Mietrecht: BGH zur beschränkten Wirkung von Schriftform- und Heilungsklauseln

Bekanntlich bieten die diversen Abhilfeversuche gegen die Folgen eines Schriftformdefizits - die vorzeitige Kündbarkeit des Mietvertrages - nur beschränkten Schutz. So ist der Treuwidrigkeitseinwand im Regelfall nicht geeignet, um sich gegen Schriftformrisiken zu wehren. Die in der Praxis verbreiteten Schriftformheilungsklauseln binden den Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein Mietverhältnis eintritt, nicht. Und die mitunter formulierten…