Berliner Kammergericht bestätigt Nichtigkeit des Aufteilungsverbots nach § 250 BauGB und Grundrechtsschutz für Eigentümer

Nach der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels und der rechtswidrigen Ausübung von Vorkaufsrechten erleben Berliner Behörden die nächste Niederlage vor höchsten Gerichten. Nach dem Bundesverfasungsgericht und dem Bundeverwaltungsgericht erteilt nun das höchste Zivilgericht Berlins eine Lehrstunde in Sachen Recht und Gerechtigkeit: Das Kammergericht.

Kauf von Modulen und Unterkonstruktion bei Photovoltaikanlagen: BGH zum Risiko einer nichtigen Eigentumsübertragung

Die Ampelkoalition hat sich für den Ausbau der Photovoltaik das Ziel von ca. 200 GW bis 2030 gesetzt. Passend dazu hat der BGH gerade in gleich vier Entscheidungen aufgezeigt, dass der rechtliche Umgang mit Anlagen der Erneurbaren Energien, insbesondere mit Photovoltaikanlagen und deren Bestandteile und insbesondere im Rahmen eines An-/Verkaufs, entgegen immer wieder zu beobachtender Praxis komplex ist.

Bündnis für Nachhaltigkeit und Fortschritt? Zum Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung für Bau, Immobilien und Energie

Nicht weniger als "Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" nennen sich SPD, DIE GRÜNEN und die FDP in ihrem Koalitionsvertrag für 2021-2025. "Mehr Fortschritt wagen" möchten die Koalitionäre der zukünftigen Bundesregierung. Wir werfen einen Blick auf ausgewählte Bereiche.

BVerwG: Ausübung von Vorkaufsrechten in Berliner Milieuschutzgebieten rechtswidrig – so auch Aufteilungsverbote?

Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde.

Heizkostenverordnung & Smart Metering: Neue Pflichten zur Ausstattung, Mieter-Information, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 der Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung zugestimmt, jedoch mit der Bedingung einer Evaluierung der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter drei Jahre nach dem Inkrafttreten, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter. Ab Inkrafttreten gelten weitreichende Änderungen.

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Neues aus Hamburg und Berlin: Möbliertes Wohnen und Wohnen auf Zeit – mehr Rechtssicherheit und Mieterschutz?

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Bundesrat eine Initiative für ein Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gestartet.

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