Am 19. Dezember haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission auf neue Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden politisch geeinigt. Mit dieser Einigung wird der Abschluss der Verhandlungen zum ersten von acht Legislativvorschlägen markiert, die die Europäische Kommission im Rahmen des sog. Winterpakets am 30. November 2016 vorgelegt hatte.


Die Ziele

Mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird das Ziel verfolgt,

  • die Energieeffizienz neuer Gebäude zu verbessern,
  • bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Systemen nachzurüsten und
  • das Potenzial der Energieeinsparungen im Gebäudesektor zu erschließen.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden die Richtlinie 2010/31/EU geändert und Maßnahmen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie und der EU-Rechtsvorschriften über die Energieeffizienz von Produkten ergänzt.


Wesentliche Inhalte

Die Einigung beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:

  1. Ein Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050 auf Grundlage nationaler Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden.
  2. Die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen.
  3. Die Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen). Einzelheiten zu den Ladestationen finden Sie hier.
  4. Die Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, um seinen Betrieb und die Interaktion mit dem Netz zu optimieren.
  5. Die Integration langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden.
  6. Die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen.
  7. Die Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

Next Steps

Die nächsten Schritte sind die Folgenden:

  • Zu Beginn des nächsten Jahres soll der vereinbarte Text abschließend geprüft und gebilligt werden.
  • In den nächsten Monaten steht die Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament (Plenarsitzung ist für den 16.04.2018 angekündigt) und durch den Rat an.
  • Sodann wird die aktualisierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um 20 Tage später in Kraft zu treten.
  • Anschließend haben die Mitgliedstaaten nach Angabe der Europäischen Kommission 18 Monate (abweichende Quellen sprechen von 20 Monaten) Zeit, um die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Über den weiteren Fortgang und die Details zur neuen Rechtslage werden Sie hier in diesem Forum informiert. Zu den weiteren Richtlinien siehe hier: EU-Parlament beschließt Änderungen bei EU-Richtlinien / Verordnung zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz & Energieunion


Weitere Maßnahmen und Initiativen

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission in ihrem Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und Renovierungen zu fördern, unterstützt werden durch weitere Instrumente:

  • Der überarbeitete Eurostat-Leitfaden für die Behandlung von Energieleistungsverträgen, mit dem Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen für Gebäude erleichtert werden soll: Eurostat Guidance Note, THE RECORDING OF ENERGY PERFORMANCE CONTRACTS IN GOVERNMENT ACCOUNTS, 2017.
  • Im Rahmen des erweiterten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI 2.0) will sich die Kommission stärker auf nachhaltige Investitionen in allen Sektoren konzentrieren, um zur Erreichung der EU-Klimaziele beizutragen und die Umstellung auf eine ressourcenschonende und CO2-arme Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. So sollen mindestens 40 % der EFSI-Projekte im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu den Klimaschutzmaßnahmen der Kommission beitragen.

Bereits am 12. Dezember 2017 hatte die Europäische Kommission auf dem Pariser Gipfeltreffen „One Planet Summit“ eine Reihe von Initiativen für eine moderne und saubere Wirtschaft angekündigt:

  1. Ein Finanzsektor im Dienste der Klimapolitik
  2. EU–Investitionsoffensive für Drittländer – Möglichkeiten für Afrika und die EU-Nachbarregion
  3. Förderung der Investitionsplanung europäischer Städte
  4. Initiative ,Saubere Energie für Inseln‘
  5. Maßnahmen zur strukturellen Unterstützung kohle- und CO2-intensiver Regionen
  6. Europäische Jugend für den Klimaschutz
  7. Investitionsfazilität ,Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude‘
  8. Regelwerk der EU für Investitionen in die Energieleistung von Gebäuden
  9. Investitionen in saubere Industrietechnologien
  10. Saubere, vernetzte und wettbewerbsfähige Mobilität

Der Rat und weitere Gesetzgebungsvorhaben

Der Rat hat derweil auf seiner Tagung „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ seine Standpunkte für vier weiteren Legislativvorschläge des Winterpakets abgestimmt:

  • Verordnung über das Governance-System der Energieunion, mit der die Planung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen in einem einheitlichen Rahmen zusammengefasst werden soll.
  • Richtlinie über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU, mit der nicht nur die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der gesamten EU gefördert werden soll, sondern mit der es auch Verbrauchern ermöglicht werden soll, die Initiative zu ergreifen und selbst zu Erzeugern zu werden.
  • Verordnung zur Schaffung des Rahmens für einen EU-weiten Elektrizitätsbinnenmarkt, die den Eckpfeiler der Umgestaltung des Elektrizitätsmarktes darstellt und die Regeln und Grundsätze zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden, für den Wettbewerb gerüsteten und unverzerrten Elektrizitätsmarktes liefern soll, um Flexibilität, Dekarbonisierung und Innovation zu verbessern.
  • Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt, mit der sichergestellt werden soll, dass der Elektrizitätsbinnenmarkt in der EU wettbewerbsfähig, verbraucherorientiert, flexibel und diskriminierungsfrei ist.

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