Der Architekt ist bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung verpflichtet, den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken und die Kostenvorstellungen des Auftraggebers zu erfragen. Im Rahmen der weiteren Planung muss er nicht nur vereinbarte Baukostenobegrenzen einhalten, sondern auch die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers berücksichtigen. Sehen die Planungen des Architekten ein Bauwerk vor, dessen Errichtung höhere…