Und noch ein Blick nach Berlin – in den Bundestag. Dort ist ein Antrag der GRÜNEN eingereicht mit dem Titel Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen (BT-Drucksache 19/21531). Demnach soll der Bundestag u.a. feststellen (auszugsweise):

Und diese Städte stehen unter Druck. Auf engstem Raum sind hier Bevölkerung, Bauwerke und Stadtnatur vielfältig miteinander verwoben und aufeinander bezogen.

Hier stellen sich die drängenden Fragen von bezahlbarem Wohnraum, Klimakrise und sozialem Miteinander täglich konkret.

Die Klimakrise erfordert, dass wir unsere Städte neu denken müssen.

Denn die schon jetzt, und in Zukunft noch öfter auftretenden Extremwetterereignisse stellen unsere Städte vor große Herausforderungen.

Lange Trockenperioden und Hitzewellen, die Innenstädte bis zu acht Grad heißer werden lassen als das Umland, machen dies sehr deutlich.

Hinzu kommen Starkregenereignisse, die dazu führen, dass unsere Städte sprichwörtlich überlaufen.

Um diese großen Herausforderungen zu meistern, müssen wir die Klimaresilienz der Städte stärken und für die Auswirkungen der Klimakrise wappnen. Nur so entfalten sie die in ihnen liegende transformative Kraft.

Die Klimaziele von Paris und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen werden wir nur mit angepassten und robusten Städten erreichen.

Statt Hitzeinseln in Asphalt- und Betonwüsten braucht es Entsiegelungen und klimatisch günstige Stadtstrukturen.

Wir können dies erreichen, indem wir mit mehr Platz für die Natur die grauen Flächen unserer Städte grüner machen.

Folglich soll nach dem Antrag der Bundestag die Bundesregierung u.a. auffordern (auszugsweise):

  • es zu erleichtern Freiräume für Erholung und Natur in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen, Konzepte wie Stadtgrün, Stadtnatur und Schwammstadt zu stärken, es zu ermöglichen mehr Hofgrün, kleineren Grünflächen, Dach- und Fassadengrün, Flächen für Urban Gardening und Permakultur und öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen fußläufig zur Verfügung zu stellen, die Städte nach dem Prinzip der „Coolen Straßen“ aus Wien zu kühlen, die Lebensqualität und Umweltgerechtigkeit in unseren Städten zu erhöhen und hierfür folgende Maßnahmen zu ergreifen
  • ein neues Programm „Grüne Freiräume und Wasser für coole Städte“ in Höhe von 800 Millionen Euro in der Städtebauförderung aufzulegen;
  • entsprechend der Empfehlungen des Weißbuchs Stadtgrün bestehende und geeignete Förderprogramme des Bundes um die Aspekte „Stadtnatur“, „Stadtgrün“ und „Stadtklima“ zu erweitern;
  • den gesamtstädtischen Bezug der Förderung zu stärken und daher für Maßnahmen der Verbesserung grüner und blauer Infrastruktur gesamtstädtische Sanierungsgebiete zu ermöglichen, die über den reinen Quartiers- oder Teilgebietsbezug hinausgehen;
  • die großräumige Grünvernetzung zu stärken und sowohl die Neuausweisung von Fördergebietskulissen als auch die Überlagerung mit bestehenden Fördergebietskulissen zuzulassen;
  • das Bauplanungs- und Naturschutzrecht gemäß umfangreichen Vorschlägen anzupassen;
  • zu prüfen inwiefern eine Begrünungspflicht baulicher Anlagen in die Musterbauordnung integriert werden kann, sofern eine ausreichende Begrünung oder Bepflanzung des Grundstücks nicht möglich ist;
  • zu prüfen inwieweit vor allem im Hinblick auf die energetische Sanierung von Gebäuden ein festgelegter Faktor der Bausumme für Artenschutz im und am Gebäude eingeplant und durch unabhängige Gutachter kontrolliert werden könnte.

Die Bundesregierung hatte erst kürzlich sich zu einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik bekannt und herausgestellt, dass nach ihrem Verständnis die Stadt geprägt ist von baulichräumlichen, sozialen, ökonomischen, ökologischen und historischen Dimensionen und von teilweise gegensätzlichen Interessen und Zielen (ausführlich: Smart City Konzept: „It’s sustainability, stupid.“). 

Gegensätzliche Interessen und Ziele zeigen sich in diesem Zusammenhang etwa besonders deutlich daran, dass das Interesse an mehr Grünflächen, Luftschneisen und Versickerungsflächen in Konflikt gerät mit der Wohnraumfrage, die durch innerstädtische Verdichtung und Baulückenbebauung erst einmal mit einer weiteren Versiegelung einhergeht. Der vorgenannte Antrag im Bundestag greift das durch einen Vorrang einer doppelten Innenentwicklung auf: Grün- und Freiräume parallel zu Wohnungs- und Städtebau. Grüne Infrastruktur und Freiräume sollen gesichert und gestärkt werden, zugleich aber eine maßvolle bauliche Verdichtung und Nutzungsmischung ermöglicht werden. Es solle aufgezeigt werden, dass bezahlbares Wohnen und der Erhalt und Ausbau der grünen Infrastruktur in der Stadt nicht im Widerspruch stehen. Wie das aber konkret funktionieren soll, bleibt in dem Antrag der GRÜNEN unklar.

Und so zeigt sich auch hier der bekannte Konflikt von Sozialem und Ökologischem, der etwa im Zusammenhang mit landesrechtlicher Mietpreisregulierung (siehe ausführlich: Ein Klimadeckel für den Mietendeckel? Zur Nachhaltigkeit landesrechtlicher Mietpreisregulierung) oftmals einseitig zugunsten des vermeintlich Sozialen und zulasten des Ökologischen entschieden wird – und bei dem das Ökonomische gerne mal ganz ausgeblendet wird. Irgendwie muss das aber ja auch alles bezahlt werden. Die Frage ist daher auch in diesem Zusammenhang: Was ist angemessener Wohnraum und was ist der dafür angemessene und bezahlbare Preis? Zum Verständnis eines angemessenen Wohnraums gehört auch die Optimierung von gesundheits-, sicherheits-, nutzwert- und behaglichkeitsfördernden Aspekten, die zu hochwertigen Nutzungsbedingungen, einem hohen Nutzkomfort und zu einer Erhöhung der Lebens- und Arbeitsqualität der Nutzer führen ebenso wie die Sicherung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität – auch und vor allem vor dem Hintergrund von Extremwetterereignissen.

Oder um es mit der Bauministerkonferenz zu sagen:

Vermehrte Anstrengungen stellen Eigentümerinnen und Eigentümer, Investoren und insbesondere Mieterinnen und Mieter vor hohe Herausforderungen. Von daher muss es faire und leistbare Beiträge im Dreiklang von Staat, Eigentümern und Mietern geben.

Erklärung der Bauministerkonferenz zum Klimaschutz, September 2019

© Copyright by Dr. Elmar Bickert