Übersicht: Was nun zu tun ist
- Ausnahmen vom Anwendungsbereich prüfen.
- Verträge zeitlich nach Bestands- und Neuverträgen differenzieren.
- Geltende Mietpreisgrenzen je Wohneinheit prüfen, insbesondere Merkmale einer modernen Ausstattung (siehe hier zu Erläuterungen von SenStadt).
- Ggf. Wohnflächen prüfen.
- Modernisierungen prüfen, einschließlich gesetzlicher Verpflichtungen und Fördermöglichkeiten.
- Informationspflichten und Anzeigepflichten erfüllen (Achtung Fristen!), Schreiben zur Mietpreisgeltung erstellen. Achtung: Hierzu sind einige fehlerhafte Muster im Umlauf, auch von lokalen Verlagshäusern. SenStadt bietet auch Vorlagen an, die aber aus Vermietersicht ergänzt werden sollten.
- Ggf. überhöhte Zahlungen prüfen und zurück überweisen.
- Neuverträge ergänzen um Klauseln zum anwendbaren Mietpreisrecht, die stimmig in den Gesamtvertrag einzufügen sind. Vertragliche Dokumentation der erfüllten Informationspflicht. In Schreiben und Verträgen die MietenWoG Bln-Konformität sicherstellen, stets aber unter dem Vorbehalt der Geltung und Wirkung dieses Landesgesetzes mit Rückgriff auf das BGB je nach verfassungsgerichtlicher Entscheidung.
- Härtefälle und Wirtschaftseinheiten prüfen und ggf. Anträge vorbereiten/stellen.
- Ausführungsverordnung, Wohnlagenzuordnungs-VO und Härtefallverordnung beobachten.
- Rechtsprechung beachten.
Timeline
- 18.06.2019: Stichtag
- 23.02.2020: Inkrafttreten
- 22.04.2020: Frist zur Auskunft an den Mieter (Mietobergrenze)
- 22.05.2020: Frist zur Anzeige bei der IBB (Modernisierung)
- 22.11.2020: Inkrafttreten Mietsenkung in Bestandsverträgen (§ 5)
- 01.01.2022: Erstmaliger Inflationsausgleich
- 23.02.2022: Erstmalige Anpassung an Reallohnentwicklung
- 22.02.2025: Außerkrafttreten
© Copyright by Dr. Elmar Bickert