Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Verordnung zur Regelung des Verfahrens für Härtefälle nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Härtefallverordnung-HärteVO) vorgelegt, wozu sie nach dem MietenWoG Bln ermächtigt wurde.
