Gestern wurde das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach Art. 9 tritt danit heute, am 29.07.2026, das sog. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in wesentlichen Teilen in Kraft (mit weiteren Stufen jeweils am 01. Januar 2027, 2028 und 2030). Es trifft auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche schon seit dem 21.07.2026 neu gilt.
Die einen feiern die sog. Technologieoffenheit im Heizungskeller. Die anderen haben ein etwas anderes Bild vor Augen.

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BEG showing GModG around the workplace
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW übten eben scharfe Kritik an der kurzfristig am 21. Juli 2026 in Kraft getretenen massiv gekürzten BEG. Von einem Kahlschlag auf Kosten der Mieter und des Klimas sprechen sie und fordern die Rücknahme der BEG-Förderkürzungen.
Mit wenigen Tagen Vorlauf habe die Bundesregierung die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher langfristig geplanter Projekte zur klimagerechten Anpassung des Wohnungsbestands deutlich verschlechtert. Bereits der zuvor kurzfristig verhängte Förderstopp bedeutete das abrupte Aus für langjährig vorbereitete Vorhaben und führt bei den betroffenen Wohnungsunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Das Ergebnis eines solchen Vorgehens sei ein gefährlicher Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Förderprogramme des Bundes.

Zum neuen GModG hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im aktuellen IW-Report 36/2026 deutlich gewarnt, es sei irreführend, wenn die Politik das GModG als „Freiheit im Heizungskeller“ ohne Mehrkosten anpreist. Die vermeintlich neue Freiheit habe einen hohen Preis für Vermietende und Mietende: Die Folgekosten fossiler Heizungen steigen und werden künftig zwischen Vermietern und Mietern deutlich komplexer verteilt.
Das Gesetz begründe erhebliche Risiken, die besonders problematisch seien für vulnerable Be-völkerungsgruppen. Hierzu gehören nicht nur einkommensschwache Mieter, sondern auch finanziell weniger leistungsfähige Kleinvermieter, die Fehlinvestitionen und unerwartete Kostensteigerungen nur begrenzt auffangen können.
Besonders schwer wiege, dass die Neuregelung den Eindruck vermittelt, fossil betriebene Heizkessel könnten grundsätzlich bis über das Jahr 2044 hinaus genutzt werden. Dies stehe aber in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zum gesetzlichen Ziel, spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen und werde zu kostenintensiven fossilen Lock-In-Effekten führen.
Anstatt die bestehende Verunsicherung im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizungsgesetz zu reduzieren, entstehen neue Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Nutzbarkeit von Technologien, der Verfügbarkeit grüner Brennstoffe und der zukünftigen Kostenverteilung. Vermieter könnten dadurch zu Investitionen verleitet werden, die zwar kurzfristig attraktiv erscheinen, sich langfristig jedoch als unwirtschaftlich oder regulatorisch nicht tragfähig erweisen.
Henger, Ralph / Küper, Malte / Wünsch, Laurens, 2026, Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz? Modellrechnungen für den Einbau neuer fossiler Heizungen auf die Kosten für Vermieter und Mieter, IW-Report, Nr. 36, Köln
Die neue Kostenverteilung zwischen Vermietenden und Mietenden führe zu widersinnigen Anreizwirkungen, soweit sie weder den energetischen Zustand des Gebäudes noch die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten beider Vertragsparteien berücksichtige.
- In energetisch schlechten Gebäuden werde der Vermieter nach einem Heizungstausch gegenüber dem bisherigen Stufenmodell entlastet.
- Umgekehrt würden Vermieter in energetisch besseren Gebäuden stärker belastet, obwohl frühere Modernisierungen den Verbrauch und die Emissionen bereits gesenkt haben.
Das GModG löst den bestehenden Zielkonflikt zwischen Investitionsfreiheit, sozial ausgewogener Kostenverteilung und der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor somit nicht auf, sondern verlagert die daraus entstehenden Belastungen in spätere Jahre, in denen die Kosten fossiler Heizsysteme deutlich erhöht sein werden.
Henger, Ralph / Küper, Malte / Wünsch, Laurens, 2026, Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz? Modellrechnungen für den Einbau neuer fossiler Heizungen auf die Kosten für Vermieter und Mieter, IW-Report, Nr. 36, Köln
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