Der Bundesrat hat am 05.11.2021 der Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung zugestimmt, jedoch mit der Bedingung einer Evaluierung der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter drei Jahre nach dem Inkrafttreten, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter. Der Bundesrat bezweifelt die in der Verordnung angenommene Kostenneutralität für Mieterinnen und Mieter, da ein erhöhter Verwaltungsaufwand und steigende Investitionskosten wahrscheinlich seien, derzeit aber wenig Einsparpotential für Verbraucher bestehe. Die Festlegung der Evaluation in der Verordnung selbst soll sicherstellen, dass die Evaluation durchgeführt und veröffentlicht wird. In seiner begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbrauchern führen dürfe. Nach der Evaluation solle geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist.
Das Regelungsvorhaben trägt zur Erreichung der Ziele im Bereich Primärenergieverbrauch (Indikator 7.1.b der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie) bei, da die häufigeren Informationspflichten über den Verbrauch an Wärme und Warmwasser die Nutzer zur Einsparung von Wärmeenergie anreizen können.
Begründung/Nachhaltigkeitsaspekte, Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung
Das Regelungsvorhaben trägt voraussichtlich auch zur Erreichung der Ziele im Bereich „Treibhausgasemissionen“ (Indikator 13.1.a) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei, da die neuen Informationspflichten indirekt zu Energieeinsparungen führen können. Hierzu können auch die neuen Informationen über den eingesetzten Brennstoffmix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen beitragen.
Siehe auch schon: Realitätscheck durch Preisschock: Steigende Energie- und CO2-Preise als Hemmnisse oder Treiber auf dem Klimapfad?
Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Wann dies erfolgt, ist auch nach dem Änderungsanliegen des Bundesrates noch nicht klar. Es kann sich aber nur noch um eine kurze Zeitspanne handeln. Schon seit dem 25. Oktober 2020 hätten nach den europäischen Vorgaben einige Änderungen in nationales Recht umgesetzt sein sollen. Die Neuregelung der Heizkostenverordnung wird mit Inkrafttreten insbesondere mit den folgenden Änderungen gelten:
- Seite 2: Pflicht zur fernablesbaren Ausstattung
- Seite 3: Pflicht zur Abrechnungs-/Verbrauchsinformation
- Seite 4: Pflicht zu Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit
- Seite 5: Anbindungsverpflichtung und Wegfall anderer geeigneter Ausstattungen