Anspruch auf Green Building? Praxisbeispiele zum Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf Bauverträge

Das Recht ist der wesentliche Nachhaltigkeitstreiber mit normativen Vorgaben und Förderanreizen, wird aber wiederum selbst von Nachhaltigkeitsaspekten beeinflusst. Insbesondere das Vertragsmanagement und Haftungsmanagement erfährt eine zunehmende Beeinflussung. Zugleich dient das Recht der Abbildung, Absicherung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, insbesondere über Verträge. Hier einige Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung.

„Green Lease“ und Betriebskosten: BGH klärt Kosten- und Mangelfragen zu Grünanlagen und Baumbestand

Gebäudegrün, Stadtgrün und Gartengrün, das wird gerne und zunehmend gefordert und begrüßt. Richtig so. Nur, was ist mit den Kosten? Können solche insbesondere in Zeiten hitziger Mietpreisdiskussionen auch auf Mieter umgelegt werden? Der BGH hat nun Grundlegendes zugunsten der Vermieter entschieden - und dabei auch gleich eine Mangelfrage mitentschieden.

Berliner Kammergericht bestätigt Nichtigkeit des Aufteilungsverbots nach § 250 BauGB und Grundrechtsschutz für Eigentümer

Nach der Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels und der rechtswidrigen Ausübung von Vorkaufsrechten erleben Berliner Behörden die nächste Niederlage vor höchsten Gerichten. Nach dem Bundesverfasungsgericht und dem Bundeverwaltungsgericht erteilt nun das höchste Zivilgericht Berlins eine Lehrstunde in Sachen Recht und Gerechtigkeit: Das Kammergericht.

Kauf von Modulen und Unterkonstruktion bei Photovoltaikanlagen: BGH zum Risiko einer nichtigen Eigentumsübertragung

Die Ampelkoalition hat sich für den Ausbau der Photovoltaik das Ziel von ca. 200 GW bis 2030 gesetzt. Passend dazu hat der BGH gerade in gleich vier Entscheidungen aufgezeigt, dass der rechtliche Umgang mit Anlagen der Erneurbaren Energien, insbesondere mit Photovoltaikanlagen und deren Bestandteile und insbesondere im Rahmen eines An-/Verkaufs, entgegen immer wieder zu beobachtender Praxis komplex ist.