Der Gesetzgeber hatte bis zum 06. Dezember 2016 Zeit, die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (CSR-Reporting-Richtlinie) umzusetzen. Die Bundesregierung hatte zwar mit Stand vom 21. September 2016 den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, siehe hierzu ausführlich…