Ohne Unbedenklichkeits-Bescheinigung keine Vergütung: Ist das wirksam und insolvenzfest?

Die Absicherung des Auftraggebers gegen Risken aus steuerrechtlichen, sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Haftungstatbeständen nimmt in Bauvertreägen einen immer breiteren Raum ein. Ein wesentliches Mittel ist die Vorlage der entsprechenden Unbedenkllichkeitsbescheinigungen und Nachweise  von Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern wie Sozialkassen und Berufsgenossenschaften. Der BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 117/16, hatte nun über die Wirksamkeit und…