Der BGH (Beschluss vom 10. November 2016 - I ZR 235/15) hat sich zur Haftung des Immobilienmaklers gegenüber seinem Auftraggeber geäußert: Das Maklerverhältnis als Treueverhältnis Nach der Rechtsprechung steht der Makler zu seinem Auftraggeber in einem besonderen Treueverhältnis. Er wird als Interessenvertreter des Auftraggebers beschrieben, dessen Interessen er wahren muss. Hieraus ergeben sich für den Makler…
Schlagwort: Exposé
Mangelhaftung beim Immobilienkauf: Neues zu Werbeangaben, zur Altbausubstanz im Neubau, zum Haftungsausschluss und zur Arglist
Der BGH hat erneut seine Rechtsprechung zur Mangelgewährleistung beim Immobilienkauf fortgeschrieben (siehe auch schon den Beitrag Real Estate Transactions under German Law: Latest Information on Liability for Pre-Contractual Information Provided by Sellers and Real Estate Agents). Hinter seinem neuen Leitsatz stehen bemerkenswerte Feststellungen - neue und bereits bekannte: Der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel…
Immobilienkauf & Flächenangaben in Exposés, Immobilienanzeigen und Grundrissen: BGH schränkt Haftung des Verkäufers aus Beschaffenheitsvereinbarung ein
Noch im Jahr 2012 konnte man einem Beschluss des Bundesgerichtshofes entnehmen, dass durch vorvertragliche Angaben des Verkäufers (zur Größe der Wohnfläche in einem Exposé) mit Vertragsschluss konkludent eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zustande kommt. In diesem Sinne hatte nun ein Käufer trotz eines vereinbarten Haftungsausschlusses den Verkäufer verklagt, da im…
Immobilienkauf: Haftungsrelevanz von Exposé- und weiteren Maklerangaben
In einem vorherigen Beitrag mit dem Titel "Das andere Bestellerprinzip bei Immobilienvertrieb und Maklerauftrag: Haftungsrisiken für Immobilienverkäufer", der auch auf Konii.de in gekürzter Form gerne gelesen wurde, war bereits von der Haftungsrelevanz der Angaben und des Verhaltens eine Maklers im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen die Rede. Nun hat der BGH erneut nachgelegt. Der Fall Der BGH…
Das andere Bestellerprinzip bei Immobilienvertrieb und Maklerauftrag: Haftungsrisiken für Immobilienverkäufer
In Sachen Maklergeschäft wird derzeit vor allem über das neue sog. Bestellerprinzip diskutiert: "Wer bestellt, der bezahlt." Gilt aber auch der Grundsatz: "Wer bestellt, der haftet"? Beauftragt ein Immobilieneigentümer einen Makler oder sonst einen Vermittler mit der Vermarktung, der Vermittlung bzw. dem Vertrieb von Immobilien, so können sich besondere Haftungsrisiken ergeben, die unter dem Gesichtspunkt…