Wohngeld unter dem Mietendeckel: Bundesregierung zur Wirksamkeit sog. Schattenmieten und zu (Nach-) Forderungen im Fall der Nichtigkeit

Kürzlich haben wir uns mit dem Berliner Mietendeckel vor dem BVerfG befasst und die Frage beleuchtet, ob Berliner Mieter im Fall der Nichtigkeit des MietenWoG Bln Miete nachzahlen müssen. Auf eine kleine parlamentarische Anfrage hat nun das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sich namens der Bundesregierung über das Thema Wohngeld hierzu positioniert.

Berliner Mietendeckel vor dem BVerfG: Müssen Mieter im Fall der Nichtigkeit des MietenWoG Bln Miete nachzahlen?

Nun, da wir uns der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Wirksamkeit des Berliner Mietendeckels nähern, stellt sich Frage, was passiert, wenn das MietenWoG Bln tatsächlich nichtig sein sollte. Kommt es für den Fall einer Nichtigkeit zur Mietnachforderungs- oder gar zur Kündigungswelle?

TKG-Reform & Änderung der Betriebskostenverordnung: Ende des Nebenkostenprivilegs für Breitbandanschlüsse und Antennenanlagen und neue Wahlfreiheit der Mieter

Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz soll u.a. ein nachhaltiger und wirksamer Wettbewerb gestärkt und die Basis für die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Innovation und Digitalisierung gelegt werden. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft.