BGH zur Haftung des Maklers gegenüber seinem Auftraggeber

Der BGH (Beschluss vom 10. November 2016 - I ZR 235/15) hat sich zur Haftung des Immobilienmaklers gegenüber seinem Auftraggeber geäußert: Das Maklerverhältnis als Treueverhältnis Nach der Rechtsprechung steht der Makler zu seinem Auftraggeber in einem besonderen Treueverhältnis. Er wird als Interessenvertreter des Auftraggebers beschrieben, dessen Interessen er wahren muss. Hieraus ergeben sich für den Makler…

Immobilienkauf: Augen auf bei der Bestellung von Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises

Beabsichtigt der Immobilienkäufer, den Kaufpreis zu finanzieren, so muss er die Hürde nehmen, dass die finanzierende Bank eine Sicherung im Grundbuch (i.d.R. Finanzierungsgrundschuld) verlangt, er aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, d.h. über den Kaufgegenstand als Sicherungsgegenstand noch nicht selbst verfügen kann. Er braucht also vom Verkäufer dessen Mitwirkung und eine (nach außen beschränkte) Vollmacht zur…