Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung neben Ihrer Erklärung zum „Klimapakt Deutschland“ auch eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Was bedeutet das für die einzelnen Sektoren - und wie positioniert sich der Bundesrat?
Kategorie: Real Estate & Commercial
Klimapakt Deutschland: Sofortprogramm für den Gebäudesektor mit Sanierungsoffensive, neuem Neubaustandard und Teilung der CO2-Bepreisung?
Kaum hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz Versäumnisse in das Stammbuch geschrieben, ergrünt das Bundeskanzleramt im Schnelltempo. Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung nicht nur eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorgelegt, sondern zugleich eine Erklärung zum „Klimapakt Deutschland“ verabschiedet.
Gewerbesteuer, Mieterstrom & Abnahmepflicht: Zum Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien und Ladestationen durch Vermieter
Mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) hat der Bundestag u.a. eine Reform des Gewerbesteuergesetzes beschlossen und gewerbesteuerliche Hindernisse für die Energiewende im Gebäudesektor beseitigt.
Alles neu macht der Mai 2021? Zur Reform des Mietrechts in BGB und Betriebskostenverordnung & zum neuen TKG-Glasfaserbereitstellungsentgelt
BauGB-Reform mit Baulandmobilisierung, Vorkaufsrecht, Baugebot und Beschränkung der WEG-Aufteilung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Der Bundestag hat am 07. Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden: Der Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) ist nichtig – von Anfang an!
Das BVerfG entscheidet über das MietenWoG Bln (Berliner Mietendeckel).
Warum es Zeit ist, die Mietfläche zu prüfen: BGH zur Mietminderung bei Flächenabweichung – und zum Nutzungsverlust bei Verkauf
Wann die Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Mietfläche zur Minderung berechtigt und wann das Fehlen einer Vereinbarung zur Mietfläche zum Verlust des Nutzungsrechts führen kann.
Wohngeld unter dem Mietendeckel: Bundesregierung zur Wirksamkeit sog. Schattenmieten und zu (Nach-) Forderungen im Fall der Nichtigkeit
Kürzlich haben wir uns mit dem Berliner Mietendeckel vor dem BVerfG befasst und die Frage beleuchtet, ob Berliner Mieter im Fall der Nichtigkeit des MietenWoG Bln Miete nachzahlen müssen. Auf eine kleine parlamentarische Anfrage hat nun das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sich namens der Bundesregierung über das Thema Wohngeld hierzu positioniert.
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