Das Bundesinnenministerium hat offenbar die in Teilen gravierende Kritik insbesondere auch aus den Bundesländern an dem geplanten § 250 BauGB-ENTWURF angenommen und sieht von dem geplanten Verbot der Begründung von Wohnungseigentum mit Genehmigungsvorbehalt zumindest im Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland ab (siehe ausführlich WEG-Umwandlungsverbot in BauGB-Reform 2020: Zum neuen Verbot der Begründung von Wohnungseigentum). Also hat der Bundesinnenminister einen neuen Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland ohne die Passage zu § 250 BauGB-ENTWURF erstellt und zur Abstimmung an die weiteren Bundesministerien geschickt. Ziel: Kabinettssitzung der Bundesregierung.

Allerdings darf man aus diesem Zug nun keine voreiligen Schlüsse ziehen. Das Thema ist nicht vom Tisch. Denn weiterhin ist die Aufteilungsbeschränkung Bestandteil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. Eine inhaltliche Distanzierung des BMI oder des BMJ oder auch der Bundesregierung ist bislang nicht erkennbar. Verlautbart wird bislang lediglich ein „Ausklammern“ aus dem aktuellen Gesetzentwurf – wegen der Uneinigkeit unter den Ländern (ausführlich: Kommt das Umwandlungsverbot – mit Änderungen? Gesetzgebungs-Update zur WEG-Aufteilung und Baulandmobilisierung).

Hier: UPDATE

Die Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz hatten gezeigt, dass der Gesetzentwurf definitiv noch einer handwerklichen Überarbeitung bedurft hätte. Im Übrigen zeigte sich eine breite Spannbreite an Variablen und Meinungen zum geplanten § 250 BGB-ENTWURF.  

Immerhin wird damit nun auf eine erhebliche Verärgerung reagiert: Sie war darüber entstanden, dass man das eigentlich weniger umstrittene, aber umso dringendere Thema Baulandmobilisierung mit einem solch politisch aufgeladenen Thema wie dem Aufteilungsverbot verknüpft und damit in Kauf genommen hatte, dass sich die BauGB-Reform zulasten der Baulandmobilisierung verzögert. Das wiederum hat schon jetzt die Wohnraumschaffung verzögert und spielte jenen in die Hände, die vertreten, ein Aufteilungsverbot wäre als Instrument zur Lösung der Mieten- und Wohnraumfragen erforderlich. Die Empfehlungen der beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichteten Expertenkommission zu strategischen Fragen der Bodenpolitik und Baulandmobilisierung (Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“), die man mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Wesentlichen umsetzen wollte, enthielten gerade keine dahingehende Empfehlung.

Das schließt nicht aus, dass das Baulandmobilisierungsgesetz in der Ressortabstimmung, der Kabinettssitzung oder spätestens im Bundestag wieder mit dem Umwandlungsverbot konfrontiert wird – so schon jetzt der Aufruf von Deutscher Mieterbund & Co. Ebenfalls ist nicht ausgeschlossen, dass die „Ausklammerung aus dem aktuellen Entwurf“ auf eine gesonderte Gesetzgebungsinitiative über einen neuen Gesetzentwurf hindeutet. Und dass die Wohnraumfrage ein zentrales Thema des jetzt schon beginnenden Bundestagswahlkampfes werden wird, zeichnet sich schon jetzt in den Parlamentsdebatten ab.

HINWEIS:
Ist es also durchaus stimmig, das nicht von der Baulandkommission empfohlene Umwandlungsverbot aus dem Baulandmobilisierungsgesetz zu streichen, sorgt eine weitere Streichung für Ärger: Die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Baugebote steht offenbar, obwohl zentraler Bestandteil der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission, ebenso zur Disposition.


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