In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urt. v. 10.07.2015 - V ZR 229/14) erneut (siehe schon hier) den Begriff der Situationsgebundenheit des Grundstücks angeführt, um Grundstückseigentümer (und zuvor Mieter, die hieran ebenfalls teilhaben) bei dem Versuch in die Schranken zu weisen, wegen als störend empfundene Nutzungen oder Zustände auf Nachbargrundstücken zu klagen. Die Situationsgebundenheit des Grundstücks Letztlich…