BGH zur Verkäuferhaftung bei Altlasten(verdacht): Umweltgefährdende Bodennutzung begründet offenbarungspflichtigen Mangel

Der BGH (Urteil vom 8. Juli 2016 - V ZR 35/15) zeigt anhand eines aktuellen Falls, dass ein Haftungsausschluss nicht gegen eine Altlastenhaftung schützt, wenn wesentliche Anknüpfungspunkte der Gewährleistungshaftung des Immobilienverkäufers nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die Sach- und Vertragslage Der klagende Käufer kaufte von der beklagten Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück aus dem Bundeseisenbahnvermögens, das früher zum Bahnbetrieb genutzt…

Zunehmende Relevanz durch Erhöhung der Baudichte und Schließen von Baulücken: Nachbarschaftliches Rechtsverhältnis und Grenzwand

Die bauliche Nachverdichtung, das Schließen von Baulücken und die Bebauung von Brachflächen werden bekanntlich als geeignete Instrumente angesehen, um den Anforderungen an erhöhte Wohn- und Nutzungsbedarfe gerecht zu werden (siehe zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben hier). Rücken die Nachbarn also baulich zusammen, so erhöht sich die Bedeutung des nachbarschaftlichen Rechtsverhältnisses. Der BGH (Urt. v. 18.12.2015 - V ZR 55/15)…

BGH zur Gewerbemiete: AGB-Risiken bei Minderungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsklauseln

Die Vertragsklausel Der BGH (Urt. v. 06.04.2016 - XII ZR 29/15) hat sich mit der Vertragsklausel eines Gewerbemietvertrages beschäftigt, nach deren Wortlaut eine Minderung der Miete ebenso wie die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen die Miete ausgeschlossen ist, es sein denn, es handelt sich um Forderungen des Mieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder…

Baugrund- und Bodenrisiken: Zur Unwirksamkeit der Risikoübertragung auf den Auftraggeber in AGB

Schon vor einigen Jahren hat der BGH dem bisweilen im Bauvertragsrecht anzutreffenden Versuch eine Absage erteilt, über die Behauptung einer eigenständigen Rechtsfigur namens "Baugrundrisiko" eine pauschale und unverrückbare Risikotragung des bau-/werkvertraglichen Auftraggebers zu begründen. Solche vom Ergebnis her getriebenen Ansätze sind heute der zutreffenden Erkenntnis gewichen, dass entscheidend die konkreten Umstände des Einzelfalles und die privatautonom getroffenen Vereinbarungen des…

Mangelhafte Leistung oder fehlerhafte Nutzung? BGH entscheidet erneut bauvertraglichen Musterfall

Erneut (siehe schon hier: "Das Dach muss dicht sein") hat der BGH Gelegenheit gehabt, sich zu grundlegenden Prinzipien des bauvertragsrechtlichen Gewährleistungsrechts zu äußern. Die neue Entscheidung bringt inhaltlich nichts wirklich Neues, sie beschäftigt sich aber anschaulich mit der Frage, ob der Auftragnehmer auch für einen Schaden (schadhafte Fugen) verantwortlich sein kann, der (möglicherweise) infolge unsachgemäßer Nutzung…

BGH: Haftungslücke zwischen Architektenhaftung und Pächterverantwortung für bauliche Maßnahmen?

Beauftragt der Immobilieneigentümer einen Architekten mit Architektenleistungen, die sich als mangelhaft erweisen, so begründen die vom Architekten schuldhaft verursachten Mängel des Architektenwerkes einen dem Eigentümer zu ersetzenden Schaden. Was aber geschieht, wenn der Eigentümer die Immobilie verpachtet und dem Pächter die Verantwortung für bauliche Maßnahmen an der Pachtsache übertragen hat und der Pächter die baulichen sowie die…

„Das Dach muss dicht sein“ – Aktueller „Musterfall“ zum bauvertragsrechtlichen Erfolgssoll des Auftragnehmers

Die Rechtsprechung des BGH zum bauvertragsrechtlichen Gewährleistungsrecht ist gefestigt. Es fehlt zwar nicht an Versuchen vereinzelter Stimmen, Abweichungen hiervon zu begründen. Der BGH geht auf diese aber nicht mehr im Einzelnen ein, sondern schreibt seine Rechtsprechungsgrundsätze fort. Hierzu dient dem BGH (Urt. v. 25.06.2015 - VII ZR 220/14) nun ein anschaulicher Fall, der den ebenso schlichten…

Planerhaftung und Schadensermittlung bei Baukostenüberschreitung

Der Architekt ist bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung verpflichtet, den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken und die Kostenvorstellungen des Auftraggebers zu erfragen. Im Rahmen der weiteren Planung muss er nicht nur genau vereinbarte Baukostenobegrenzen einhalten, sondern auch die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers berücksichtigen. Sehen die Planungen des Architekten ein Bauwerk vor, dessen Errichtung…