlich-rechtlichen Regelungen des Baurechts nicht weiter verschärft werden. Ebenfalls sind Wege zu prüfen, wie ein zweiter baulicher Rettungsweg, der zu höheren Kosten führt, vermieden werden kann.

Auch der Endbericht der Baukostensenkungskommission im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen vom November 2015 forderte:

Brandschutzanforderungen der örtlichen Feuerwehren dürfen die öffentlich-rechtlichen Regelungen des Baurechts nicht weiter verschärfen. In diesem Sinne sollte geprüft werden, ob der Markt Feuerwehrfahrzeuge anbietet, die das Retten von Personen über die Feuerwehrleitern auch in engeren Straßen ermöglicht. Damit kann ein zweiter baulicher Rettungsweg vermieden werden. Es sollte ferner überlegt werden, ob innenliegende Sicherheitstreppenräume unter der Hochhausgrenze mit geringerem technischem Aufwand realisiert werden können.

Die Bauministerkonferenz hatte den Forderungen der Verbände nach einer „Lockerung“ von bautechnischen Standards bereits ziemlich deutlich eine Absage erteilt: Schnelles Bauen, nicht schlichtes Bauen solle das Ziel sein. Nun, nach den Eindrücken der Londoner Brandkatastrophe, mehren sich die Stimmen, auch zukünftig auf „sicheres Bauen statt auf billiges Bauen“ zu setzen.


So plädierte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 15. Juni 2017 dafür, dass die hohen Anforderungen an Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit unbedingt erhalten bleiben müssen. Brandkatastrophen wie in London seien mit Blick auf die in Deutschland üblichen Anforderungen wie

  • Verbot brennbarer Fassaden ab einer Höhe von 22 Metern,
  • automatische Sprinkleranlagen,
  • Feuerwehraufzüge,
  • druckluftbelüftete Sicherheitstreppenhäuser
  • und vieles mehr

kaum vorstellbar. Umso wichtiger sei es, sich dem Trend zur Senkung von Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte entgegenzustellen.


Welche Anforderungen bei Hochhäusern gelten, hat anlässlich der Brandkatastrophe der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammengefasst (die „Muster-Hochhaus-Richtlinie“ finden Sie hier). Er fordert zudem eine Ausweitung der Anforderungen auch auf Bestandsgebäude und lehnt ausdrücklich die Deregulierungswünsche aus des Wohnungswirtschaft ab:

Brandschutzbestimmungen gelten jedoch lediglich für Neubauten. Angesichts immer wieder auftretender Brände sollte sie jedoch auch für bestehende Hochhäuser gelten. Die baurechtlichen Vorschriften sollten entsprechend angepasst werden. Im Zuge der Diskussion über die mögliche Kostensenkung beim Wohnungsbau in einzelnen Bundesländern wird die Gestaltung der Rettungswege ebenfalls immer wieder thematisiert. Schwere Brände wie aktuell in London zeigen jedoch auf, dass ein Abbau der Brandschutzbestimmungen höchstkritisch zu sehen ist.

Ebenso fordert die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), die Bauvorschriften konsequent auch auf Bestandsgebäude anzuwenden.


Auch die Wärmedämmung ist durch die Brandkatastrophe Gegenstand der Diskussion geworden. Dies hat das BMUB veranlasst, am 15. Juni 2017 ein Fact Sheet zum Brandschutz und Wärmedämmung in Deutschland anlässlich der Brandkatastrophe in London zu veröffentlichen, eine Übersicht über die geltenden Anforderungen zu geben und mit der folgenden Feststellung zu schließen:

Bei Einhaltung dieser Anforderungen im Bauwerk ist nach einhelliger Expertenmeinung eine solche Brandkatastrophe wie in London ausgeschlossen.


Gleichwohl werden auch bezogen auf die Wärmedämmverbundsysteme Verschärfungen der Brandschutzanforderungen gefordert. In einem gemeinsamen Positionspapier für die Brandsicherheit von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) an Fassaden mit Polystyrolschaum (EPS) als Dämmstoff vom 12./15. Juni 2017 haben die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Empfehlungen zur Brandsicherheit von Wärmedämmverbundsystemen an Fassaden mit Polystyrolschaum als Dämmstoff gegeben.

Die in Deutschland geltende Vorschrift für nicht-brennbare Fassadensysteme ab einer Gebäudehöhe von 22 Metern wird dort in ihrer Wichtigkeit hervorgehoben und folglich zur erweiterten Anwendung empfohlen. Außerdem fordert das Positionspapier die Vorgabe von Brandriegeln in jedem Geschoss nach dem Vorbild von Österreich und Frankreich und die Berücksichtigung beweglicher Brandlasten bzw. die Ausstattung der Fassade im Erdgeschoss mit nicht brennbaren Dämmmaterialien. Brandschutz an Fassaden müssten zudem dauerhaft robust gegen Beschädigungen und Wettereinflüsse sein, beschädigte Systeme müssten zeitnah ausgebessert werden.


Wohin die Diskussion führen wird, bleibt abzuwarten. Schon jetzt aber zeichnet sich ab, dass Kostensenkungswünsche zu Lasten der Sicherheitsstandards und der Materialqualität kaum mehr geäußert werden. Im Gegenteil nimmt die Diskussion um eine verschärfte Regulierung gerade auch im Hochhausbau zu. Da manch ein Stadtplaner die Lösung der Wohnungsnot in Ballungsräumen im Hochhausbau sieht, wird die Diskussion auch im Hinblick auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sicherlich spannend bleiben.


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