Immobilienkauf & Flächenangaben in Exposés, Immobilienanzeigen und Grundrissen: BGH schränkt Haftung des Verkäufers aus Beschaffenheitsvereinbarung ein

Noch im Jahr 2012 konnte man einem Beschluss des Bundesgerichtshofes entnehmen, dass durch vorvertragliche Angaben des Verkäufers (zur Größe der Wohnfläche in einem Exposé) mit Vertragsschluss konkludent eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zustande kommt. In diesem Sinne hatte nun ein Käufer trotz eines vereinbarten Haftungsausschlusses den Verkäufer verklagt, da im…