Der Gesetzgeber hatte bis zum 06. Dezember 2016 Zeit, die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (CSR-Reporting-Richtlinie) umzusetzen. Die Bundesregierung hatte zwar mit Stand vom 21. September 2016 den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, siehe hierzu ausführlich…
Schlagwort: Leitlinien
Corporate Sustainability & ESG/CSR-Reporting – Teil 2/2: Gesetz führt 2016/2017 nichtfinanzielle Angaben im Lagebericht bzw. Nachhaltigkeitsbericht ein
Fortsetzung von Teil 1/2: Die Bundesregierung hat mit Stand vom 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Es soll die EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22.10.2014 zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (CSR-Reporting-Richtlinie) umsetzen (Frist bis zum…
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