Baugrund- und Bodenrisiken: Zur Unwirksamkeit der Risikoübertragung auf den Auftraggeber in AGB

Schon vor einigen Jahren hat der BGH dem bisweilen im Bauvertragsrecht anzutreffenden Versuch eine Absage erteilt, über die Behauptung einer eigenständigen Rechtsfigur namens "Baugrundrisiko" eine pauschale und unverrückbare Risikotragung des bau-/werkvertraglichen Auftraggebers zu begründen. Solche vom Ergebnis her getriebenen Ansätze sind heute der zutreffenden Erkenntnis gewichen, dass entscheidend die konkreten Umstände des Einzelfalles und die privatautonom getroffenen Vereinbarungen des…