Besteht ein Anspruch auf „Green Lease“? Diese Frage ist Gegenstand (m)eines neuen Aufsatzes in der Zeitschrift für Immobilienrecht, ZfIR 2015, 233.

  • Im Kern geht es um die Frage, ob der Vermieter dem Mieter gegenüber zur energetischen Modernisierung des Mietobjekts verpflichtet ist.
  • Welche Bedeutung haben dabei öffentlich-rechtliche Vorgaben und technische Normen?
  • Welche Bedeutung hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die auf ihr beruhenden Energieausweise und Immobilienanzeigen?
  • Welche Wirkung entfaltet das Wirtschaftlichkeitsgebot?
  • Schließlich geht es um „Green Lease“ im Besonderen, um das Verständnis und um einige ausgewählte Aspekte hiervon. Hierbei ist eine Vielzahl an Leitfäden und Studien berücksichtigt, die HIER verlinkt sind.

Den Einleitungstext finden Sie nachfolgend:

„Green Lease“ ist Bestandteil einer Entwicklung zu nachhaltigen Immobilien, deren Fortschreibung derzeit insbesondere auf EU- und UN- Ebene, ausweislich der GEFMA-Richtlinie 160 aber auch in Deutschland weiter forciert wird. Die Entwicklung realisiert sich dabei nicht nur in der zunehmenden Anzahl nachhaltig ausgerichteter Immobilien, sondern auch in der voranschreitenden Erweiterung von Zertifizierungsangeboten von der Planung und Errichtung hin zur Nutzung und zum Betrieb der Immobilie. Insbesondere in Deutschland manifestiert sich die Entwicklung zur nachhaltigen Immobilie aber nicht primär in dem Aspekt der Zertifizierung. Denn bereits die normativ bestehenden Anforderungen verlangen einen hohen und noch zunehmenden (vgl. § 2a EnEG) Nachhaltigkeits-Standard. Entsprechend dem allgemeinen Nachhaltigkeitsverständnis sind dabei alle drei Nachhaltigkeitsebenen relevant: Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles (sog. Triple-Bottom-Line-Ansatz). Dies zeigt sich besonders deutlich bei der umstrittenen Frage, ob der Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf (energetische) Modernisierung des Mietobjekts hat. Denn hier treffen ökologische Anforderungen (insbesondere der neuen EnEV), ökonomische Anforderungen (insbesondere über das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot) und soziokulturelle Anforderungen (insbesondere über technische Normen sowie über Mindest- und Gesundheitsstandards) aufeinander. Der vorliegende Beitrag gibt Antworten und geht im Besonderen auf „Green Lease“ ein.

 


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