BGH: Bauverzögerung & Vertragsstrafe

Der BGH hat sich mit Urteil vom 05.11.2015 (VII ZR 43/15) zu Vertragsstrafen bei Bauverzögerungen geäußert und seine bisherige Rechtsprechung zum Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme zum Teil aufgegeben: Zum Zweck der Vertragsstrafe Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dient dem Zweck, als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anzuhalten und dem Gläubiger im Verletzungsfall…